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Gast
(Gelöschter Account)
Cool merke ich mir. Wirklich.richtig; denn analog dazu könnte man sagen, das ist wie bei den Anonymverfügungen, die Dir als Fahrzeughalter die Polizei zuschickt, wenn mit dem Fahrzeug eine Gesetzesübertretung begangen wurde. Da kannst Du als Fahrzeughalter auch net sagen: ich hab keine Ahnung, wer das Auto gelenkt hat, daher geht mich das nix an.
Wenn was kommen sollte: "Schlüssel hängt neben der Tür, jeder hat Zugriff, ich kann es wirklich nicht sagen, wer es war" und verweise auf dieses Urteil, falls es rechtskräftig werden sollte (was hoffentlich nicht der Fall sein wird, der Richter ist hirnverbrannt, nicht mehr und nicht weniger.)
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