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Stimmt mit sicherheit aber das auch noch öffentlich kund zu tun na servas sog i nur!!!!!!!!!!!!!!!!!
Naja, schreiben kann man da viel, wir waren ja icht dabei.
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Stimmt mit sicherheit aber das auch noch öffentlich kund zu tun na servas sog i nur!!!!!!!!!!!!!!!!!
Nein zum glück nicht ich hätt das versucht zu verhindern der tread ist nix für mich da krieg ich die KriiiiiiiiisssssssseeeeeeeeeeeNaja, schreiben kann man da viel, wir waren ja icht dabei.
Wirft man 'nen Blick auf die Bevölkerung diverser ländlicher Regionen, so könnte man annehmen das Inzest hierzulande seit jeher normal ist.
Ergo ... weiterpudern, ist eh schon wurscht ...
Das ist die falsche Frage.Du würdest also nichts dabei finden, mit deiner Mutter ins Bett zu springen?
Das ist die falsche Frage.
Die Frage ist nicht, ob man es normal und richtig findet, sondern ob es strafbar sein soll. Das ist in einer liberalen Gesellschaft nicht dasselbe.
Die Überlegung hinter der Initiative zur Gesetzesänderung ist nicht, dass es gut und richtig ist, wenn Leute mit engen Verwandten Sex haben, sondern dass es nicht zeitgemäß ist, Leute die das tun, strafrechtlich zu verfolgen.
Es geht um die Frage, inwieweit den Staat die Sexualmoral seiner Bürger etwas anzugehen hat. Wenn die Leute etwas pfui finden, ist dann der Staat gefordert es unter Strafe zu stellen, oder soll das die Privatangelegenheit jedes Bürgers sein, was er pfui findet und was nicht.
Was die Cousinenheirat betrifft: In Österreich ist sie gesetzlich erlaubt, vermutlich auch in der Schweiz, und um das Eherecht geht es hier gar nicht, sondern um das Sexualstrafrecht.
Naja, meine Cousine zu heiraten könnte ich mir nicht vorstellen, den einen oder anderen Ritt auf ihr sehr wohl!
Wenn das echt wahr ist stöts ma die hoar auf und mir foit nix dazua ein
Ned nur am Land....
schau dir die ganzen Königshäuser in Europa an.... des geht seit Jahrhunderten dort so
Das ist die falsche Frage.
Die Frage ist nicht, ob man es normal und richtig findet, sondern ob es strafbar sein soll. Das ist in einer liberalen Gesellschaft nicht dasselbe.
Die Überlegung hinter der Initiative zur Gesetzesänderung ist nicht, dass es gut und richtig ist, wenn Leute mit engen Verwandten Sex haben, sondern dass es nicht zeitgemäß ist, Leute die das tun, strafrechtlich zu verfolgen.
Es geht um die Frage, inwieweit den Staat die Sexualmoral seiner Bürger etwas anzugehen hat.
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Du musst allerdings bedenken: Wenn er daheim ins Bett gemacht hat, dann gilt das für ihn als Sex.
Keine Ahnung, vielleicht ist es einfach nur ein Tausch.. "Neue Minarette gibts nicht, dafürs darfst deine Cousine hernehmen"
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen ist wieder ein anderes Thema, unabhängig von einem Verwandtschaftsverhältnis. Das würde von einer Aufhebung des Inzestverbotes nicht berührt werden.Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen ist wieder ein anderes Thema, unabhängig von einem Verwandtschaftsverhältnis. Das würde von einer Aufhebung des Inzestverbotes nicht berührt werden.
Wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen gemäß § 174 StGB wird derjenige bestraft, der sexuelle Handlungen mit einem unter 16-jährigen Jugendlichen vornimmt, wenn ihm dieser zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung überlassen wurde, und zwar auch dann, wenn (anders als bei 16- und 17-Jährigen) kein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wurde.
Sexuelle Handlungen sind verboten, wenn eine Person unter 18 Jahren zu einem Erwachsenen in einem Abhängigkeitsverhältnis steht, d.h. wenn sie z.B. ihr/seine Schüler(in), Lehrling/Lehrtochter oder Angestellte(r) ist.[13]
Schön gesagt. Ich fahre weiter: Die Familie selbst soll entscheiden, wie sie mit diesem Wert umgehen soll. Wir müssen nicht alles durch Gesetze regeln.Die Frage nach der Strafbarkeit ist also nicht nur eine Frage der Sexualmoral, sondern auch eine Frage nach dem Wert der intakten Familie. Dieser Wert wird heute allerdings nicht mehr bei Allen sehr hoch gehalten.
Und ist das Anzeichen für desolate Familienverhältnisse ...... ganz abgesehen davon, dass sich die Frage nach der Strafbarkeit da nicht stellt, wenn beide minderjährig sind.Ich glaube, dass es vielleicht unter Geschwistern öfters vorkommt als man annimmt.
Schön gesagt. Ich fahre weiter: Die Familie selbst soll entscheiden, wie sie mit diesem Wert umgehen soll. Wir müssen nicht alles durch Gesetze regeln.