Sigi Maurer heute vor Gericht schuldig gesprochen

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Und das man nun echt einen Unterschied macht, ob Maurer schreibt "Von Herrn X habe ich ... erhalten" statt "Vom FB Konto des Herrn X habe ich .... erhalten" will mir grad nicht so passen.
aber einen gewaltigen. weil eine meldung von einem fremden fb acc schreiben ist jetzt keine besonders schwere aufgabe.
 
Hi,

Es ist wurscht woher die Nachricht kommt, SIE DARF IHN NICHT ÖFFENTLICH ANPRANGERN !

aber natürlich darf sie das! Welches Gesetz verhindert das? Richtig, gar keines!


Was hier das Problem ist, ist, dass das Gericht meint, die Facebookseite und das Twitterkonto entsprechen juristisch eine Tageszeitung, und der Autor hätte die selbe Haftung wie ein Zeitungsherausgeber.

Maurer hätte Plakate aushängen können, es jedem erzählen können, der ihr zuhört, ... alles kein Problem.

Es ist ähnlich, wie mir Bildern, jeder hat als Teenager in seinem Kinderzimmer Poster aufgehängt, wenn der Teenager aber ein Bild im Netz kopiert und auf seine private Myspace Seite stellt, haftet er wie ein Zeitungsherausgeber.


Und offenbar hat sie den Fehler gemacht, unpräszise zu formulieren. Hätte sie geschrieben "Vom FB Konto des Herrn X ..." wäre ebenso alles OK gewesen.


Selbstverständlich darf man alle und jedes öffentlich anprangern!

LG Tom
 
Und das man nun echt einen Unterschied macht, ob Maurer schreibt "Von Herrn X habe ich ... erhalten" statt "Vom FB Konto des Herrn X habe ich .... erhalten" will mir grad nicht so passen.

Das macht einen Riesenunterschied. Dass es Herr X war, das ist eben nur eine - wenn auch sehr wahrscheinliche - Annahme. Dass es vom Account des Herrn X war, das ist einen beweisbare Tatsache. Hätte sie es so formuliert, dann hätte Herr X gar nichts unternehmen können.

Dass eine Frau mit ihrer Bildung, die immer alles besser weiß, so einen Fehler macht, das mag mir nicht einleuchten.
 
Hi,

Echt?
Schreib' mal was mit meinem Account.

wenn Du ein FB Konto hast, und gegen eidesstättige Versicherung, dass ich in alle Deine Geräte eindringen darf, und Du Windows, Android oder IOS nutzt, könnten wir drüber reden. Andernfalls wäre zu prüfen, welche Betriebssysteme Deine Router haben.

Groß ist der Aufwand nicht wirklich, aber es ist Aufwand, und wer sollte den Wirten hacken? Ist lächerlich!

LG Tom
 
die dame hat es halt gänzlich falsch angefangen. wäre sie zur polizei gegangen und hätte eine anzeige gemacht was für nachrichten sie über fb bekommt hätte sie die üble nachrede nicht am hals. so hat sie den wirt beschuldigt und niemand konnte es beweisen. ein klein wenig cleverer kann man sich halt schon anstellen.
Hab das jetzt mal nachgelesen, weil das ja schon ein paar Monate her ist. Also von dem was ich jetzt nachgelesen hatte, hätte sie genau gar nichts machen können. Weil von wegen "Privatheit" der Nachricht, nicht öffentlich und so weiter.

was is absurd daran. so ist unsere rechtsprechung. normal muss ein staatsanwalt auch die schuld des beklagten beweisen. und wenn die dame sagt er wars muss sie es beweisen können. das einzige das sicher war war der pc von dem es gekommen ist. nur wer es geschrieben hat konnte man halt nicht beweisen. und einen FB acc hacken und von dort was schreiben ist die leichteste übung. theoretisch könnte es jeder gewesen sein der sich ein wenig mit solchen sachen auskennt.
Das siehst du so. Ich sehe es insofern anders, als das gesichert gilt: sein Lokal, sein Account! Ein Account hat nun mal und ist nun mal mit PW zu sichern und nicht so für Hinz und Kunz zugänglich zu sein. Deswegen ginge es nicht darum das sie beweist, dass er es geschrieben hat, sondern er zu beweisen, dass er es eben nicht geschrieben hat - wenn schon etwas von seinem Account geschrieben wurde, zu dem "eigentlich" nur er zutritt haben sollte. Deswegen sehe ich das als ersten "Beweis". Er kann ja gerne beweisen, dass sein Account gehackt wurde oder er eben nicht im Lokal war, gerade in der SCS im laden XY einkaufen etc.
Grundsätzlich, wenn man nun damit kommt, dass sich jeder einhacken kann, kann man eigentlich gleich alles schmeissen und PW, PINS, TANS und Codes aufgeben, weil die e zu nichts zu gebrauchen sind.
Und ist es nicht so, dass "Beschuldigte" auch ein Alibi brauchen, um zu beweisen, dass sie unschuldig sind, wenn etwas behauptet wird. Dürfte ja nicht so sein, dass, nur weil es heisst "unschuldig bis zum Beweis der Schuld" der "Beschuldigte" gar nichts machen muss und Däumchen drehen braucht, sondern tunlichst beweisen sollte, dass er eben unschuldig ist.
 
aber natürlich darf sie das! Welches Gesetz verhindert das? Richtig, gar keines!
so lange keiner was amcht passiert nix. ich kann zu dir auch nicht öffentlich sagen du bist besoffen.....kannst mich auch auf üble nachrede klagen und wennst ned besoffen bist hab ich den schwarzen peter.
 
