Hi,
das Problem ist das Unverständnis beim Suchen von Analogien für moderne Technik.
Erstmal muss ich das Urteil abwarten, erst wenn ich den Volltext kenne, kann ich genauer sagen, was Sache ist.
Das Urteil - auch wenn nicht rechtskräftig - ist genauso ein Fehler, wie z.B. das Heise Urteil, nachdem die Foren-/Kommentarfunktion der Heise Onlineartikel als Leserbriefe gewertet werden und daher vorab kontrolliert werden müssen.
Das geht einfach an der technischen Realität vorbei.
Die geltende Rechtsprechung macht den Inhaber einer EDV Anlage verantwortlich, wenn Dritte darüber Unfug machen, wenn die behaupteten Herrschaften z.B. illegal Musik hochgeladen hätten, dann hätte der Lokalbetreiber voll gehaftet, er hat dafür zu sorgen, dass niemand das machen kann, unter seinem FB Konto.
Und das man nun echt einen Unterschied macht, ob Maurer schreibt "Von Herrn X habe ich ... erhalten" statt "Vom FB Konto des Herrn X habe ich .... erhalten" will mir grad nicht so passen.
Aber warten wir den Instanzenweg ab und das Urteil im Wortlaut.
LG Tom