Todesstrafe in Europa
Weißrussland
Menschenrechte
Die Menschenrechte sind in Weißrussland extrem eingeengt. Amnesty International dokumentierte für das Jahr 2010 neben drei Todesurteilen diverse Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung und des Versammlungs- und Demonstrationsrechts. Nachdem diverse Oppositionelle wegen regimekritischer Äußerungen auf Demonstrationen verhaftet worden waren, begann die Opposition Schweigemärsche durchzuführen. Um auch diesen entgegenzuwirken, wurde auch gegen diese ein Gesetz erlassen, das „nicht sanktionierte Handlungen oder nicht sanktionierte Tatenlosigkeit“ seit September 2011 unter Strafe stellt.
Mit dem 6. Januar 2012 traten neue Regelungen im Internetverkehr in Kraft:
Benutzer in öffentlich zugänglichen Internetlokalitäten müssen registriert und deren Verkehr protokolliert werden, jegliche Internetgeschäfte müssen über weißrussische Server abgewickelt werden.
Vollstreckt wird das Gesetz durch Polizei, Steuerbehörden und Staatssicherheitsorgane. Im August 2012 wurden 14 politische Gefangene gezählt.
Die Todesstrafe in Weißrussland (Belarus)
Belarus ist das einzige Land in Europa und der ehemaligen Sowjetunion, das bis heute Todesurteile vollstreckt.
Im Jahr 2009 wurden zum ersten Mal seit langer Zeit keine Hinrichtungen in Weißrussland durchgeführt, es war das erste hinrichtungsfreie Jahr im Land seit Beginn der Aufzeichnungen durch Amnesty International. Doch bereits im März 2010 wurden wieder zwei Männer exekutiert.
Weißrussland behält sich die Todesstrafe für folgende Straftaten vor:
Führung eines Angriffkriegs, Mord an einem Vertreter eines ausländischen Staates oder einer internationalen Organisation mit dem Ziel, internationale Spannungen oder einen Krieg auszulösen, internationaler Terrorismus, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, vorsätzlicher Mord unter erschwerenden Umständen, Terrorismus, terroristische Handlungen, Hochverrat in Einheit mit Mord, Verschwörung zur Machtergreifung, Sabotage, Mord an einem Polizeibeamten, Einsatz von Massenvernichtungswaffen, und Mord an einer Person unter Verletzung des Völker- und Gewohnheitsrechts im Krieg.
In allen Fällen ist die Todesstrafe fakultativ, d.h. sie steht im Belieben des Gerichts.
In Weißrussland werden praktisch alle Todesurteile wegen vorsätzlichen Mordes unter erschwerenden Umständen verhängt.
Die Todesstrafe ist als Alternative zu lebenslänglicher oder langjähriger (15-25 Jahre) Haft vorgesehen. Sie wird weder gegen Frauen noch gegen Männer unter 18 und über 65 Jahre verhängt. In den letzten Jahren wurden Todesurteile nur wegen Mord ausgesprochen.
Die Hinrichtungsmethode in Weißrussland ist Erschießen.
In Belarus informiert man Gefangene in der Todeszelle nicht im Vorhinein über ihre Hinrichtung. Sie werden in der Regel wenige Minuten, nachdem man ihnen mitgeteilt hat, dass ihr Gnadengesuch abgelehnt wurde, hingerichtet. Man bringt sie in einen Raum, in dem ihnen in Anwesenheit des Gefängnisdirektors, des Staatsanwalts und eines weiteren Mitarbeiters des Innenministeriums mitgeteilt wird, dass ihr Gnadengesuch abgelehnt wurde und das Todesurteil nun vollstreckt wird. Dann werden sie in einen angrenzenden Raum gebracht. Dort zwingt man sie, sich hin zu knien und schießt ihnen in den Hinterkopf.
Die offizielle schriftliche Benachrichtigung über eine Hinrichtung wird von dem Gericht ausgestellt, das die Todesstrafe verhängt hat. Es kann Wochen oder Monate dauern, bis das Gericht diesen Bescheid zustellt.
