Sexdienstleistungen in Zeiten von Corona

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Wamma schon Haare spalten:
Bordelle müssen nicht zusperren. Sie dürfen offen halten und müssen nur dafür sorgen, dass sie nicht "zum Zweck der Inanspruchnahme (ihrer) Dienstleistungen betreten" werden können.
 
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Wamma schon Haare spalten:
Bordelle müssen nicht zusperren. Sie dürfen offen halten und müssen nur dafür sorgen, dass sie nicht "zum Zweck der Inanspruchnahme (ihrer) Dienstleistungen betreten" werden können.


Lieber Archie_deckt!

Was für einen Covid-19 Sinn hätte diese Maßnahme wenn nach wie vor Kontakte nicht minimiert werden?

Wenn ich ein Fitnessstudio oder Lokal besitzen würde, würde ich es diskriminierend empfinden wenn Bordelle offen haben und die anderen zusperren müssen.

Liebe Grüße
Peter
 
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hurra sie bleiben offen danke archiedeckt.
Tommy, freu Dich nicht zu früh und lies genau: Du darfst sie nicht betreten oder befahren in Dich auch nicht mittels Paketdrohne oder Hubschrauber hineinschweben lassen ... weil Du Dich auch nicht drinnen aufhalten darfst - zum Zweck der Inanspruchnahme ...

Ich hab das nur geschrieben, weil Peter sonst einer der Ober-Haarspalter ist. Sry für Verwirrung bzw zwischenzeitliche Jubeltänze.

Für den nichtjuristischen Hausgebrauch: ProstLokale dürfen nicht betreten werden!
 
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Wie war der betrieb gestern in den laufhäusern? War am letzten tag vor der durststrecke die hölle los oder hat eher die angst dominiert?
 
rechtzeitig private Telefonnummern der Mädels sammeln
Tommy, freu Dich nicht zu früh und ließ genau: Du darfst sie nicht betreten oder befahren in Dich auch nicht mittels Paketdrohne oder Hubschrauber hineinschweben lassen ... weil Du Dich auch nicht drinnen aufhalten darfst - zum Zweck der Inanspruchnahme ...

Ich hab das nur geschrieben, weil Peter sonst einer der Ober-Haarspalter ist. Sry für Verwirrung bzw zwischenzeitliche Jubeltänze.

Für den nichtjuristischen Hausgebrauch: ProstLokale dürfen nicht betreten werden!
Wie war der betrieb gestern in den laufhäusern? War am letzten tag vor der durststrecke die hölle los oder hat eher die angst dominiert?
Es war zwar was los im laufhaus aber nicht das man sagen kann die hölle. Aber es waren einige leute noch die so wie ich hinwollten.

Ja Archiedeckt verstehe. Auf der homepage vom lh vienna steht das:
Geschlossen vom 03. bis 30. November 2020
Ab 1.Dezember 2020 sind alle unsere Damen wieder für euch da.

Hoffen wir das beste.
 
Das Prost Gesetz Wien sagt:
Personen, die die gesundheitspolizeilichen Voraussetzungen des Geschlechtskrankheitengesetzes, StGBl. Nr. 152/1945 in der Fassung BGBl. Nr. 98/2001, in Verbindung mit der Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit über gesundheitliche Vorkehrungen für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen, BGBl. II Nr. 198/2015, und des AIDS-Gesetzes 1993, BGBl. Nr. 728/1993 in der Fassung BGBl. I Nr. 98/2001, für die Zulässigkeit der Ausübung der Prostitution nicht erfüllen.
Somit muss man Anforderungen nach Geschlechtskrankheiten und Aidsgesetz erfüllen.
Nichts davon siehe oben, sagt man muss zum Röntgen. Sie schicken dich dorthin, ja.
Gehst du nicht, kriegst du Deckel trotzdem.
Die Sinnhaftigkeit will ich nicht diskutieren.
Es war rein rechtlich betrachtet ;)

Ja ich weiß, dass sie es sagen- bedeutet nicht das es stimmt, und Fakt ist man muss nicht.
Es geht dabei um TBC, beim Röntgen.
Alles was verpflichtend untersucht wird muss im Gesetz stehen. TBC steht nicht drin.
Was hätte TBC mit GV zu tun?
 
nach Auslegung der Verordnung durch die MA 62 und die LPD-Wien ist kurz gesagt jede Form der Prostitution untersagt. Lokale, Wohnung, Straße, Escort.



Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Langer“





Sobald ich die Einschätzung der „Stabstelle für Recht“ der MA15 zur Verfügung habe, werde ich Sie auch darüber informieren!
 
nach Auslegung der Verordnung durch die MA 62 und die LPD-Wien ist kurz gesagt jede Form der Prostitution untersagt. Lokale, Wohnung, Straße, Escort.



Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Langer“





Sobald ich die Einschätzung der „Stabstelle für Recht“ der MA15 zur Verfügung habe, werde ich Sie auch darüber informieren!


Wo sind die Juristen die sich auskennen. Ich als Laie der zumindest sinnerfassend lesen beherrscht, kann in dieser COVID Verordnung vom 3.11. OriginalText aus dem Ris nichts von Bordellen und Sexdienstleistungen lesen. Wäre gespannt wie die zu dieser Auslegung kommen.
 
Wo sind die Juristen die sich auskennen. Ich als Laie der zumindest sinnerfassend lesen beherrscht, kann in dieser COVID Verordnung vom 3.11. OriginalText aus dem Ris nichts von Bordellen und Sexdienstleistungen lesen. Wäre gespannt wie die zu dieser Auslegung kommen.

Man muss kein Jurist sein um zu verstehen, dass mit "Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution" auch Bordelle gemeint sind.

Die Interpretation, dass Sexdienstleistungen verboten sind, ergibt sich vermutlich daraus, dass man davon ausgeht, dass die in der VO geforderten Sicherheitsvorkehrungen bzw. der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Eventuell werden die Kontrolluntersuchungen weitergeführt, dass es im Dezember nicht zu einem "Rückstau" kommt.
 
Man muss kein Jurist sein um zu verstehen, dass mit "Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution" auch Bordelle gemeint sind.

Die Interpretation, dass Sexdienstleistungen verboten sind, ergibt sich vermutlich daraus, dass man davon ausgeht, dass die in der VO geforderten Sicherheitsvorkehrungen bzw. der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Eventuell werden die Kontrolluntersuchungen weitergeführt, dass es im Dezember nicht zu einem "Rückstau" kommt.
Aber auch von Einrichtungen zur Ausübung der prostitution steht nichts in der Verordnung . MindestAbstand mit Maske ist nicht erforderlich.
 
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