Straßenstrich Stuwerviertel 2015 - Stuwergschichten und andere Episoden

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s da wer an den Einnahmen beteiligt
logisch :mrgreen:


Aber musst doch zugeben, es ist schon ammüsant, über was sich so aufgeregt wird :hahaha: sind alle unwissend oder wollens mit dem Kopp durch die Wand ?

Es gibt und gab im Stuwer NIE einen legalen Strastrie, also nix mit legale sw
Wen verwunderts, das des " kreisen" ned erlaubt ist, wenn ma doch dadurch die Strassenverkehrsordnung verletzt ? Stichwort : Anrainerstrasse

usw usw ;)
 
wenn ich Zufahre und mich einparke, um beim Rheinthaler
eher ned

Verbots- oder Beschränkungszeichen

§ 52/1: "Fahrverbot (in beiden Richtungen)"
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren in beiden Fahrtrichtungen verboten ist. Das Schieben eines Fahrrades ist erlaubt.

Das Verkehrszeichen "Fahrverbot" mit der Zusatztafel "Anrainer" bedeutet, dass nur Eigentümerinnen beziehungsweise Eigentümer und (Rechts-)Besitzerinnen oder -Besitzer der neben der Straße befindlichen Liegenschaften zufahren dürfen. Das heißt, Besucherinnen und Besucher oder Lieferanten und Lieferanten der Anrainerinnen beziehungsweise Anrainer dürfen nicht zufahren.
Das Verkehrszeichen "Fahrverbot" mit der Zusatztafel "Anrainerverkehr" bedeutet, dass neben Eigentümerinnen beziehungsweise Eigentümern und (Rechts-)Besitzerinnen oder -Besitzern der neben der Straße befindlichen Liegenschaften auch deren Besucherinnen und Besucher oder Lieferanten und Lieferanten zufahren dürfen.
 
Die stuwerstr.vor'm reinthaler ist aber nur eine gewöhnliche sackgasse.
 
Der Form halber: Die Stuwerstraße ist eine Wohnstraße (und Sackgasse).
 
wohnstrasse !! somit lt.gesetz nur befahrbar von dort gemeldeten kfz weitere postings somit unnötig RB,s im recht !!
 
So ein unfug nur weil jemand hier was behauptet wird es noch lange nicht zur wohnstrasse.
 
.........die Strassenverkehrsordnung verletzt ? Stichwort : Anrainerstrasseusw usw ;)
Die stuwerstr.vor'm reinthaler ist aber nur eine gewöhnliche sackgasse.
hab ich auch nicht geschrieben, das war der Logi ;)
So ein unfug nur weil jemand hier was behauptet wird es noch lange nicht zur wohnstrasse.

Ich hab nichts :nono: :nono: gegenteiliges geschrieben; meine Antwort darauf war daß ich nicht die StVO verletze, wenn ich....
Aber doch :nono: wenn ich Zufahre und mich einparke, um beim Rheinthaler :zweisam: :zweisam: zu dinieren und zu :saufen: :aetsch: :aetsch: :aetsch: :aetsch:
 
Madl, i hol di mit mein Radl ob (ist in der Wohnstraße auch für mich Auswärtigen erlaubt) :aetsch:

dabei darf sie auch auf der Stange sitzen :) (Ist das erlaubt?) ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
genau logi,wir haben alle die tafeln rundherum im ganzen 1/4 gesehen,wir sind trotzdem zugefahren,wurde ja nicht gestraft! jetzt haben sie bemerkt das man auch so den 1/4 "besuchern" mit strafen "weh" tun kann ! also alles was einfach ist! gehst du mal zum bhf stern,siehst du die ich behaupte mal "jugendbanden" die sich dort herumtreiben,dann fragt mann sich, haben sie schiss vor diesen? denn hier geschieht nichts !
 
sehr zu Freude der Anwohner.....
Ob die so erfreut sind darüber bezweifle ich sehr.
Denn die finsteren Gestalten die sich jetzt Nächtens im Park heruntreiben.......:shock::shock::shock::shock::shock:

Da fürchte sogar ich mich :cool: :cool: :cool: :cool:
 
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