die dame hat es halt gänzlich falsch angefangen. wäre sie zur polizei gegangen und hätte eine anzeige gemacht was für nachrichten sie über fb bekommt hätte sie die üble nachrede nicht am hals. so hat sie den wirt beschuldigt und niemand konnte es beweisen. ein klein wenig cleverer kann man sich halt schon anstellen.
Hab das jetzt mal nachgelesen, weil das ja schon ein paar Monate her ist. Also von dem was ich jetzt nachgelesen hatte, hätte sie genau gar nichts machen können. Weil von wegen "Privatheit" der Nachricht, nicht öffentlich und so weiter.
was is absurd daran. so ist unsere rechtsprechung. normal muss ein staatsanwalt auch die schuld des beklagten beweisen. und wenn die dame sagt er wars muss sie es beweisen können. das einzige das sicher war war der pc von dem es gekommen ist. nur wer es geschrieben hat konnte man halt nicht beweisen. und einen FB acc hacken und von dort was schreiben ist die leichteste übung. theoretisch könnte es jeder gewesen sein der sich ein wenig mit solchen sachen auskennt.
Das siehst du so. Ich sehe es insofern anders, als das gesichert gilt: sein Lokal, sein Account! Ein Account hat nun mal und ist nun mal mit PW zu sichern und nicht so für Hinz und Kunz zugänglich zu sein. Deswegen ginge es nicht darum das sie beweist, dass er es geschrieben hat, sondern er zu beweisen, dass er es eben nicht geschrieben hat - wenn schon etwas von
seinem Account geschrieben wurde, zu dem "eigentlich" nur er zutritt haben sollte. Deswegen sehe ich das als ersten "Beweis". Er kann ja gerne beweisen, dass sein Account gehackt wurde oder er eben nicht im Lokal war, gerade in der SCS im laden XY einkaufen etc.
Grundsätzlich, wenn man nun damit kommt, dass sich jeder einhacken kann, kann man eigentlich gleich alles schmeissen und PW, PINS, TANS und Codes aufgeben, weil die e zu nichts zu gebrauchen sind.
Und ist es nicht so, dass "Beschuldigte" auch ein Alibi brauchen, um zu beweisen, dass sie unschuldig sind, wenn etwas behauptet wird. Dürfte ja nicht so sein, dass, nur weil es heisst "unschuldig bis zum Beweis der Schuld" der "Beschuldigte" gar nichts machen muss und Däumchen drehen braucht, sondern tunlichst beweisen sollte, dass er eben unschuldig ist.