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ich dachte immer, dass so etwas in etwa 9 Monate brauchtUnd 23 Tage später kommt schon das Christkind.
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ich dachte immer, dass so etwas in etwa 9 Monate brauchtUnd 23 Tage später kommt schon das Christkind.
Nur weil es hier erwähnt wurde ist es noch kein Gesetz.Doch. Wurde hier auch schon zigmal erwähnt.
Wo sind die Juristen die sich auskennen. Ich als Laie der zumindest sinnerfassend lesen beherrscht, kann in dieser COVID Verordnung vom 3.11. OriginalText aus dem Ris nichts von Bordellen und Sexdienstleistungen lesen.
Aber auch von Einrichtungen zur Ausübung der prostitution steht nichts in der Verordnung . MindestAbstand mit Maske ist nicht erforderlich.
Wie war der betrieb gestern in den laufhäusern? War am letzten tag vor der durststrecke die hölle los oder hat eher die angst dominiert?
jawohl hr @Mitglied #152737!
ein ganz herzliches dankeschön, dass das dein letztes posting dazu ist!
wir haben lange mit dir gelitten - danke für deine einsicht!
Kannst mir bitte die Gesetzesstelle zitierten, wo der Unterschied zwischen
- verboten
- streng verboten
- strengstens verboten
- bei Strafe verboten
definiert ist? Danke!
Bei Abs 1 gibt es keine Ziffern.§ 12 Abs (1) Z 6
Ha! Wieder was zum Scheißern!- verboten
...
...
- bei Strafe verboten
Zur Erklärung:kann in dieser COVID Verordnung vom 3.11. OriginalText aus dem Ris nichts von Bordellen und Sexdienstleistungen lesen.
a gaudies gibt also neun davon.
Hab eh mit dir gerechnet.Wieder was zum Scheißern!
"Gelegentlich" ist gut. Nicht perfekte Gesetze haben wir zum Saufüttern."lex imperfecta". Kommt gelegentlich vor.
Das ist eher subjektive Ansichtssache.Leider hast du dich um die Behebung der wesentlichen Unklarheiten (streng, strengstens) herumgedrückt.
der einzige unterschied nun besteht darin, dass die dienstleistungen nun halt nicht mehr in einrichtungen die der prostitution dienen, ausgeführt wird.
als würden die damen alle in ihre heimatländer gehen (+quarantäne), oder hier nen monat lang an der wurstchenbude für paar euronen jobben.
aber logisch denken und politik beißt sich halt
deswegen wird man eben auch kein politiker.
musste mal meinen senf rauslassen^^
Ewig schad um ihn.... in memoriam Schurli Danzer
Wo sind die Juristen die sich auskennen. Ich als Laie der zumindest sinnerfassend lesen beherrscht, kann in dieser COVID Verordnung vom 3.11. OriginalText aus dem Ris nichts von Bordellen und Sexdienstleistungen lesen. Wäre gespannt wie die zu dieser Auslegung kommen.
Du hast natürlich rechtBei Abs 1 gibt es keine Ziffern.
Du meinst wohl Abs 2.....
Meine Hoffnungen klammerten sich ja an den Abs 1 ....