Gerade in den Medien gewesen....in der Schweiz würde die erstinstanzliche Vergewaltigung in der Berufung zur Schändung.
Hier als Zitat die Begründung.
Der
Sextrend "Stealthing" geistert seit einigen Wochen durch die Medien. Dabei zieht ein Mann während des Sex ohne Kenntnis des Partners das Kondom aus und erzwingt somit ungeschützten Geschlechtsverkehr. Nun hat ein Schweizer Gericht einen solchen Vorfall verhandelt und einen Präzedenzfall geschaffen.
Zwei Menschen lernen sich über eine Dating-App kennen und wollen gemeinsamen, geschützten Sex.
Doch kurz vor dem Höhepunkt überlegt es sich der Mann anders und entfernt ohne Kenntnis der Partnerin das Kondom und vollendet den Akt ungeschützt. Ein klassischer Fall von Stealthing.
Mann verweigert HIV-Test
Mit einem solchen Fall musste sich nun ein Schweizer Gericht befassen und hat damit einen Präzedenzfall geschaffen, wie der "Schweizer Rundfunk"
auf seinem Online-Portal berichtet.
Im konkreten Fall hatte der Mann nach dem Akt einen HIV-Test verweigert. Die Betroffene musste sich einer präventiven Behandlung mit schlimmen Nebenwirkungen unterziehen und zeigte den Mann an.
In erster Instanz wurde der Mann daraufhin wegen Vergewaltigung verurteilt.
https://www.gmx.ch/magazine/gesundheit/stealthing-verstoerender-sex-trend-32306148
In zweiter Instanz wurde der Mann nun wegen "Schändung" zu einer 12-monatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. In Deutschland findet der Tatbestand der Schändung keine Anwendung.
In der Schweiz ist der Tatbestand erfüllt, wenn der Täter an einer nicht urteilsfähigen oder nicht zum Widerstand fähigen Person in Kenntnis dieses Zustandes sexuelle Handlungen vornimmt.
Kantonsgericht folgt Auffassung der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwältin Laurence Brenlla ist der Auffassung, dass der Angeklagte wusste, dass sich die Frau ungeschütztem Sex widersetzen würde und umging diesen Widerstand, indem er das Kondom heimlich entfernte.
Dieser Auffassung folgte auch das Waadtländer Kantonsgericht, das alle aufgezeigten Szenarien des Angeklagten, wie das Kondom verschwunden sein könnte, als nicht glaubwürdig zurückwies.
Laut Aussage der Staatsanwältin habe es in der Schweiz bislang keinen Präzedenzfall zum Thema "Stealthing" gegeben. Mit dem Urteil ist dies nun anders. (mgb)