Sexdienstleistungen in Zeiten von Corona

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mach

dir mal keine sorgen darum wer mich schützt......ich bin für mich verantwortlich....die gesetzliche regelung ist auch oft zu hinterfragen

Um jemanden, der mir grundlos den "Finger" entgegenstreckt (Avatar), mache ich mir sowieso keine Sorgen, also keine Sorge :)

Und als SA ist man eben Nicht NUR für sich selbst verantwortlich, man gilt auch als "Risiko für die Volksgesundheit" um es mal brutal auszudrücken und in Zeiten wie diesen erst Recht.

Ich habe mit Gesetzen normalerweise auch nichts am Hut, aber seit ich gestern Thorja's Bericht gelesen habe, dass man durch die Ansteckung eines Kunden theoretisch wegen fahrlässiger oder vorsätzliche Körperverletzung angeklagt werden kann, mache ich mir schon Gedanken.
Ich will ja meine Tätigkeit mit Freude ausüben und nicht mit ständiger Angst, dass eine Anzeige im Postkasten liegt.
 
seit ich gestern Thorja's Bericht gelesen habe, dass man durch die Ansteckung eines Kunden theoretisch wegen fahrlässiger oder vorsätzliche Körperverletzung angeklagt werden kann, mache ich mir schon Gedanken.
ja dann hör weiter auf andere und mach dir deine gedanken....als nächstes wirst dann der vorsätzlichen körperverletzung angeklagt, weil du dich vielleicht nicht gegen influenza hast impfen lassen und so auch ein risiko für jederman bist....ja schlimmer noch....sollte der jenige sterben, wirst wegen vorsötzlicher tötung oder totschlag angezeigt..:schulterzuck:
 
ja dann hör weiter auf andere und mach dir deine gedanken....als nächstes wirst dann der vorsätzlichen körperverletzung angeklagt, weil du dich vielleicht nicht gegen influenza hast impfen lassen und so auch ein risiko für jederman bist....ja schlimmer noch....sollte der jenige sterben, wirst wegen vorsötzlicher tötung oder totschlag angezeigt..:schulterzuck:

Die Situation wird auch nicht besser wenn Du alles ins Lächerliche ziehst....
Aber gut, jeder wie er meint...
 
:shock: du hast mit nicht fundamentierten aussagen anderer angefangen......ich hab den blödsinn nur ein wenig nachgesponnen;)

Ich habe nur zitiert, was Thorja gestern geschrieben hat.
Und bei der ganzen Panik, Unklarheit und Hysterie ist alles denkbar.
Jedenfalls schön für Dich, wenn Du so furchtlos bist bzw. die Bedenken der anderen gleich als "Blödsinn" abqualifizierst :up:
 
Lt. Austria Coronavirus: 15,002 Cases and 522 Deaths - Worldometer waren die Daily New Cases der letzten 3 Tage: 46, 78 und 52 Das sind nicht mehr viele
ich nehme Bezug auf Neuartiges Coronavirus (2019-nCov) , Zahlen jeweils von 15 Uhr.
Zuwächse die letzten aufeinanderfolgenden Tage:160,162,130,102,143,59,59,55,79 und heute stand 8 Uhr +43 Erkrankte.


Mit "lieb"meinte ich" lieb gemeint"

Das habe ich doch eh geschrieben, dass es egal sein muss, wie jemand reagiert (ob man als SA vom Kunden beim Corona-Tracking erwähnt wird, wenn der erkrankt) weil es gesetzliche Regelungen benötigt, die SA schützen.

Siehe mein Posting #1495
Du hast ja eh Recht.
 
dass man durch die Ansteckung eines Kunden theoretisch wegen fahrlässiger oder vorsätzliche Körperverletzung angeklagt werden kann.

Sorry für folgende pedantische Korrektur: Das im zitierten Thread angesprochene Delikt nennt sich vorsätzliche (bzw. fahrlässige) Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten; es bezieht sich auf meldepflichtige Infektionen (also z.B. nicht auf Grippe).
 
Also eines muss man ihr lassen, schreiben tut die gute Thorja wie eine Professorin der Germanistik, Kompliment :)

Wobei da auch einige ungute Sachen erwähnt werden.. Worst case Gefängnis wenn wir SA einen Kunden mit Corona infizieren wegen fahrlässiger Körperverletzung..
Was kommt da alles auf uns zu? :down:

die ZR Klage kann dir als Private Person auch blühen, sollte dein Coronagegner es beweisen können das er es von dir hat.
 
Sorry für folgende pedantische Korrektur: Das im zitierten Thread angesprochene Delikt nennt sich vorsätzliche (bzw. fahrlässige) Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten; es bezieht sich auf meldepflichtige Infektionen (also z.B. nicht auf Grippe).

Und wenn ich nicht weiß dass ich den Virus habe !? Oder selbst Imun bin , daher nur der Wirt usw.
dann wird dass Gewerbe nie wieder bis zum Impfstoff eröffnen können .....
Wie ist das dann privat ? Lerne jemanden kennen , ONS ect. -
 
Wie soll er es feststellen wenn ich zb leichte Symptome habe und nicht zum Arzt gehe !?

Es geht um meldepflichte Krankheiten. Bei diesen muss, je nach Krankheit, der Arzt den Verdacht und/oder die Erkrankung (Nachweis zB. durch Laborbefunde, etc.) und/oder den Tod eines Patienten an die Behörde melden.

AIDS (nicht HIV) und Syphilis gehören zu diesen Krankheiten.

Der Arzt meldet an die Behörde. Kein Arzt keine Meldung. Logisch! :facepalm:

Oben stand, dass die Behörde meldet. Nein, die Behörde ist der Empfänger der Meldung. Darauf bezog sich mein Beitrag.
 
Es geht um meldepflichte Krankheiten. Bei diesen muss, je nach Krankheit, der Arzt den Verdacht und/oder die Erkrankung (Nachweis zB. durch Laborbefunde, etc.) und/oder den Tod eines Patienten an die Behörde melden.

AIDS (nicht HIV) und Syphilis gehören zu diesen Krankheiten.

Der Arzt meldet an die Behörde. Kein Arzt keine Meldung. Logisch! :facepalm:

Oben stand, dass die Behörde meldet. Nein, die Behörde ist der Empfänger der Meldung. Darauf bezog sich mein Beitrag.

Und wie ist das bei COVID 19 ?
 
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