Sexdienstleistungen in Zeiten von Corona

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Warum ist dein Studio sicherer als meine Wohnung?

In deinem Studio tanzen am Tag fünf, zehn oder noch mehr Gogln an. Dass sich ein Freier mehrmals hintereinander von verschiedenen Personen besuchen lässt, wird wohl eher die Ausnahme sein.

Aber darum geht es gar nicht. Es geht um die Reduktion der Anzahl der Kontakte. Diese muss nicht unbedingt auf 0 gedrückt werden; aber doch, so gut es geht, deutlich nach unten. Mit welchen Mitteln auch immer. Man könnte auch Hausbesuche verbieten (und wieder Konflikte mit den Verfassungsrichtern riskieren) und dafür die stationäre Prostitution zulassen, aber nur - wir wollen ja die Zahlen niedrig halten - in Lokalitäten mit gerader Hausnummer. Das werden immer noch zu viele sein. Also erlauben wir nur Dienstleisterinnen, die an einem Mittwoch geboren sind, ...

Es ist ein Navigieren durch unbekanntes, unruhiges und gefähliches Gewässer.
Da hast Du recht! Aber soviel sind's niemals. Wenn es so wære hætte ich wegen Reichtums geschlossen. Jedenfalls bin ich dabei, bin an einem Mittwoch geboren.
 
Warum ist dein Studio sicherer als meine Wohnung?

In deinem Studio tanzen am Tag fünf, zehn oder noch mehr Gogln an. Dass sich ein Freier mehrmals hintereinander von verschiedenen Personen besuchen lässt, wird wohl eher die Ausnahme sein.

Aber darum geht es gar nicht. Es geht um die Reduktion der Anzahl der Kontakte. Diese muss nicht unbedingt auf 0 gedrückt werden; aber doch, so gut es geht, deutlich nach unten. Mit welchen Mitteln auch immer. Man könnte auch Hausbesuche verbieten (und wieder Konflikte mit den Verfassungsrichtern riskieren) und dafür die stationäre Prostitution zulassen, aber nur - wir wollen ja die Zahlen niedrig halten - in Lokalitäten mit gerader Hausnummer. Das werden immer noch zu viele sein. Also erlauben wir nur Dienstleisterinnen, die an einem Mittwoch geboren sind, ...

Es ist ein Navigieren durch unbekanntes, unruhiges und gefähliches Gewässer.


Naja; immerhin sind bei Bordellen schon großzügig Desinfektionsmittel aufgestellt gewesen. Bei Hausbesuchen ...... Desinfektionsmitteln???
 
Das habe ich auf das Mail geantwortet:

Danke fùr die Info. Aber was soll dann das Betretungsverbot? Im Studio bin ich mit dem Gast alleine und wenn ich ihn besuche hoffentlich auch. Bei einem Hausbesuch ist die Situation für eine Dame viel gefæhrlicher, da sie ja nicht weiß, ob noch jemand in der Wohnung ist und außerdem keine Alarmmõglichkeit, sowie in einem Studio, besteht.
Võllig unverständlich und meiner Meinung nach verantwortungslos.
Danke für Ihre Bemühungen


Da gebe ich Dir Recht.
Bei einem Hausbesuch ist das Sicherheitsgefühl des ESCORTS schon sehr mulmig!!!
 
Warum ist dein Studio sicherer als meine Wohnung?
Edit: Ich koennt mir vorstellen, dass sie nicht (nur) „sicherer“ in Bezug auf Corona-Ansteckungen meint.

Dass die Ausübung der Prostitution am „sichersten“ (i.e. mit den geringsten körperlichen und uU auch Ausnützungs-Gefahren verbunden) in Prost-Lokalen ist, auch noch angemessen sicher in Hotelzimmern oder der Wohnung des Freiers, aber unsicher in der eigenen Wohnung der Prostituierten oder ihres „Freundes“, ist eine Grundannahme der Prostitutions- (bzw. SW-Schutz-)Gesetzgebung in Österreich. Das ist eine politische Grundsatzannahme und -entscheidung, die jetzt einmal so steht. Es stimmt wohl auch, dass die Behörden meinen, auf diese Weise die Szene besser überwachen zu können (was negative und positive Effekte hat).