Und ist es nicht so, dass "Beschuldigte" auch ein Alibi brauchen, um zu beweisen, dass sie unschuldig sind, wenn etwas behauptet wird. Dürfte ja nicht so sein, dass, nur weil es heisst "unschuldig bis zum Beweis der Schuld" der "Beschuldigte" gar nichts machen muss und Däumchen drehen braucht, sondern tunlichst beweisen sollte, dass er eben unschuldig ist.
ich glaub du schaust dir zu viele amerikanische filme oder serien an. dort muss der beschuldigte seine unschuld beweisen. willst das bei uns wirklich haben. viel spass dabei. sollte dir dann nämlich das kleingeld für einen guten anwalt fehlen, wenn du einer straftat beschuldigt wirst, kannst dann halt als unschuldiger auch dran glauben. siehe usa wie viele dort unschuldig im häfn sitzen weil sie nicht genug geld hatten.

und dein argument mit pw usw wegen fb acc..........ich glaub du hast nicht viel ahnung wie man so einen acc häckt. ich bruch kein pw dazu.

wahrscheinlich wird den acc keiner übernommen haben. und wenn der wirt den pc laufen läßt und dabei in fb drin ist ist er zumindest mal ein idiot. aber wie gesagt. ob er das geschrieben hat wissen wir nicht. wir vermuten es. das reicht aber bei uns nicht.
 
? Ich vermute, dass 80% was im TV läuft aus den USA ist? Was tut das hier jetzt zur Sache?
Jedenfalls, wie das nun in der USA im Detail ist und hier in Europa bzw. bei uns, weiss ich nicht, weil ich bisher noch nie angeklagt wurde. Ich will gar nichts haben, als einen logischen Zugang. Und das scheint er mir im Moment definitiv nicht bzw. eine riesige Lücke, weil wir rechtlich einfach komplett hinten nach sind.

Ok, du bist ein super Hacker. Und? Ist jetzt der Beweis für was?
 
Ok, du bist ein super Hacker. Und? Ist jetzt der Beweis für was?
für fb brauchst des ned mal sein. da reicht die blödheit der leut aus.

und wo sind wir rechtlich hinten nach? du hast 2 möglichkeiten. entweder muss der staatsanwalt deine schuld beweisen, oder du deine unschuld. dazwischen gibt es nix.
jetzt kommt es halt darauf an welches rechtssystem in dem land bevorzugt wird. bei uns ist es halt die schuld beweisen. ergo behauptest du das jemand was gemacht hat muss du es beweisen können. und zwischen recht sprechen und gerechtigkeit ist dann noch ein gewaltiger unterschied.
 
Hi,

so lange keiner was amcht passiert nix. ich kann zu dir auch nicht öffentlich sagen du bist besoffen.....kannst mich auch auf üble nachrede klagen und wennst ned besoffen bist hab ich den schwarzen peter.

nicht korrekt. Als Privater treffen mich deutlich weniger Pflichten!

Wenn Du überall herumerzählst, ich wäre ein Säufer, reicht es aus, wenn Du belegen kannst, dass Du das wirklich geglaubt hast.

§111 StGB:

Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten.

Das gilt überall dort, wo nicht einer breiten Öffentlichkeit die üble Nachrede verbreitet ist.



das sollte nachgeschärft werden, dann erübrigt sich diese Diskussion

Auf welcher Rechtsgrundlage? Die Straftatbestände gegen die Ehre basieren darauf, dass jemand es schafft, dass Dritte Dir gegenüber eine schlechte Meinung bekommen.

Du müsstest Ehrenverletzung der Körperverletzung gleichstellen. Schwierig.

