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Gast
(Gelöschter Account)
Ja, das ist sicher richtig. Aber wie siehts dann mit anderen Randerscheinung aus, bspw.:Was überbleibt und das ist eben der Knackpunkt, ist, daß es nachweislich immer wieder zu Fehlurteilen kommt. Gibt es eins, kann der falsch Verurteilte wieder freigelassen und entschädigt werden. Schon klar, daß das den Fehler nie 100% wieder gutmachen kann, aber zumindest wurde dem unschuldig Verurteilten nicht das Leben genommen, daß kann einem nämlich keiner zurückgeben.
- Ein Unschuldiger kommt in Haft und wird dort ermordet.
- Ein Unschuldiger kommt in Haft, kann sich mit den Umständen dort nicht abfinden und bringt sich selbst um.
- Ein Unschuldiger kommt in Haft, kann mit dem sozialen Milieu dort nicht umgehn, reißt sich ne schwere Drogensucht auf und stirbt an den Folgen.
Diskutieren wir dann über die unhaltbaren Folgen einer Haftstrafe am Beispiel einiger weniger Ausnahmefälle?
Bezweifel ich irgendwie