Soll Inzest straffrei sein?

Soll Inzest straffrei werden?

  • Nein, soll unverändert strafbar bleiben wie bisher.

    Stimmen: 163 54,5%
  • Ja, freiwilliger Sex soll der persönlichen Entscheidung des Einzelnen überlassen sein.

    Stimmen: 118 39,5%
  • Dazu habe ich keine Meinung.

    Stimmen: 18 6,0%

  • Umfrageteilnehmer
    299
Ich denk mal, dass bei denen die den natürlichen Widerstand nicht haben, sich auch von Gesetzen nicht abhalten lassen. Da gibt es sicher (überall) eine riesige Dunkelziffer!
 
Vor ein paar Jahren hats ja den Film "Der Kuss meiner Schwester" gegeben wo es auch um Inzest unter Zwillingsgeschwistern gegangen ist.
Mich persönlich trifft das nicht, aber wenn Alexandra Schalaudek meine Schwester wäre, könnte ich dür nichts garantieren!!
 
Wirft man 'nen Blick auf die Bevölkerung diverser ländlicher Regionen, so könnte man annehmen das Inzest hierzulande seit jeher normal ist.

Ergo ... weiterpudern, ist eh schon wurscht ...
 
Wirft man 'nen Blick auf die Bevölkerung diverser ländlicher Regionen, so könnte man annehmen das Inzest hierzulande seit jeher normal ist.

Ergo ... weiterpudern, ist eh schon wurscht ...

Ned nur am Land....
schau dir die ganzen Königshäuser in Europa an.... des geht seit Jahrhunderten dort so
 
Du würdest also nichts dabei finden, mit deiner Mutter ins Bett zu springen?:fragezeichen:
Das ist die falsche Frage.
Die Frage ist nicht, ob man es normal und richtig findet, sondern ob es strafbar sein soll. Das ist in einer liberalen Gesellschaft nicht dasselbe.
Die Überlegung hinter der Initiative zur Gesetzesänderung ist nicht, dass es gut und richtig ist, wenn Leute mit engen Verwandten Sex haben, sondern dass es nicht zeitgemäß ist, Leute die das tun, strafrechtlich zu verfolgen.
Es geht um die Frage, inwieweit den Staat die Sexualmoral seiner Bürger etwas anzugehen hat. Wenn die Leute etwas pfui finden, ist dann der Staat gefordert es unter Strafe zu stellen, oder soll das die Privatangelegenheit jedes Bürgers sein, was er pfui findet und was nicht.

Was die Cousinenheirat betrifft: In Österreich ist sie gesetzlich erlaubt, vermutlich auch in der Schweiz, und um das Eherecht geht es hier gar nicht, sondern um das Sexualstrafrecht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist die falsche Frage.
Die Frage ist nicht, ob man es normal und richtig findet, sondern ob es strafbar sein soll. Das ist in einer liberalen Gesellschaft nicht dasselbe.
Die Überlegung hinter der Initiative zur Gesetzesänderung ist nicht, dass es gut und richtig ist, wenn Leute mit engen Verwandten Sex haben, sondern dass es nicht zeitgemäß ist, Leute die das tun, strafrechtlich zu verfolgen.
Es geht um die Frage, inwieweit den Staat die Sexualmoral seiner Bürger etwas anzugehen hat. Wenn die Leute etwas pfui finden, ist dann der Staat gefordert es unter Strafe zu stellen, oder soll das die Privatangelegenheit jedes Bürgers sein, was er pfui findet und was nicht.

Was die Cousinenheirat betrifft: In Österreich ist sie gesetzlich erlaubt, vermutlich auch in der Schweiz, und um das Eherecht geht es hier gar nicht, sondern um das Sexualstrafrecht.

Das ist genau auf des Messers Schneide:
Der Sex selbst wäre für mich nicht das Problem, schlimm wird es dann, wenn (ungewollt) Kinder daraus werden! Entweder der Staat macht die Gesetze und verbietet es, oder er erlaubt es (was ich mir nicht wirklich vorstellen kann).

Naja, meine Cousine zu heiraten könnte ich mir nicht vorstellen, den einen oder anderen Ritt auf ihr sehr wohl! ;)
 
Das ist die falsche Frage.
Die Frage ist nicht, ob man es normal und richtig findet, sondern ob es strafbar sein soll. Das ist in einer liberalen Gesellschaft nicht dasselbe.
Die Überlegung hinter der Initiative zur Gesetzesänderung ist nicht, dass es gut und richtig ist, wenn Leute mit engen Verwandten Sex haben, sondern dass es nicht zeitgemäß ist, Leute die das tun, strafrechtlich zu verfolgen.
Es geht um die Frage, inwieweit den Staat die Sexualmoral seiner Bürger etwas anzugehen hat.