Die Leichname von Personen, die hingerichtet wurden, werden nicht für die Familien freigegeben, sondern an einem geheimen Ort beerdigt, der den Angehörigen nicht mitgeteilt wird. Hinzu kommt, dass man den Angehörigen keine der persönlichen Gegenstände ihrer hingerichteten Familienangehörigen aushändigt.
24.01.2013 - Belarus: Abschaffung der Todesstrafe verschoben
Die Frage der Abschaffung der Todesstrafe in Belarus bleibe weiterhin offen, teilte Petr Miklashevich, Vorsitzender des Verfassungsgerichtes der Republik Belarus in Minsk am Mittwoch in einer Pressekonferenz mit.
Belarus verbleibt damit weiterhin das einzige Land in Europa, das immer noch die Todesstrafe anwendet und ist dadurch häufig die Zielscheibe westlicher Kritik.
"Die Frage bleibt offen", sagte Miklashevich und fügt hinzu, dass die Einbeziehung der Todesstrafe im weißrussischen Gesetz eine befristete und außergewöhnliche Maßnahme sei. Er sagte auch, dass das Verfassungsgericht davor erklärt hatte, dass ein Moratorium zur Todesstrafe durch eine Entscheidung des Präsidenten und des Parlaments herbeigeführt werden könnte.
"Die Strategie des Verfassungsgerichtes ist es, solange jegliche Kommentare zu diesem Thema zurückzuhalten, bis es gebeten wird ein Moratorium zur Abschaffung der Todesstrafe zu unterstützen", sagt er weiter.
1996 führte Belarus eine Volksabstimmung zur Todesstrafe durch, wobei diese von 80.5 % der Wähler befürwortet wurde.
Quelle:
RAPSI News
Japan
Das japanische Strafrecht benennt 18 Tatbestände, die die Todesstrafe nach sich ziehen können. Neben Mord wird auch Raub, Vergewaltigung und Brandstiftung – jeweils mit Todesfolge – mit dem Tode bestraft. Terroristische Straftaten werden ebenfalls mit der Todesstrafe geahndet.
Gegen Personen, die zur Tatzeit noch keine 18 Jahre alt waren, darf die Todesstrafe nicht verhängt werden.
Im Jahr 2009 führte Japan für Verhandlungen schwerer Straftaten, darunter auch alle möglichen Todesstrafenfälle, ein Laienrichtersystem ein:
Diese Fälle werden vor einem Richtergremium bestehend aus drei professionellen Richtern und sechs Schöffen verhandelt.
Zur Zeit (Stand Juni 2012) befinden sich 132 Verurteilte in japanischen Todestrakten.
Hinrichtungen erfolgen in Japan durch Hängen. Der Verurteilte wird in einen Raum mit einer Falltür geführt, die vom Nebenraum aus durch Knopfdruck ausgelöst wird. Dabei müssen drei Knöpfe betätigt werden, doch nur einer löst tatsächlich die Falltür aus.
Die Beteiligung an einer Exekution ist Bestandteil des Arbeitsvertrags der Wärter. Es ist ihnen nicht gestattet, sich der Durchführung zu entziehen, wenn sie dafür eingeteilt wurden.
Es gibt sieben Hinrichtungskammern in Japan, sie befinden sich in den Vollzugsanstalten der Städte Tokio, Osaka, Hiroshima, Nagoya, Sapporo, Fukuoka und Sendai.
Hinrichtungsbefehle werden im Kabinett geprüft. Zumeist erfolgt dies in Sitzungspausen; möglicherweise sollen damit Kritik und öffentliche Debatten vermieden werden. Anschließend bedarf es für die Vollstreckung noch der Genehmigung durch den Justizminister.
