Todesstrafe

Ich bin...

  • ...für die Todesstrafe

    Stimmen: 136 32,6%
  • ...gegen die Todesstrafe

    Stimmen: 281 67,4%

  • Umfrageteilnehmer
    417
Ich find das Befürworten der Todesstrafe durch einige hier und auch das pauschale Verunglimpflichen von Asylanten sehr bedauerlich. Es gibt so endlos viele Argumente dagegen, ich weiß gar nicht wie ich anfangen soll...
 
Das würde mir persönlich schon reichen .................. :lehrer:
wenns um persönliche rache und genugtuung geht, dann gebma am besten jedem a pistole zum schießen. funktioniert in amerika a voi supa...afoch nua niederschießen:roll:
 
wenns um persönliche rache und genugtuung geht, dann gebma am besten jedem a pistole zum schießen. funktioniert in amerika a voi supa...afoch nua niederschießen:roll:

:nono: Wieso jedem, hat den jeder etwas zu rächen ....................... :hmm: :haha:
 
schon rein präventiv, für den fall der fälle:roll:...dann kann man vorher schon a bissi üben:mg:

und was mach ma mit den 4jährigen - die "versehentlich (wie geht das, wenns eine schussausbildung schon haben) ihre schwester/oder ihren bruder erschiessen?
auch hinrichten?
 
Ich find das Befürworten der Todesstrafe durch einige hier und auch das pauschale Verunglimpflichen von Asylanten sehr bedauerlich. Es gibt so endlos viele Argumente dagegen, ich weiß gar nicht wie ich anfangen soll...

Würdest Du in der Haut eines Vaters stecken, dem seine Tochter auf bestialische Weise vergewaltigt und getötet wurde, würdest Du die Todesstrafe vielleicht aus einem anderen Blickwinkel betrachten.

Damit bitte keine Missverständniss aufkommen: Ich bin in keiner solchen Lage, kann mir aber gut vorstellen, wie man in so einem Fall reagiert.
 
Würdest Du in der Haut eines Vater stecken, dem seine Tochter auf bestialische Weise vergewaltigt und getötet wurde, würdest Du die Todesstrafe vielleicht aus einem anderen Blickwinkel betrachten.

Damit bitte keine Missverständniss aufkommen: Ich bin in keiner solchen Lage, kann mir aber gut vorstellen, wie man in so einem Fall reagiert.

na siehst. dann kannst eh auf totschlag plädieren, wennst den täter umbringst.
ich als geschworener würd dir glauben.
 
Würdest Du in der Haut eines Vaters stecken, dem seine Tochter auf bestialische Weise vergewaltigt und getötet wurde, würdest Du die Todesstrafe vielleicht aus einem anderen Blickwinkel betrachten.
Vielleicht, aber eher nicht, das ist nachweislich, die wenigsten Angehörigen wollen keine Todesstrafe.
Was , wenn der Täter der Vater ist ? Oder der Bruder ?

kann mir aber gut vorstellen
wohl kaum ;)
 
Würdest Du in der Haut eines Vaters stecken, dem seine Tochter auf bestialische Weise vergewaltigt und getötet wurde, würdest Du die Todesstrafe vielleicht aus einem anderen Blickwinkel betrachten.

Damit bitte keine Missverständniss aufkommen: Ich bin in keiner solchen Lage, kann mir aber gut vorstellen, wie man in so einem Fall reagiert.

Wenn freigelassene Mörder oder Vergewaltiger sich mal die Kinder oder Ehefrauen von Richtern und Staatsanwälten greifen würden (nur mal theoretisch) würden viele Entscheidungen anders aussehen.:lehrer:
 
Würdest Du in der Haut eines Vaters stecken, dem seine Tochter auf bestialische Weise vergewaltigt und getötet wurde, würdest Du die Todesstrafe vielleicht aus einem anderen Blickwinkel betrachten.

Damit bitte keine Missverständniss aufkommen: Ich bin in keiner solchen Lage, kann mir aber gut vorstellen, wie man in so einem Fall reagiert.
ja...sicher würde jeder dem täter das überhaupt allerschlimmste wünschen....aber es soll eben nicht um persönliches rachenehmen gehen.....auch wenns staatlich ausgeführt wird
 
Wenn freigelassene Mörder oder Vergewaltiger sich mal die Kinder oder Ehefrauen von Richtern und Staatsanwälten greifen würden (nur mal theoretisch) würden viele Entscheidungen anders aussehen.:lehrer:

jössas. da gibts eh die urbane legende, die unter drogendealern im umlauf ist, vom strengen richter, dessen tochter an drogen gestorben ist.
 

Am 2. November 1982 wurde Marianne Bachmeier vor Gericht zunächst wegen Mordes angeklagt. Später ließ die Anklage den Mordvorwurf fallen. Nach 28 Verhandlungstagen einigte sich die Kammer auf das Urteil. Vier Monate nach Verfahrenseröffnung wurde sie am 2. März 1983 von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Lübeck wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes zu sechs Jahren Haft verurteilt. Damit ging einer der aufsehenerregendsten Prozesse der Nachkriegszeit zu Ende. Nach drei Jahren Haft wurde sie wegen Suizidgefahr vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen.


Marianne Bachmeier verkaufte ihre Lebensgeschichte für rund 250.000 D-Mark exklusiv an das Nachrichtenmagazin „stern“.
 
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