LG Tom
 
von rein juristischer seite aus betrachtet... wärs vielmal gescheiter gewesen, die belästigungen als solche zur anzeige zu bringen, zumal fr. maurer eine person ist, die nach wie vor öffentliche aufmerksamkeit innehat. DAS wäre der richtige weg gewesen. durch ihre postings hat sie sich ebenso strafbar gemacht wie jener mensch, der ihr solch (meiner meinung nach) widerwärtigkeiten nachsagte.
dennoch.... soweit mir bekannt, ist rufschädigung mit einhergehendem finanziellem verlust nach wie vor strenger bewertet als sexuelle belästigung (inwiefern das richtig oder falsch ist/wäre, obliegt immer noch dem gesetzgeber). gleichwohl: inwiefern das richtig oder falsch ist, ist politisches problem und heutzutage gerade in "unserer" heutigen Politik leider viel zuviel kalkül als sonstwas, aber das ist ein anderes thema.

im angesprochenen fall liegt aber die beweislast soweit mir bekannt bei der Klägerin. so einen vorwurf kann ein betreiber eines lokals wie offenbar geschehen durchaus leicht entkräften, in dem er behauptet, der pc wär öffentlich zugänglich gewesen. der finanzielle schaden, der rückgang in den den einnahmen jedoch liegt dem finanzamt jederzeit vor und ist bei bedarf, als beweis, sehr schnell abrufbar. da hatte fr maurer durchaus eine schlechte verhandlungsposition mit ihrer argumentation.

ohne jetzt partei beziehen zu wollen und um zum punkt zu kommen: die handlungsweise von fr. maurer war taktisch (und darum gehts vor gericht) relativ unklug, was sie erreichen hätte wollen hätte sie eher erreicht, wäre sie den offiziellen rechtsweg ohne vorherige diffamierung des vermeintlichen täters über fb gegangen. das kommt eben mehreren tatbeständen sehr nahe, einer davon is das (neue) datenschutzgesetz, der andere der schutz von angeklagten bis zum schuldspruch (da die Unschuld des Angeklagten bis dahin nicht bewiesen und schützenswert ist). ausserdem ist die bekanntgabe der identität von sexuell abnormen rechtsbrechern eigentlich immer schon forderung des gegenteiligen politschen lagers - und da ausserdem vor allem in den USA stark diskutiert - von fr maurer gewesen, also ja, in dem fall schon die frage wert, ob sie sich das tatsächlich durchgedacht hat... im endeffekt kommt ihre handlungsweise selbstjustiz am nächten...

ergo: in ihrem fall wär der einzig richtige weg folgender gewesen: anzeige wegen persönlicher beleidigung und sexueller belästigung. auch im nachhinein: gegenklage wegen besagter punkte!?

gibs juristInnen hier zu dem thema?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi,

Und ist es nicht so, dass "Beschuldigte" auch ein Alibi brauchen, um zu beweisen, dass sie unschuldig sind, wenn etwas behauptet wird. Dürfte ja nicht so sein, dass, nur weil es heisst "unschuldig bis zum Beweis der Schuld" der "Beschuldigte" gar nichts machen muss und Däumchen drehen braucht, sondern tunlichst beweisen sollte, dass er eben unschuldig ist.

erstmal kann man eine Nichtexistenz nicht beweisen.

Korrekt ist aber hier Maurer die Beschuldigte! Und sie muss eben nachweisen, dass sie wirklich sicher war, dass der andere der Verursacher der bösen Nachrichten war.

Das ist ihr als Beschuldigte nicht gelungen.


LG Tom
 
Auf welcher Rechtsgrundlage? Die Straftatbestände gegen die Ehre basieren darauf, dass jemand es schafft, dass Dritte Dir gegenüber eine schlechte Meinung bekommen.
Da braucht kein Dritter beiteiligt zu sein. Es reicht wenn ich mich in meiner Würde herabgesetzt fühle. Das ist Aufgabe der Justiz hier ein der Zeit angemessenes Gesetz zu schaffen. Man mag von Sigi Maurer halten was man will, aber man muss nicht jeden Tritt, auch wenn er geschrieben wird, still ertragen.
Ungeachtet dessen kann ich ihrer Vorgangsweise nichts abgewinnen.
 
Hi,

ergo: in ihrem fall wär der einzig richtige weg folgender gewesen: anzeige wegen persönlicher beleidigung und sexueller belästigung. auch im nachhinein: gegenklage wegen besagter punkte?

gibs juristInnen hier zu dem thema?

eine Beleidigung erfordert, dass es vor mehr als drei anderen Personen passiert ist.

Beleidigung § 115 StGB:

Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten einen anderen beschimpft, verspottet, am Körper mißhandelt oder mit einer körperlichen Mißhandlung bedroht, ist, wenn er deswegen nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Eine Handlung wird vor mehreren Leuten begangen, wenn sie in Gegenwart von mehr als zwei vom Täter und vom Angegriffenen verschiedenen Personen begangen wird und diese sie wahrnehmen können.

LG Tom
 
Hi,

Da braucht kein Dritter beiteiligt zu sein. Es reicht wenn ich mich in meiner Würde herabgesetzt fühle. Das ist Aufgabe der Justiz hier ein der Zeit angemessenes Gesetz zu schaffen. Man mag von Sigi Maurer halten was man will, aber man muss nicht jeden Tritt, auch wenn er geschrieben wird, still ertragen.

in Österreich schon. So ist das Gesetz. Ich sage nicht, dass es so gut ist, aber es ist so.

LG Tom
 
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