Sexdienstleistungen in Zeiten von Corona

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Wo sind die Juristen die sich auskennen. Ich als Laie der zumindest sinnerfassend lesen beherrscht, kann in dieser COVID Verordnung vom 3.11. OriginalText aus dem Ris nichts von Bordellen und Sexdienstleistungen lesen.

Aber auch von Einrichtungen zur Ausübung der prostitution steht nichts in der Verordnung . MindestAbstand mit Maske ist nicht erforderlich.

das mit dem lesen musst du halt noch etwas üben :)

steht alles im paragraph 12 der laufenden covid-verordnung 463 zum lockdown!

 
Wie war der betrieb gestern in den laufhäusern? War am letzten tag vor der durststrecke die hölle los oder hat eher die angst dominiert?

Lieber Burgenlandler!

Im Linzer Raum war echt viel Betrieb. Betrieb am laufenden Band!!! Die Türklinke wurde von Kunde zu Kunde förmlich gegeben.

Liebe Grüße
Peter
 
Beim letzten Lockdown wurde auch immer alles rauf und runter diskutiert. Fakt ist nun mal, dass die Studios offiziell geschlossen sind.

So, wie uns der letzte Lockdown gelehrt hat, bedeutet dies noch lange nicht, dass man keine Dienste von Prostituierten in Anspruch nehmen kann. Dieses Mal kennt man wenigstens mal die (vorläufige Zeitleiste): Mit Anfang Dezember könnte gelockert werden, Studios eventuell Mitte Dezember, ziemlich sicher Anfang Jänner wieder offen.
 
- verboten
...
...
- bei Strafe verboten
Ha! Wieder was zum Scheißern! :lehrer:
Eine (gesetzliche) Regel, dass etwas vorgeschrieben oder verboten ist, ohne dass an die Verletzung eine Sanktion geknüpft ist, bezeichnet man als "lex imperfecta". Kommt gelegentlich vor.

Etwas anders gelagert sind zB Bestimmungen, dass etwas verboten ist, aber uU straffrei gestellt wird. ZB der Schwangerschaftsabbruch, "innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft nach vorhergehender ärztlicher Beratung (und) von einem Arzt vorgenommen". Der Abbruch bleibt ein Verstoß gegen das Abtreibungsverbot.

Denkbar sind Situationen, in denen ein bestimmtes Verhalten verboten, aber straffrei ist, in denen aber der Verstoß gegen das Verbot zivilrechtliche (schadenersatzrechtliche) Konsequenzen hat - etwa die Verweigerung einer Versicherungsleistung.
 
Zuletzt bearbeitet:
kann in dieser COVID Verordnung vom 3.11. OriginalText aus dem Ris nichts von Bordellen und Sexdienstleistungen lesen.
Zur Erklärung:
Die Gesetze zur Regelung der Prostitution sind in Ö Landesgesetze, es gibt also neun davon. In manchen werden die einschlägigen Lokale, in den Prostitution ausgeführt oder angebahnt wird, "Bordelle" genannt, unabhängig von der Ausgestaltung (Nachtklub, Studio, Laufhaus, Saunaclub, ...). In Wien heißen sie "Prostitutionsstätten".
In der VO auf Bundesniveau wurde ein breiter Sammelbegriff gesucht und man kam eher auf eine Beschreibung: "Einrichtungen" zur Ausübung der Prost.
Das schafft in Wien - am Rand sei's bemerkt - eine kleine Unsicherheit:
Während die Bumsbusse (die Lieferwagen der Prostituierten am erlaubten Straßenstrich) eindeutig keine Prostitutionslokale sind, könnten sie wohl durch den Begriff "Einrichtungen" erfasst werden.

Der Begriff "Sexdienstleistungen" ist breiter als jener der Prostitution, weil darunter auch nicht-körperliche Dienstleistungen fallen, zB (interaktive) Internetangebote oder die klassische Form der Peep Show.
Im oö Gesetz zB sind Peep Shows, solange sie keine körperliche Interaktion zulassen, anders und leichter geregelt als Bordelle. In Wien kommen sie im WPG gar nicht vor.
 
Zuletzt bearbeitet:
der einzige unterschied nun besteht darin, dass die dienstleistungen nun halt nicht mehr in einrichtungen die der prostitution dienen, ausgeführt wird.

als würden die damen alle in ihre heimatländer gehen (+quarantäne), oder hier nen monat lang an der wurstchenbude für paar euronen jobben.

aber logisch denken und politik beißt sich halt

deswegen wird man eben auch kein politiker.

musste mal meinen senf rauslassen^^
 
Leider hast du dich um die Behebung der wesentlichen Unklarheiten (streng, strengstens) herumgedrückt. :nono:
Das ist eher subjektive Ansichtssache.
Dazu fällt mir jetzt, als Nicht-Jurist, nur Historisches ein, nämlich die schillernde Palette "strengerer" Maßnahmen im früheren Strafvollzug.
IMG_20201103_222205.jpg
... in memoriam Schurli Danzer
 
Zuletzt bearbeitet:
der einzige unterschied nun besteht darin, dass die dienstleistungen nun halt nicht mehr in einrichtungen die der prostitution dienen, ausgeführt wird.

als würden die damen alle in ihre heimatländer gehen (+quarantäne), oder hier nen monat lang an der wurstchenbude für paar euronen jobben.

aber logisch denken und politik beißt sich halt

deswegen wird man eben auch kein politiker.

musste mal meinen senf rauslassen^^

Wie kommst Du darauf, dass da kein politischer Wille dahintersteckt?

Die Formulierung, die Spielraum für Interpretationen gibt..

Freier können es so interpretieren, dass sie weiterhin ihren Spass haben dürfen und sind nicht "böse" auf die Regierung.

Sollte jemand aber wirklich "erwischt" werden, kann aufgrund einer diesmal anderen Interpretation der VO eine Strafe ausgesprochen werden und der Staat steht als Ordnungshüter und Corona-Wächter gut da.
Einfach aber genial.
 
Wo sind die Juristen die sich auskennen. Ich als Laie der zumindest sinnerfassend lesen beherrscht, kann in dieser COVID Verordnung vom 3.11. OriginalText aus dem Ris nichts von Bordellen und Sexdienstleistungen lesen. Wäre gespannt wie die zu dieser Auslegung kommen.

Und genau das ist das interessante an der Juristerei. Eine Norm wird halt von unterschiedlichen Personen unterschiedlich interpretiert. Aus dem Wortsinn des Gesetzes lese ich persönlich zumindest kein Verbot der Prostitutiom bspw in Form von Hausbesuchen heraus. Die oben zitierte Auslegung der Behörde (Verbot von Hausbesuchen) ist wohl eine teleologische interpretation (also nach dem Sinn des Gesetzes).

Wie auch immer, am Ende des Tages haben die Laufhäuser, Bordelle usw zu. Und wenn man den worten unserer Politiker glauben schenken darf, dann "beginnen die ersten lockerungen ab Dezember". Dieses zitat der Pressekonferenz hat sich für mich eigentlich nicht so angehört, als würde wir im Dezember wieder Richtung eingeschränkter Normalität gehen.

Ich persönlich denke dass das Betretungsverbot der Etablissements auch über den Jahreswechsel hinaus aufrecht bleiben wird.

Momentan leben wir halt leider in einer sehr komischen zeit umringt von Corona, Terror und immer weniger vernünftig agierender Menschen. Ich denke wir werden es daher auch überleben, wenn wir die Mädels eine längere zeit nicht mehr zur Ausübung deren beruflichen Tätigkeit sehen werden
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben