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Verwaltungsstrafverfahren sind sowieso von keiner Rechtsschutzversicherung gedeckt.Stell ich mir super vor bei meinemr Rechtschutzversicherung damit anzutanzen....
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Verwaltungsstrafverfahren sind sowieso von keiner Rechtsschutzversicherung gedeckt.Stell ich mir super vor bei meinemr Rechtschutzversicherung damit anzutanzen....
Danke für den Tipp, schlechte Zeit für Pay6 und auch für den Sex zu Hause, fast 1 Jahr Corona und 3 Lockdowns haben Spuren hinterlassen. Ich halte es wie der Herr Kristan. Beim 4.Lockdown bin ich nicht mehr dabei. Da bleib ich zuhauseVerwaltungsstrafverfahren sind sowieso von keiner Rechtsschutzversicherung gedeckt.
Der sich aus deiner Argumentationskette ergebende Schluss ist lediglich, dass Prostitution dann verboten ist, wenn sie als Dienstleistung eines Freizeitbetriebes angeboten wird, sonst eben nicht. Womit wir dort sind, dass wir uns (darüber) einig sind.Deine Frage lässt sich durch Lesen des (von Dir selbst zitierten) § 5 der VO und eine simple logische Schlussfolgerung beantworten:
1. Das Betreten des Kundenbereichs von Freizeiteinrichtungen zur Inanspruchnahme von DL der Freizeiteinrichtungen ist untersagt.
2. Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution gelten als Freizeiteinrichtungen.
3. Ergo: Prostitution ist eine "Dienstleistung der Freizeiteinrichtungen" gem. Corona-NotmaßnahmenVO.
bleibt der Hausbesuch ... natürlich unter Einhaltung der sonstigen Maßnahmen lt. VerordnungDas ist es ja. Die Verordnungen sind trotz mehrmaligen Updates noch immer unklar definiert, wenn es um Hausbesuche geht. Da noch kein Berufsverbot für Prostituierte besteht aber Betretungsverbot der Bordelle, bleibt den Escorts der Hausbesuch.
Womit Sie a) vermutlich sowieso schon unter illegales Prostitutionsiokal fallen, aber b) als "Freizeiteinrichtung" lt. Notmaßnahmenverordnung ohnehin nicht betreten werden dürften.Was wir wissen ist, dass Wohnungen von der Polizei kontrolliert werden, wenn durch Inserate ersichtlich ist, dass Prostituierte dort wohnen und Gäste empfangen.
Dort kommt ja dann auch noch dazu, dass Beherbergungsbetriebe nur mit wenigen Ausnahmen betreten werden dürfen und ein so ein nettes, bezahltes, intimes Date wohl eher nicht dazu zählen dürfte. ;-)Wir wissen auch, dass Stundenhotels wie das Orient von der Polizei kontrolliert werden aus mehr oder weniger demselben Grund.
Weil eben der Streitpunkt darüber besteht, ob und wie weit die Verordnungen in den privaten Bereich reichen dürfen oder eben nicht.Zwar nicht Fakt aber nachvollziehbar ist die These dass, angesichts des Umstands, dass sich die Gesundheitsbehörde und die Polizei darüber nicht einig sind, was bei Hausbesuchen in der Wohnung des Kunden gilt, die Chance, mit einem gut formulierten Einspruch Recht zu bekommen, durchaus gegeben ist.
Darüber sind wir uns wohl alle hier einig. :-DSo und jetzt kann sich der Gast und die Escortdame überlegen, ob man das riskieren kann oder nicht.
Wäre ich auf jeden Fall ein befürworter! Wie kann es sein dass man Skifahren kann und auf Demonstrationen darf, aber nicht die Möglichkeit hat mit positiven test oder wie auch immer seine sexuelle Lust befriedigen zu können.Dass man sich jetzt nicht persönlich trifft und Körperflüssigkeiten jeglicher Art austauscht, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Niemand möchte sich, Freunde und Familie und auch Fremde Personen in Gefahr bringen und teil der Infektionskette werden.
Aber wie verwöhnen wir jetzt unsere Gäste? Wie verdienen wir unseren Lebensunterhalt?
In Zeiten von Home-office, Home-learning und Streaming, Videokonferenzen....Mache wir doch Videos, ganz persönliche und gesprochene Wixanleitungen und erotische Aufgaben.
Das Honorar könnte diskret per Paysafecard Gutscheinen oder ähnlichem (kann man online kaufen) erfolgen.
Was hält ihr davon?
mit positiven test oder wie auch immer seine sexuelle Lust befriedigen
Die DL der Friseure gelten lt. § 5 Abs. 2 der VO als körpernahe DL, und sind daher sowohl in ihren Geschäftslokalen als auch außerhalb davon derzeit untersagt.Aber ich leihe mir zur Erläuterung deine Argumentationskette dazu kurz aus. Daraus ergäbe sich folgendes:
1. Das Betreten des Kultureinrichtungen zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Kultureinrichtungen ist untersagt (Abs. 4 analog zu 3)
2. Theater gelten als Kultureinrichtungen
3. FriseurInnen (die dort SchauspielerInnen frisieren) sind eine "Dienstleistung der Kultureinrichtungen" gem. Corona-NotmaßnahmenVO.
