Sigi Maurer heute vor Gericht schuldig gesprochen

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Hi,

Ist mir bewusst. Deshalb wäre hier auch die Justiz gefordert Änderungen in Betracht zu ziehen

nunja, Du musst einen Schaden definieren. Wenn andere schlecht über Dich denken, ist das mal ein Schaden.

Den Schaden, wenn mich einer schimpft, muss man erst erdenken. Mir fällt da grad nix ein.

Wenn es über einen längeren Zeitraum viele Beleidigungen sind, ist es Mobbing.

Man muss aber auch von Erwachsenen erwarten können, dass sie nicht jeden Furz ach so ernst nehmen.

LG Tom
 
danke der aufklärung!
aber gabs da nicht auch nen passus, der Personen des "öffentlichem Interesses" gesondert behandelt? da sie ja politisch aktiv war...
Für MinisterInnen und BotschafterInnen gibts ja deswegen auch so etwas wie Immunität...

Hi,



eine Beleidigung erfordert, dass es vor mehr als drei anderen Personen passiert ist.

Beleidigung § 115 StGB:



LG Tom
 
Hi,

danke der aufklärung!
aber gabs da nicht auch nen passus, der Personen des "öffentlichem Interesses" gesondert behandelt? da sie ja politisch aktiv war...
Für MinisterInnen und BotschafterInnen gibts ja deswegen auch so etwas wie Immunität...

es ist mE. eher umgekehrt, Persönlichkeiten des öffentlichen Interesses genießen weniger Schutz. Also Paparazzi z.B. dürfen Fotos machen und veröffentlichen.

LG Tom

Edith: Immunität: Die soll Amtsträger schützen. Damit nicht so wie in Russland die Opposition vor einer Wahl ins Gefängnis wandert ... ;)
 
kommt wschl auf den Umstand an. Paparazzi -Fotos ja. gibts genügend entsprechende urteile.
in so einem fall galt mMn eher das Prinzip "wo kein Kläger oder eine Klägerin...."
das was Fr Maurer passiert is: sowas passiert - meiner meinung nach leider viel zu - oft, aber die sigi is einfach taktisch unklug angangen... worauf mein ursprgl post aus war.

Hi,



es ist mE. eher umgekehrt, Persönlichkeiten des öffentlichen Interesses genießen weniger Schutz. Also Paparazzi z.B. dürfen Fotos machen und veröffentlichen.

LG Tom

Edith: Immunität: Die soll Amtsträger schützen. Damit nicht so wie in Russland die Opposition vor einer Wahl ins Gefängnis wandert ... ;)
 
Hab gerade geschaut, was ich eben fatal finde, ist, wenn der Schuldspruch lautet wegen "übler Nachrede". Das passt - und auch wenn ichs noch mal anbringe - mit "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" nicht zusammen. Und die tatsächlich abgesendeten Nachrichten existieren ja. Meinem Verständnis nach ist das keine üble Nachrede, sondern eben fakt. Und wenn wir eben von "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ausgehen, MUSS er beweisen, dass nicht er das geschrieben hat. Und nicht die Angegriffene, dass er es geschrieben hat... Das ist doch absurd!


Und man sieht eben das schöne Beispiel, dass der Täter (ja da bin ich mal so frei und verurteile ins Blaue hinein) zum Opfer wird. Denn nun muss er sich ja wehren - der Arme.


Du weisst aber, wie unser gesamtes Rechtssystem funktioniert? Das Gericht muss die persönliche Schuld eines Angeklagten nachweisen, nicht umgekehrt. Es gibt auch keine Freundes- oder Sippenhaftung. Wenn die Maurer, die als gescheiterte Politikerin unser System kennen sollte, so naiv ist, ihn persönlich öffentlich anzuprangern, dann hat sie zu Recht bekommen, was sie verdient. :up:
 
Aus meiner Umgebung vernehme ich allgemeine Zufriedenheit mit dem Urteil. :hurra: Niemand mag die Grünen, niemand mag die Maurer.
 
Ein Bereich, der eh schwierig ist, weil tabuisiert und dann gibt es da einen Schuldspruch.
Für mich ist es nicht nachvollziehbar. Die fehlende Solidarisierung mit Opfern sexueller Belästigung ist ekelhaft.

Wenn immer ein “könnte ja jemand anderer meinen Account benutzt haben“ gilt, haben wir es weit gebracht. :penguin:
 
Ein Bereich, der eh schwierig ist, weil tabuisiert und dann gibt es da einen Schuldspruch.
Für mich ist es nicht nachvollziehbar. Die fehlende Solidarisierung mit Opfern sexueller Belästigung ist ekelhaft.

Wenn immer ein “könnte ja jemand anderer meinen Account benutzt haben“ gilt, haben wir es weit gebracht. :penguin:

Das mit dem Account ist richtig und darf nicht passieren.

Und auch als Person die in der Öffentlichkeit steht/ stand muss man sich an eine bestimmte Vorgehensweise halten und kann nicht so agieren wie Madame ( Sigi Maurer) es beliebt.
Denn sind wir uns ehrlich sie hat es in die Öffentlichkeit gezerrt, wissentlich was sie tut.
Frau Meier von nebenan, hätte nie so agiert.

Dank meToo ist einiges aus dem Ruder gelaufen.
Ich bin ABSOLUT GEGEN sexuelle Übergriffigkeiten egal ob verbal oder auf welche Art auch immer...und egal ob dies Frauen oder Männern gegenüber passieren.
Aber was mit Metoo ausgelöst wurde, ist nicht mehr gesund.