Die Haftbedingungen in den japanischen Todestrakten werden von Menschenrechtsorganisationen immer wieder heftig kritisiert. Den Verurteilten wird jeglicher Kontakt zur Außenwelt wie auch zu Mithäftlingen verweigert. Sie dürfen in ihren videoüberwachten Zellen nicht frei umhergehen oder schlafen. Den ganzen Tag haben die Häftlinge in derselben Position kniend oder sitzend zu verbringen. Besuch ist nur von engsten Familienangehörigen unter Überwachung gestattet.
Gefangene erfahren erst am Morgen des Hinrichtungstags, dass der Zeitpunkt ihrer Exekution gekommen ist. Angehörige und Anwälte werden erst nach der Urteilsvollstreckung informiert.
Am 29. März 2012 wurde nach 20 hinrichtungsfreien Monaten an drei Insassen die Todesstrafe wieder vollstreckt.
Der neu gewählte Justizminister Ogawa Toshio verkündete im Juni 2012 die Wiederaufnahme der Hinrichtungen. Er berief sich auf Umfragen, wonach die Mehrheit der Bürger in Japan die Todesstrafe befürworte.
China - 25.01.2013
Bundesbank beschränkt auch China-Kooperation
Die deutsche Bundesbank will künftig Vertreter der Zentralbanken von China und Vietnam nicht mehr zu Anti-Fälschungs-Seminaren einladen. Grund seien Bedenken, dass in beiden Ländern die Todesstrafe für schwere Fälle von Fälschungen ausgesprochen werden könne. Die Bundesbank will sicherstellen, dass sie keine Tipps zum Umgang mit Fälschungen an jene Länder gibt, die die Todesstrafe bei Geldfälschungen verhängen, sagte ein Sprecher. Dies sei im Moment in mindestens zwei Ländern der Fall - in China und in Vietnam. Allerdings wolle die Bundesbank die Kooperation auf anderen Gebieten fortsetzen, von der Geldpolitik bis hin zur Bankenaufsicht.
Iran
26.01.2013 - Iran: Öffentliche Exekution
Heute früh wurde laut der staatlich gelenkten iranischen Nachrichtenagentur Fars in Kerman ein Mann öffentlich gehängt.
Der nur mit „Yaser K.“ bezeichnete Häftling sei der Vergewaltigung schuldig gewesen. Die Hinrichtung des Mannes, dessen Alter nicht bekannt gegeben wurde, fand demnach auf dem Khajou-Platz am Morgen des 26. Januar statt.
In den vergangenen zehn Tagen gab es acht öffentliche Hinrichtungen, eine öffentliche Amputation und vier öffentlich vollzogene Auspeitschungen.
Quelle: Iran Human Rights
USA
24.01.2013 - USA: Gleichbleibend hohe Zustimmung zur Todesstrafe
Eine im Dezember 2012 durchgeführte Gallop-Umfrage zeigt eine Zustimmung zur Todesstrafe von etwas über 60%.
Die Umfrage zur Todesstrafe wurde zum ersten Mal 1936 durchgeführt, damals antworteten 59% der Befragten mit "ja" auf die Frage: "Sind Sie für die Todesstrafe für Jemanden, der wegen Mordes verurteilt wurde?"
1980 waren etwa 80% für die Todesstrafe, im Jahr 2001 waren noch ungefähr ein Drittel der Befragten für die Todesstrafe. Dieser Wert ist seither relativ stabil.
Eine Aufgliederung zeigt, dass Liberale (47%) und Demokraten (51%) die Anwendung der Todesstrafe etwas weniger unterstützen als Personen, die sich selbst als konservativ (75%) oder Republikaner (80%) bezeichnen.
Die Zustimmung zur Todesstrafe ist unter Männern (67%) höher unter Frauen (59%).
Waffenbesitzer (80%) sind eher für die Todesstrafe als Nicht-Waffenbesitzer (55%) und Menschen im Alter zwischen 18 und 34 Jahren (50%) unterstützen sie weniger als Menschen, die 55 Jahre oder älter sind (67%).
