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Lieber Archie_deckt!
Liebe EF-Gemeinde!
Noch ein letztes Mal
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Lieber Archie_deckt!
Liebe EF-Gemeinde!
Noch ein letztes Mal
Wamma schon Haare spalten:
Bordelle müssen nicht zusperren. Sie dürfen offen halten und müssen nur dafür sorgen, dass sie nicht "zum Zweck der Inanspruchnahme (ihrer) Dienstleistungen betreten" werden können.
Tommy, freu Dich nicht zu früh und lies genau: Du darfst sie nicht betreten oder befahren in Dich auch nicht mittels Paketdrohne oder Hubschrauber hineinschweben lassen ... weil Du Dich auch nicht drinnen aufhalten darfst - zum Zweck der Inanspruchnahme ...hurra sie bleiben offen danke archiedeckt.
rechtzeitig private Telefonnummern der Mädels sammeln
Tommy, freu Dich nicht zu früh und ließ genau: Du darfst sie nicht betreten oder befahren in Dich auch nicht mittels Paketdrohne oder Hubschrauber hineinschweben lassen ... weil Du Dich auch nicht drinnen aufhalten darfst - zum Zweck der Inanspruchnahme ...
Ich hab das nur geschrieben, weil Peter sonst einer der Ober-Haarspalter ist. Sry für Verwirrung bzw zwischenzeitliche Jubeltänze.
Für den nichtjuristischen Hausgebrauch: ProstLokale dürfen nicht betreten werden!
Es war zwar was los im laufhaus aber nicht das man sagen kann die hölle. Aber es waren einige leute noch die so wie ich hinwollten.Wie war der betrieb gestern in den laufhäusern? War am letzten tag vor der durststrecke die hölle los oder hat eher die angst dominiert?
Denk mal nach! Mädel aufreißen in Lokalen fällt ja auch aus, aber das Internet kann dir keiner verbieten. Und natürlich Eigenbetrieb, aber dass ist sicher nur für den Notfall...So wird bezahlter Sex in all seinen Formen wieder geschlossen. Was sind die Alternativen?
Was hätte TBC mit GV zu tun?Das Prost Gesetz Wien sagt:
Personen, die die gesundheitspolizeilichen Voraussetzungen des Geschlechtskrankheitengesetzes, StGBl. Nr. 152/1945 in der Fassung BGBl. Nr. 98/2001, in Verbindung mit der Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit über gesundheitliche Vorkehrungen für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen, BGBl. II Nr. 198/2015, und des AIDS-Gesetzes 1993, BGBl. Nr. 728/1993 in der Fassung BGBl. I Nr. 98/2001, für die Zulässigkeit der Ausübung der Prostitution nicht erfüllen.
Somit muss man Anforderungen nach Geschlechtskrankheiten und Aidsgesetz erfüllen.
Nichts davon siehe oben, sagt man muss zum Röntgen. Sie schicken dich dorthin, ja.
Gehst du nicht, kriegst du Deckel trotzdem.
Die Sinnhaftigkeit will ich nicht diskutieren.
Es war rein rechtlich betrachtet
Ja ich weiß, dass sie es sagen- bedeutet nicht das es stimmt, und Fakt ist man muss nicht.
Es geht dabei um TBC, beim Röntgen.
Alles was verpflichtend untersucht wird muss im Gesetz stehen. TBC steht nicht drin.
Noch ein letztes Mal in aller Kürze.
Eben direkt nichts. Deshalb steht's ja auch nicht drin.Was hätte TBC mit GV zu tun?
jawohl hr @Mitglied #152737!
ein ganz herzliches dankeschön, dass das dein letztes posting dazu ist!
wir haben lange mit dir gelitten - danke für deine einsicht!
Das ist strengsten verboten.
Und 23 Tage später kommt schon das Christkind.Ab 1.Dezember 2020 sind alle unsere Damen wieder für euch da.
nach Auslegung der Verordnung durch die MA 62 und die LPD-Wien ist kurz gesagt jede Form der Prostitution untersagt. Lokale, Wohnung, Straße, Escort.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Langer“
Sobald ich die Einschätzung der „Stabstelle für Recht“ der MA15 zur Verfügung habe, werde ich Sie auch darüber informieren!
Wo sind die Juristen die sich auskennen. Ich als Laie der zumindest sinnerfassend lesen beherrscht, kann in dieser COVID Verordnung vom 3.11. OriginalText aus dem Ris nichts von Bordellen und Sexdienstleistungen lesen. Wäre gespannt wie die zu dieser Auslegung kommen.
Aber auch von Einrichtungen zur Ausübung der prostitution steht nichts in der Verordnung . MindestAbstand mit Maske ist nicht erforderlich.Man muss kein Jurist sein um zu verstehen, dass mit "Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution" auch Bordelle gemeint sind.
Die Interpretation, dass Sexdienstleistungen verboten sind, ergibt sich vermutlich daraus, dass man davon ausgeht, dass die in der VO geforderten Sicherheitsvorkehrungen bzw. der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Eventuell werden die Kontrolluntersuchungen weitergeführt, dass es im Dezember nicht zu einem "Rückstau" kommt.
Aber auch von Einrichtungen zur Ausübung der prostitution steht nichts in der Verordnung . MindestAbstand mit Maske ist nicht erforderlich.
das wäre doch ein schönes Weihnachtsgeschenk wenn wir wieder gehen dürfen ab DezemberUnd 23 Tage später kommt schon das Christkind.