(In GB war’s genau umgekehrt. Dort war jede Form von Prost-Lokal verboten; die einzige erlaubte Form war das Hotelzimmer der SDL oder ihre private Wohnung, die sie mit maximal einer Kollegin teilen durfte.)

Samma froh, dass ma overall (insb in Wien) einen im nationalen und internationalen Vergleich relativ relaxten Rechtsrahmen haben (bei allen berechtigten Kritikpunkten).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich nehme nicht an, dass sie „sicherer“ in Bezug auf Corona-Ansteckungen meint.
Das war aber tatsächlich mein Hintergedanke. Da haben wir wohl aneinander vorbeigeschrieben.

unsicher in der eigenen Wohnung der Prostituierten oder ihres „Freundes“
<nochmehrofftopc>
Ich glaube, dass dem Verbot der Wohnungsprostitution eine andere Überlegung zugrundeliegt.
</nochmehrofftopc>
 
Edit: Ich koennt mir vorstellen, dass sie nicht (nur) „sicherer“ in Bezug auf Corona-Ansteckungen meint.

Dass die Ausübung der Prostitution am „sichersten“ (i.e. mit den geringsten körperlichen und uU auch Ausnützungs-Gefahren verbunden) in Prost-Lokalen ist, auch noch angemessen sicher in Hotelzimmern oder der Wohnung des Freiers, aber unsicher in der eigenen Wohnung der Prostituierten oder ihres „Freundes“, ist eine Grundannahme der Prostitutions- (bzw. SW-Schutz-)Gesetzgebung in Österreich. Das ist eine politische Grundsatzannahme und -entscheidung, die jetzt einmal so steht. Es stimmt wohl auch, dass die Behörden meinen, auf diese Weise die Szene besser überwachen zu können (was negative und positive Effekte hat).

(In GB war’s genau umgekehrt. Dort war jede Form von Prost-Lokal verboten; die einzige erlaubte Form war das Hotelzimmer der SDL oder ihre private Wohnung, die sie mit maximal einer Kollegin teilen durfte.)

Samma froh, dass ma overall (insb in Wien) einen im nationalen und internationalen Vergleich relativ relaxten Rechtsrahmen haben (bei allen berechtigten Kritikpunkten).
 
Ich fasse mal kurz zusammen die Infos bis jetzt für Wien betreffend HB

Kein eindeutiges Verbot in der VO
Untersuchungsstelle weiter geöffnet
Laut Gesundheitsministerium (Stabsstelle Recht) -> erlaubt*

Laut LPD Wien und MA 62 hingegen -> Verbot*

* Quelle - @Mitglied #558021

Liebe Sexarbeiterin!
Liebe EF-Gemeinde!


Meines Erachtens verstoßen Homepages von Bordellen, Laufhäusern und Escortservices wenn sie für oder mit SexworkerInnen werben bzw. inserieren derzeit gegen die geltende COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (COVID-19-SchuMaV) weil sie gegen §12 Abs.1 Ziffer 6 verstoßen. Auch eine Homepage dieser Betriebe zählt zur Freizeiteinrichtung zur Ausübung der Prostitution.
Vermutlich hat die LPD Wien und das MA 62 die gleiche Rechtsauffassung.


Liebe Grüße
Peter

PS.: SexworkerInnen müssten selbständig Ihre Dienstleistung anbieten und bewerben können. Dies können Sie zumindest in Oberösterreich nach dem OÖ. SDLG 2012 i.d.g.F. nicht weil Sie dazu ein behördlich bewilligtes Bordell benötigen welche Sie aber nach der COVID-19-SchuMaV nicht betreten dürfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Liebe Sexarbeiterin!
Liebe EF-Gemeinde!


