Sigi Maurer heute vor Gericht schuldig gesprochen

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Stimmt doch gar nicht, genug Leute haben hier schon darüber berichtet von diesem oder jenen eine unangebrachte PN erhalten zu haben. Ein freundlicher Hinweis seitens des Moderators und alles läuft weiter, Posting gelöscht, angepisst wäre er trotzdem
und? hab ich was anderes geschrieben?...oder hast vor lauter euphorie niccht bis zum schluss gelesen?
 
und? hab ich was anderes geschrieben?...oder hast vor lauter euphorie niccht bis zum schluss gelesen?
Auch über einen Streit mit mir hat eine Userin hier im Forum geschrieben und dabei mir peinliche Infos bekannt gegeben. War ein großer Spaß für viele, passiert ist ihr nix.
 
nur so nebenbei....recht zu haben, bedeutet nicht unbedingt recht zu bekommen ;)
 
Dann darfst dich aber nicht wunder wenn er sich wehrt;)
Hab gerade geschaut, was ich eben fatal finde, ist, wenn der Schuldspruch lautet wegen "übler Nachrede". Das passt - und auch wenn ichs noch mal anbringe - mit "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" nicht zusammen. Und die tatsächlich abgesendeten Nachrichten existieren ja. Meinem Verständnis nach ist das keine üble Nachrede, sondern eben fakt. Und wenn wir eben von "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ausgehen, MUSS er beweisen, dass nicht er das geschrieben hat. Und nicht die Angegriffene, dass er es geschrieben hat... Das ist doch absurd!

Dann darfst dich aber nicht wunder wenn er sich wehrt
Und man sieht eben das schöne Beispiel, dass der Täter (ja da bin ich mal so frei und verurteile ins Blaue hinein) zum Opfer wird. Denn nun muss er sich ja wehren - der Arme.
 
MUSS er beweisen, dass nicht er das geschrieben hat. Und nicht die Angegriffene, dass er es geschrieben hat... Das ist doch absurd!
was is absurd daran. so ist unsere rechtsprechung. normal muss ein staatsanwalt auch die schuld des beklagten beweisen. und wenn die dame sagt er wars muss sie es beweisen können. das einzige das sicher war war der pc von dem es gekommen ist. nur wer es geschrieben hat konnte man halt nicht beweisen. und einen FB acc hacken und von dort was schreiben ist die leichteste übung. theoretisch könnte es jeder gewesen sein der sich ein wenig mit solchen sachen auskennt.

die dame hat es halt gänzlich falsch angefangen. wäre sie zur polizei gegangen und hätte eine anzeige gemacht was für nachrichten sie über fb bekommt hätte sie die üble nachrede nicht am hals. so hat sie den wirt beschuldigt und niemand konnte es beweisen. ein klein wenig cleverer kann man sich halt schon anstellen.
 
Nun, so lange es von seinem PC und seinem Account kommt, sehe ich keine Denunzierung.
Rechtlich schon. Wie hieß die schwarze Witwe, die noch nach ihrem Schuldspruch vor Gericht gegen die Medien gewonnen hat, die sie vor dem Schuldspruch Mörderin nannten?
 
Wo liegt da nun der Fehler?
Ihr Fehler ist offensichtlich ......... sie hat über den FB - Account des Klägers eine PN erhalten, die sicher unflätig und beleidigend war. Aber es war eben eine private Nachricht, welche nicht an die Öffentlichkeit gelangt wäre, wäre sie selber damit nicht an die Öffentlichkeit gegangen. Sie hat dann öffentlich kundgetan, dass der "Bierhändler" ihr diese PN geschickt habe. Und das kann zwar vermutet, aber nicht mit Sicherheit bewiesen werden. Aber wenn sie öffentlich verkündet, dass der "Bierhändler" der Verfasser der PN war, dann muss sie das beweisen können. Kann sie aber nicht, denn es wäre immerhin möglich, dass sich eine andere Person zum PC gesetzt und geschrieben hat.

Ich bin gegen diesen Thread.
Ist schon wieder Threadpolizei unterwegs? Threads, die einem nicht passen schnell abwürgen?

Der Thread ist sogar recht interessant, weil er Hinweise gibt. Egal ob hier im Forum oder sonstwo im Internet ...... es wird immer mehr geraten sein, mit Behauptungen sorgfältig umzugehen und die richtigen Worte zu wählen. Es wurde hier ja schon angemerkt ....... hätte sie geschrieben, dass sie über den Facebook - Account der besagten "Bierhändlers" die beleidigende Nachricht erhalten hat, dann wäre derjenige genau so bloßgestellt, hätte ihr aber nichts anhaben können. Denn das wäre eine beweisbare Tatsachenbehauptung gewesen.

Was kann man daraus lernen? Wem das Essen in einem Restaurant nicht geschmeckt hat, der sollte sich hüten, in einem Bewertungsforum das als "üblen Schweinefraß" zu bezeichnen. Aber man kann sehr wohl schreiben, dass es mir überhaupt nicht gemundet hat.
 
Hi,

das Problem ist das Unverständnis beim Suchen von Analogien für moderne Technik.

Erstmal muss ich das Urteil abwarten, erst wenn ich den Volltext kenne, kann ich genauer sagen, was Sache ist.


Das Urteil - auch wenn nicht rechtskräftig - ist genauso ein Fehler, wie z.B. das Heise Urteil, nachdem die Foren-/Kommentarfunktion der Heise Onlineartikel als Leserbriefe gewertet werden und daher vorab kontrolliert werden müssen.

Das geht einfach an der technischen Realität vorbei.


Die geltende Rechtsprechung macht den Inhaber einer EDV Anlage verantwortlich, wenn Dritte darüber Unfug machen, wenn die behaupteten Herrschaften z.B. illegal Musik hochgeladen hätten, dann hätte der Lokalbetreiber voll gehaftet, er hat dafür zu sorgen, dass niemand das machen kann, unter seinem FB Konto.

Und das man nun echt einen Unterschied macht, ob Maurer schreibt "Von Herrn X habe ich ... erhalten" statt "Vom FB Konto des Herrn X habe ich .... erhalten" will mir grad nicht so passen.

Aber warten wir den Instanzenweg ab und das Urteil im Wortlaut.

LG Tom
 
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