Das habe ich heute bekommen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Betreiber*innen,
ich darf Ihnen eine Info seitens des Gesundheitsministerium (s.u.) weiterleiten, woraus ersichtlich ist, dass z.B. Hausbesuche weiterhin möglich sind!
zudem darf ich Ihnen auch – in einem kurzen Auszug – die Stellungnahme unserer Stabstelle Recht an Sie übermitteln:
„Im Hinblick auf ihre untenstehende Anfrage ist seitens der Stabsstelle Recht festzuhalten, dass (vorläufig) im Zeitraum vom 3.11.2020 bis 30.11.2020 Prostitution in Prostitutionseinrichtungen allgemein untersagt ist (d.h. Bordelle, Laufhäuser, Studios, etc.; auch (…) die Räumlichkeiten mit Konzession für Prostitution).
Die Prostitution in Wohnungen ist bereits nach § 6 Abs 2 Wiener Prostitutionsgesetz verboten, mit Ausnahme der Ausübung der Prostitution „in den Räumen derjenigen Person, welche die Dienstleistung einer die Prostitution ausübenden Person in Anspruch nimmt“ (Hausbesuche). Hausbesuche bei FreierInnen sind daher nach Ansicht der Stabsstelle Recht weiterhin zulässig.“