Meines Erachtens verstoßen Homepages von Bordellen, Laufhäusern und Escortservices wenn sie für oder mit SexworkerInnen werben bzw. inserieren derzeit gegen die geltende COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (COVID-19-SchuMaV) weil sie gegen §12 Abs.1 Ziffer 6 verstoßen. Auch eine Homepage dieser Betriebe zählt zur Freizeiteinrichtung zur Ausübung der Prostitution.
Vermutlich hat die LPD Wien und das MA 62 die gleiche Rechtsauffassung.


Liebe Grüße
Peter
Hast du Angst das man dein Geschwurbel überlesen kann, weil du es in dieser Farbe schreibst?
 
Meines Erachtens verstoßen Homepages von Bordellen, Laufhäusern und Escortservices wenn sie für oder mit SexworkerInnen werben bzw. inserieren derzeit gegen die geltende COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (COVID-19-SchuMaV) weil sie gegen §12 Abs.1 Ziffer 6 verstoßen. Auch eine Homepage dieser Betriebe zählt zur Freizeiteinrichtung zur Ausübung der Prostitution.
Geh, bitte.
Wenn nicht einmal vorgeschrieben ist, das Laufhaus zuzusperren, sondern nur, Personen daran zu hindern, es zwecks Inanspruchnahme der Dienstleistung zu betreten, warum soll dann das Betreiben der Webseite (nach der SchuMaV) verboten sein. Kann sein, dass es Bestimmungen im Werbe- oder Wettbewerbs- oder ...-Recht gibt, die inhaltlich falsche Werbung verbieten.


Lindgrün ist doch friedlicher, oder?
 
Das habe ich auf das Mail geantwortet:

Danke fùr die Info. Aber was soll dann das Betretungsverbot? Im Studio bin ich mit dem Gast alleine und wenn ich ihn besuche hoffentlich auch. Bei einem Hausbesuch ist die Situation für eine Dame viel gefæhrlicher, da sie ja nicht weiß, ob noch jemand in der Wohnung ist und außerdem keine Alarmmõglichkeit, sowie in einem Studio, besteht.
Võllig unverständlich und meiner Meinung nach verantwortungslos.
Danke für Ihre Bemühungen
Diese Gefahren gabs aber bei Hausbesuchen immer schon, das ist jetzt nicht in was auch immer für einem Zusammenhang mit dem Infektionsrisiko.

DU wirst nicht Kunden habe, die sich alle halben Stunde die Klinke in die Habd drücken und sich auf das noch warme und ev befleckte Bett legen. In anderen - stationären - Bereichen ist das aber gelebte Realität , da bist du leider unberechtigterweise mitgefangen.
 
Geh, bitte.
Wenn nicht einmal vorgeschrieben ist, das Laufhaus zuzusperren, sondern nur, Personen daran zu hindern, es zwecks Inanspruchnahme der Dienstleistung zu betreten, warum soll dann das Betreiben der Webseite (nach der SchuMaV) verboten sein. Kann sein, dass es Bestimmungen im Werbe- oder Wettbewerbs- oder ...-Recht gibt, die inhaltlich falsche Werbung verbieten.


Lindgrün ist doch friedlicher, oder?

Weil zumindest das Laufhaus, Bordell, Escortservice etc und deren Homepage Freizeiteinrichtungen für die Inanspruchnahme einer Sexualdienstleistung sind und Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution verboten sind.
 
Du verwechselt die Einrichtung, das Betreten der Einrichtung, die in der Einrichtung angebotene Dienstleistung, sowie die Werbung für die Einrichtung und die Werbung für die Dienstleistung.
Warum schmeißt Du alles in einen (angeblichen) Verbotstopf?

Wien:
Die (als Betreiberin akzeptierte) SW, die ein eigenes (zugelassenes) Studio betreibt, dürfte dort sogar Prostitution anbieten, doch dürfte sie niemanden reinlassen, um das Angebot anzunehmen (worauf sie vllt nach werbe-/wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen hinweisen müsste).

Leider weiß ich zuwenig von Medien-, Werbe-, Wettbewerbsrecht. Spielt's leider nicht.
 
Aber bei BookSusi kõnnen wir gratis weiter inserieren, aber nur, damit t wir nicht in Vergessenheit geraten. Was ist da schlimm daran, denn irgendwann ist der Lockdown vorbei.
 
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