Und das stimmt dann nicht mehr, wenn nun die selbe Friseurin wieder in einem Frisiersalon arbeiten darf, aber Theater noch zu haben.
Sie darf dann ihre Dienstleistung "am Ort des Theaters" nicht vollbringen (oder meinetwegen "Ihre Dienstleistung im Rahmen der Dienstleistungen des Theaters" nicht mehr), aber es ergibt sich keine automatische Zuordnung, dass ihre Tätigkeit per se eine Dienstleistung des Theaters wäre.
... vielleicht meint er "Antikörpertest"?
Stimmt so nicht ganz. Dann wärn ja auch die diversen Verkehrsstrafen nicht dabei die für viele das Argument sind, eine RV abzuschliessen.Verwaltungsstrafverfahren sind sowieso von keiner Rechtsschutzversicherung gedeckt.
und man braucht dafür keinen AnwaltVerwaltungsstrafverfahren sind sowieso von keiner Rechtsschutzversicherung gedeckt.
Deine Frage lässt sich durch Lesen des (von Dir selbst zitierten) § 5 der VO und eine simple logische Schlussfolgerung beantworten:
1. Das Betreten des Kundenbereichs von Freizeiteinrichtungen zur Inanspruchnahme von DL der Freizeiteinrichtungen ist untersagt.
2. Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution gelten als Freizeiteinrichtungen.
3. Ergo: Prostitution ist eine "Dienstleistung der Freizeiteinrichtungen" gem. Corona-NotmaßnahmenVO.
Ja, o.k., das habe ich jetzt nicht extra ausführen wollen; es gibt sogar eigene RS-Versicherungen, die über die Autofahrerclubs vertrieben werden, und wo Verkehrsrechtsschutz ein Hauptthema ist. Die Verkehrsstrafen sind somit die große Ausnahme, wo die Rechtsvertretung von vielen RS-Versicherungen übernommen werden.Stimmt so nicht ganz. Dann wärn ja auch die diversen Verkehrsstrafen nicht dabei die für viele das Argument sind, eine RV abzuschliessen.
Dass man sich jetzt nicht persönlich trifft und Körperflüssigkeiten jeglicher Art austauscht, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Niemand möchte sich, Freunde und Familie und auch Fremde Personen in Gefahr bringen und teil der Infektionskette werden.
Aber wie verwöhnen wir jetzt unsere Gäste? Wie verdienen wir unseren Lebensunterhalt?
In Zeiten von Home-office, Home-learning und Streaming, Videokonferenzen....Mache wir doch Videos, ganz persönliche und gesprochene Wixanleitungen und erotische Aufgaben.
Das Honorar könnte diskret per Paysafecard Gutscheinen oder ähnlichem (kann man online kaufen) erfolgen.
Was hält ihr davon?
nichts, denn ich will Sex real. Und für die Wichser gibt es doch tausend Videos gratis im Netz.Die Zahlen doch nicht.Dass man sich jetzt nicht persönlich trifft und Körperflüssigkeiten jeglicher Art austauscht, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Niemand möchte sich, Freunde und Familie und auch Fremde Personen in Gefahr bringen und teil der Infektionskette werden.
Aber wie verwöhnen wir jetzt unsere Gäste? Wie verdienen wir unseren Lebensunterhalt?
In Zeiten von Home-office, Home-learning und Streaming, Videokonferenzen....Mache wir doch Videos, ganz persönliche und gesprochene Wixanleitungen und erotische Aufgaben.
Das Honorar könnte diskret per Paysafecard Gutscheinen oder ähnlichem (kann man online kaufen) erfolgen.
Was hält ihr davon?
es steht auch in keinem Gesetz, dass denken verboten ist. Jedoch sollte Dummheit bestraft werden.frage : steht in keinem gesetzbuch dass " sex ein grundbedürfnis der menschen ist, wie essen ?
Was ist denn dann Deiner Meinung nach eine "Dienstleistung der Freitzeiteinrichtungen zur Ausübung der Prostitution", die in deren Kundenbereichen nicht in Anspruch genommen werden darf?volle zustimmung zu den ersten beiden punkten - leider ist dein analogieschluß des punktes drei ein klassischer fallacia
dh die abgeleitete aussage entspricht nicht den gegebenen voraussetzungen - du erklärst damit die wirkung zur ursache
Bis wir mit diskutieren fertig sind, ist es wahrscheinlich unmissverständlich wieder erlaubt
Aber es verkürzt die Wartezeit hihi
... und wenn es wieder ganz unstrittig erlaubt ist, dann können wir ja immer noch darüber diskutieren, ob und wie es "damals" doch erlaubt gewesen wäreBis wir mit diskutieren fertig sind, ist es wahrscheinlich unmissverständlich wieder erlaubt
Was ist denn dann Deiner Meinung nach eine "Dienstleistung der Freitzeiteinrichtungen zur Ausübung der Prostitution", die in deren Kundenbereichen nicht in Anspruch genommen werden darf?