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Die Tafeln noch nie gesehen, oder was??
Nein hab ich nicht, und tut der Billa da nichts dagegen? Oder die anderen Gewerbetreibenden?
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Die Tafeln noch nie gesehen, oder was??
wohnstrasse !! somit lt.gesetz nur befahrbar von dort gemeldeten kfz weitere postings somit unnötig RB,s im recht !!
offensichtlich lassen sich manche viel zu sehr einschüchtern von den RBs. Zwecks Bestrafung müssen sie klare Beweise auf den Tisch legen; Mußmaßungen, Anscheins-Beurteilungen etc. sind rechtlich "für die Würscht". Wenn ihnen viel öfters die Stirn geboten wird, werden's auch nicht mehr so agieren, wie es derzeit der Fall ist.Er konnte aber nix machen, obwohl er gemeint hat "ich glaube Ihnen nicht, dass sie nicht auf der Suche nach Huren sind". Da hat er glauben können was er wollen hat, er hatte keine Handhabe.
........wie es derzeit der Fall ist.
nö, gar nix mehr los ist falsch; aber alles halt a bissl mühsamer als in früheren ZeitenGanz blöde Frage: hab ich das richtig mitbekommen und mitgelesen, das so gut wie gar nichts mehr los ist?
hat da nicht mal wer gesagt: den Strich im Stuwer bringt keiner umNebenbei sei erwähnt, dass ich in der einen Stunde in Summe acht Damen sah
in der Fahrschule hab ich mal gelernt, es gibt Verbots- und Gebotstafeln (rund und rot umrandet)... und was ist das??Keine Kosten und Mühen gescheut. Trotz widriger Wetterverhältnisse schaffte ich es ein Foto zu schießen, um zu beweisen, dass es sich bei der Stuwerstraße um eine Wohnstraße handelt.
Anhang anzeigen 1397706
in der Fahrschule hab ich mal gelernt, es gibt Verbots- und Gebotstafeln (rund und rot umrandet)... und was ist das??
§ 76b StVO Wohnstraße
(1) Die Behörde kann, wenn es die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, die Entflechtung des Verkehrs oder die Lage, Widmung oder Beschaffenheit eines Gebäudes oder Gebietes erfordert, durch Verordnung Straßenstellen oder Gebiete dauernd oder zeitweilig zu Wohnstraßen erklären. In einer solchen Wohnstraße ist der Fahrzeugverkehr verboten; ausgenommen davon sind der Fahrradverkehr, das Befahren mit Fahrzeugen des Straßendienstes, der Müllabfuhr, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Feuerwehr in Ausübung des Dienstes sowie das Befahren zum Zwecke des Zu- und Abfahrens.
(2) In Wohnstraßen ist das Betreten der Fahrbahn und das Spielen gestattet. Der erlaubte Fahrzeugverkehr darf aber nicht mutwillig behindert werden. (3) Die Lenker von Fahrzeugen in Wohnstraßen dürfen Fußgänger und Radfahrer nicht behindern oder gefährden, haben von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten und dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Beim Ausfahren aus einer Wohnstraße ist dem außerhalb der Wohnstraße fließenden Verkehr Vorrang zu geben.
Bin ich hier in einem StVO Kurs? Einfach langweilig
.....einen Bericht da lassen .
und keine einzige hat in dein Beuteschema gepasst..........in der einen Stunde in Summe acht Damen sah..........
Chancen gibt es. Letztere sind natürlich nachmittags nicht so toll, aber so oft wirst dabei nicht kontrolliert, als in der Garage oder bei Gabi Gabi, wo die RBs vorbeikommen.......gibt es am eher frühen Nachmittag unter der Woche reale Chancen wenn man selbst zu Fuß unterwegs ist?? Suche aber keinen Gebüsch oder sonstigen Freiluftfick