Heute zu Tage müsste Mann schon bald Angst haben wenn er mit einer Frau alleine im Aufzug fährt....Wo er hinsieht....ect.

Ein liebender Vater dessen Kind erzählt gerne beim Papa am Schoss zu sitzen oder gar mit ihm in der Badewanne zu baden....
Wenn da eine übereifrige Kinderpädagogin oder Lehrkraft....
Das ist alles nicht mehr schön.

Und ja ich finde es richtig, dass sich auch eine Frau Maurer an gewisse Regeln halten muss und nicht nur das gemeine Fußvolk.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
dort muss der beschuldigte seine unschuld beweisen. willst das bei uns wirklich haben.
das gibt's aber eh schon bei uns. In Zusammenhang mit dem mittlerweile geschaßten künstlerischen Leiter der Festspiele Erl/Tirol, Gustav Kuhn, wurde doch mehrfach berichtet, daß er u.a. bei irgendeiner im Bundeskanzleramt ansässigen Kommission (ich glaube: die Gleichbehandlungskommission, bin aber nicht ganz sicher) angezeigt wurde, und daß dort eindeutig die Beweislast-Umkehr gilt: nicht andere müssen seine Schuld beweisen, sondern ER muß seine Unschuld beweisen.

Das nur so nebenbei.
 
die dame hätte das alles viel gscheiter lösen können und der wirt wäre auch am pranger gestanden ohne das sie ihm persönlich anprangert.

wenn die meldung auf fb da ist mal einen screenshot machen, dann kann sie imme rnoch sagen..........über den fb acc von herrn xxx wurde ich sexistisch oder wie auch immer beleidigt. und genau das alles hätte sie beweisen können. da hätte der wirt gar keine chance auf eine klage wegen übler nachrede gehabt. weil das es über seinen fb acc gegangen ist kann er ja nicht abstreiten.

so wie sie es gemacht hat wars ein schuss ins knie. so wie ihr unglückliches foto mim sektglas und stinkefinger.
 
das sollte nachgeschärft werden, dann erübrigt sich diese Diskussion
Und warum? Stinkefinger sind dochauch nicht verboten.

So einen Fehler...im Nachhinein weiß mans immer besser. Ich nehme an, jedem von uns passieren Fehler, ungeachtet der Bildung.
Natürlich passieren einem jeden von uns Fehler. Aber eine solche Auseinandersetzung in die Öffentlichkeit zu tragen, das war wohl ein ganz dummer Fehler. Das Gescheiteste ist es, solche Stänkerer zu ignorieren. Oder eben nur beweisbare Tatsachen zu veröffentlichen.

Manche Menschen ignorieren Facebook und sind dort nicht zu finden. Dann erübrigt sich die ganze Debatte. :D

so wie ihr unglückliches foto mim sektglas und stinkefinger.
Geh ....... damit zeigt sich doch nur, dass sie uns niveaumäßig weit überlegen ist. Und zur Sicherheit: :ironie:
 
Zuletzt bearbeitet:
eines ist wohl auch klar: hätte der Richter umgekehrt entschieden, sprich die Frau Maurer frei gesprochen, hätte natürlich die Gegenseite, sprich der Bierhändler mit seinem Anwalt, sofort dagegen berufen.
Daß die Sache in der nächsten Instanz landen wird, war abzusehen. Und ich denke, diese wird genau so entscheiden wie die erste Instanz.

Denn, wie schon gesagt: Frau Maurer wurde entweder schlecht oder gar nicht rechtlich beraten. Hätte sie ihre Anschuldigungen nicht auf den Bierhändler persönlich, sondern rein auf dessen Facebook-Account bezogen, wäre das eine zu 100% beweisbare Tatsache, und der Bierhändler hätte mit seiner Klage keine Chance gehabt.
 
Denn, wie schon gesagt: Frau Maurer wurde entweder schlecht oder gar nicht rechtlich beraten. Hätte sie ihre Anschuldigungen nicht auf den Bierhändler persönlich, sondern rein auf dessen Facebook-Account bezogen, wäre das eine zu 100% beweisbare Tatsache, und der Bierhändler hätte mit seiner Klage keine Chance gehabt.
meine rede. der wirt hätte genau nichts machen können, hätte aber die arschkarte gezogen in dem fall. und eine klage hätte er sich an den hut stecken können. weil wennst gleich an screen von dem fb eintrag machst kann er ihm später auch löschen, du hast den beweis sicher.
 
Das mit dem Account ist richtig und darf nicht passieren.




Dank meToo ist einiges aus dem Ruder gelaufen.
Ich bin ABSOLUT GEGEN sexuelle Übergriffigkeiten egal ob verbal oder auf welche Art auch immer...und egal ob dies Frauen oder Männern gegenüber passieren.
Aber was mit Metoo ausgelöst wurde, ist nicht mehr gesund.

Dank „Metoo“ wurde uns Männern immerhin wieder mal eingeschärft, dass wir uns nicht alles herausnehmen dürfen und ihr Frauen kein Freiwild seid!
Das sollte Dir doch recht sein, oder?
 
aber sie hat doch eh vor der Veröffentlichung mit Juristen gesprochen, waren wohl auch nicht die richtige Wahl ;)
 
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