Quelle:
Chico News
23.01.2013 - Illinois: Ex-Gouverneur kommt in offenen Strafvollzug
(von ihm später mehr)
Als George Ryan als Gouverneur von Illinois im Januar 2003 aus dem Amt schied, verfügte er noch eine Generalamnestie, bei der er sämtliche 167
zum Tode Verurteilten begnadigte. Nun soll der wegen Korruptionsvorwürfen verurteilte Ryan nach sechs Jahren Haft in den offenen Vollzug wechseln.
Nachdem Zweifel an der Anwendung der Todesstrafe aufgekommen waren, verhängte der Gouverneur ein Hinrichtungsmoratorium. Die dann in Auftrag gegebene Untersuchung zeigte, dass der Bundesstaat Illinois mindestens vier Häftlinge zu Unrecht verurteilt hatte - ihre Verurteilung ließ Ryan 2003 aufheben. Für alle anderen Todestraktinsassen wandelte er die Todesstrafe in lebenslange Haftstrafen um. Dies trug Ryan eine Nominierung für den Friedensnobelpreis ein, doch in den USA machte er sich damit nicht gerade viele Freunde.
Kurz nach Übergabe seines Amts wurden Vorwürfe gegen den vormals mächtigsten Mann im Bundesstaat laut, die letztendlich 2006 zu einem Schuldspruch wegen Korruption und Bestechlichkeit führten. Ryan soll sich insbesondere auch in einer früheren Funktion als Minister bereichert und Freunden lukrative Geschäfte zugeschanzt haben.
Seine Strafe verbüßte George Ryan im Bundesgefängnis von Terre Haute im Bundesstaat Indiana, das er 2011 viermal verlassen durfte, um seiner an Krebs erkrankten Frau beizustehen, sie verstarb im Sommer des gleichen Jahres in seinem Beisein.
Kommende Woche darf Ryan das Gefängnis verlassen, doch in der nächsten Zeit muss er sich in Chicago in einem Übergangswohnheim der Heilsarmee aufhalten.
Zum ersten Mal seit Jahren darf er dann wieder eigene Kleidung tragen, Geld und persönliche Gegenstände besitzen und sogar wieder ein Auto haben.
Als Minister in Illinois lag das Ausstellen von Führerscheinen noch in seiner Verantwortung - nun darf er selbst wieder einen Führerschein beantragen.
Ryans ehemals engster Berater Scott Fawell kennt das Wohnheim bereits aus eigener Erfahrung. Er verbüßte vier Jahre im Zusammenhang mit den Ryan angelasteten Straftaten und kam zunächst ebenfalls ins Wohnheim der Heilsarmee in Chicago. "Es ist schmuddelig. Es ist düster. Es ist verdreckt. Es ist eine alte Anlage", beschrieb er es.
Voraussichtlich teile sich Ryan dort mit Schwerverbrechern das Zimmer, die übler sein dürften als alle Mithäftlinge, die er je im Bundesgefängnis antraf. "Einige von den Leuten, die mit einem im Zimmer sind, können durchaus ihre zwanzig, dreißig Jahre hinter Gittern verbracht haben; er ist da eine andere Liga gewöhnt", schätzt Fawell.
Der offene Vollzug bedeutet für Ryan unter anderem, wie jeder andere aus dem Knast entlassene Häftling einen Pflichtkurs zu absolvieren, der für alle Exsträflinge einheitlich ist, gleich ob sie dreißig Jahre oder drei Monate im Gefängnis waren. Sie müssen lernen, wie man ein Bankkonto eröffnet, einen Scheck ausstellt und einen Lebenslauf schreibt. Daran hat auch der ehemalige Gouverneur teilzunehmen.
Danach ist er wie jeder andere in der Übergangsphase verpflichtet, sich einen Job zu suchen, in dem er vierzig Wochenstunden arbeitet. Er hat sich morgens in der Unterkunft abzumelden und anzurufen, sobald er am Arbeitsplatz angekommen ist. Abends muss er spätestens um 19 Uhr zurück im Heilsarmee-Wohnheim sein. Laut Fawell muss jeder 25% seines Bruttolohns ans Wohnheim abliefern.