Gut, um die Frage wieder ernsthaft zu diskutieren: im Falle Mutter / Sohn gebe ich zu zu bedenken, dass es nicht nur um Sexualmoral geht, sondern dass auch die Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses im Raum steht. Einem Vater würde das sowieso vorgeworfen werden. Und dann ist da auch noch die Frage von Erbschäden nicht ganz vom Tisch. Die Motivation in der Schweiz ist angeblich die geringe Anzahl der Fälle, nicht das freie Ausleben der Sexualität.

Es gab einen Film zu dem Thema, der an die Sache durchaus mit Empfindsamkeit herangeht. Und ..... Daphne ist NICHT die Mutter!!


Externe Inhalte von YouTube
Dieser Beitrag beinhaltet externe Inhalte von YouTube. YouTube könnte Cookies auf deinem Computer setzen bzw. dein Surfverhalten protokollieren. Mehr Informationen zu Cookies und externen Inhalten findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Möchtest du die externen Inhalte laden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Inzest gehört bestraft.Egal ob freiwillig oder erzwungen.In vielen Staaten dieser Welt ist es doch gang und gäbe in der Familie zu bumsen.Und am schlimmsten sind meist die welche jeden Sonntag in die Kirche zur Beichte rennen.Sorry,kenne leider mehrere Fälle im wirklichen Leben.
 
Keine Ahnung, vielleicht ist es einfach nur ein Tausch.. "Neue Minarette gibts nicht, dafürs darfst deine Cousine hernehmen" :mrgreen:

was ihr da für einen blödsinn daher redet ist ja unglaublich. außerdem ist der beischlaf mit weiteren verwandten als der engsten familie nicht unter strafe gestellt.
 
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen ist wieder ein anderes Thema, unabhängig von einem Verwandtschaftsverhältnis. Das würde von einer Aufhebung des Inzestverbotes nicht berührt werden.

Für Personen, die eine besondere Verantwortung dem Jugendlichen gegenüber haben, gelten auch ohne Verwandtschaftsverhältnis besondere Bestimmungen (Beispiele D + CH)

Wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen gemäß § 174 StGB wird derjenige bestraft, der sexuelle Handlungen mit einem unter 16-jährigen Jugendlichen vornimmt, wenn ihm dieser zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung überlassen wurde, und zwar auch dann, wenn (anders als bei 16- und 17-Jährigen) kein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wurde.

Sexuelle Handlungen sind verboten, wenn eine Person unter 18 Jahren zu einem Erwachsenen in einem Abhängigkeitsverhältnis steht, d.h. wenn sie z.B. ihr/seine Schüler(in), Lehrling/Lehrtochter oder Angestellte(r) ist.[13]

Das Verhältnis Vater+Mutter zu Sohn+Tochter ist ein Abhängigkeitsverhältnis, das über die im Zitat angesprochenen Situationen (Lehrer, Lehrherr) weit hinaus geht. Aber es ist nicht nur ein Abhängigkeitsverhältnis, sondern es ist ein Vertrauensverhältnis der ganz besonderen Art. In einer normalen und intakten Familienbeziehung ist die Liebe zwischen den Eltern und den Kindern eben eine ganz besondere. Durch eine sexuelle Affäre würde hier das besondere Eltern / Kind - Verhältnis zerstört.

Die Frage nach der Strafbarkeit ist also nicht nur eine Frage der Sexualmoral, sondern auch eine Frage nach dem Wert der intakten Familie. Dieser Wert wird heute allerdings nicht mehr bei Allen sehr hoch gehalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Frage nach der Strafbarkeit ist also nicht nur eine Frage der Sexualmoral, sondern auch eine Frage nach dem Wert der intakten Familie. Dieser Wert wird heute allerdings nicht mehr bei Allen sehr hoch gehalten.
Schön gesagt. Ich fahre weiter: Die Familie selbst soll entscheiden, wie sie mit diesem Wert umgehen soll. Wir müssen nicht alles durch Gesetze regeln.
 
Ich glaube, dass es vielleicht unter Geschwistern öfters vorkommt als man annimmt.
Und ist das Anzeichen für desolate Familienverhältnisse ...... ganz abgesehen davon, dass sich die Frage nach der Strafbarkeit da nicht stellt, wenn beide minderjährig sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schön gesagt. Ich fahre weiter: Die Familie selbst soll entscheiden, wie sie mit diesem Wert umgehen soll. Wir müssen nicht alles durch Gesetze regeln.

Es gibt nicht nur Rechte in unserer Gesellschaft, es gibt auch Pflichten. Eltern, die meinen, dass sie ihre Kinder ohne Werte "erziehen" dürfen, die sollten dann auch auf die finanzielle Unterstützung der Gesellschaft verzichten.
 
Zurück
Oben