Mit viel Glück kann Ryan schon nach drei Wochen dran denken, in sein Zuhause in Kankakee zurückzukehren, doch auch dort unterliegt er weiterhin der Kontrolle der Gefängnisbehörde. Fawell zufolge ruft diese jede Nacht immer wieder an: "Sie melden sich zwischen halb neun und zehn, zwischen elf und eins und nochmals zwischen zwei und vier Uhr früh."
Doch zunächst muss jemand dem ehemaligen Gouverneur Anziehsachen bringen, mit denen er das Gefängnis von Terre Haute verlässt.
Quellen: Yahoo News, Death Penalty Information Center, GCADP
Weltweit
Die Anwendung der Todesstrafe weltweit
Weltweit werden weiterhin Menschen gehängt, erschossen, vergast, mittels Injektion vergiftet, gesteinigt, geköpft oder auf andere Weise hingerichtet.
Alleine im Jahr 2010 wurden nach Angaben von Amnesty International weltweit mindestens 527 Menschen plus 'Tausende’ in China hingerichtet, 2024 Menschen (wieder plus 'Tausende’ in China) zum Tode verurteilt. Amnesty International macht seit 2009 keine Angaben mehr zu China, da hier die Todesstrafe nach wie vor als Staatsgeheimnis behandelt wird und keine offiziellen Angaben zu Hinrichtungen und Todesurteilen gemacht werden.
Und wenn es um Straftaten geht, die mit dem Tode geahndet werden können, sind die Länder noch immer sehr kreativ: Diese beginnen mit Mord, Vergewaltigung, Landesverrat, Entführung, Veruntreuung, … und gehen bis zu Dingen wie Abfall vom Glauben, außerehelichem Sexualverkehr (wozu in manchen Ländern auch durchaus zählt vergewaltigt zu werden!) und Homosexualität.
Gefolgt wurde China von den Ländern Iran (min. 252 Hinrichtungen), Nordkorea (min. 60), Jemen (min. 53), USA (46), Saudi-Arabien (min. 27), Libyen (min. 18), Syrien (min. 17), usw.
Als einziger europäischer Staat hält Weißrussland nach wie vor an der Todesstrafe fest. Seit der Machtübernahme der jetzigen Regierung im Jahr 1991 wurden dort schätzungsweise 400 Menschen hingerichtet. Im Jahr 2009 führte Weißrussland keine Hinrichtung durch, somit war Europa in diesem Jahr komplett hinrichtungsfrei. Allerdings wurden bereits im März 2010 wieder zwei Menschen in Weißrussland hingerichtet.
Nachdem Gabun die Todesstrafe im Jahr 2010 per Gesetz abgeschafft hat, sind es weltweit nun 139 Staaten, die die Todesstrafe abgeschafft oder zumindest in den letzten 10 Jahren nicht mehr angewandt haben. Insgesamt gibt es aber leider noch 58 Staaten und Territorien, die eine Todesstrafe im Gesetz beibehalten und in den letzten zehn Jahren auch Hinrichtungen durchgeführt haben.
Death Penalty Abolition Worldwide Since 1961
LÄNDER MIT DEN MEISTEN MORDFÄLLEN PRO 100.000 EINWOHNER
Ranking der 20 Länder mit den meisten Mordfällen pro 100.000 Einwohner (im Zeitraum 2003 bis 2008)
Länder mit den meisten Gefangenen im Jahr 2007
Mordopfer in Deutschland - Entwicklung seit 1987
Ranking der 20 Länder mit den meisten Mordfällen pro 100.000 Einwohner
Opferzahl bei Amokläufen in westlichen Demokratien seit 1966
Anzahl der Gefangenen pro 100.000 Einwohner
(Tabelle auf der rechten Seite)