Todesstrafe

Ich bin...

  • ...für die Todesstrafe

    Stimmen: 136 32,6%
  • ...gegen die Todesstrafe

    Stimmen: 281 67,4%

  • Umfrageteilnehmer
    417
Du wärest also für Todesstrafe bei Raub - wie (außer mit der wahnsinnig blöden verbrechensverhütungstheorie) willst du das nachvollziehbar begründen?

Ich glaube, Du verwechselst einen Raub mit einem einfachen Diebstahl.
Ein Raub ist z.B. wenn Dir jemand ein Messer an den Hals hält und sagt "Gib mir Dein Geld oder ich töte Dich". Er wäre also bereit, einen Mord zu begehen. Im weitesten Sinn ist ein Raub also auch ein Mordversuch.
Darum ist die Todesstrafe für einen Raub durchaus angemessen.

So wenig wert ist dir das Leben eines anderen

Ja, wenn jemand bereit ist, Dich zu ermorden, um Dir 20 cent wegzunehmen, dann ist ihm Dein Leben nichts wert.

Mehrfacher Räuber = zB. das eigene Kind -> wird wg Raub hingerichtet. Was dann?

Ganz einfach:
Dann wird er nie wieder einen Raub begehen.

Die o.g. "Intensivtäter" haben ihre Karrieren auch mit Verbrechen wie Raub u.ä. angefangen, bis sie dann schlussendlich Morde begingen.
Hätte man ganz zu Anfang die Todesstrafe vollstreckt, hätten sie keine weiteren Verbrechen begehen können. Auch keine Morde.
Ergo man hätte Verbrechen verhindert und Leben gerettet.
 
hui da braucht einer nachhilfe: § 142 stgb: (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegnimmt oder abnötigt, durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

§ 143: Wer einen Raub als Mitglied einer kriminellen Vereinigung unter Mitwirkung (§ 12) eines anderen Mitglieds dieser Vereinigung begeht oder wer einen Raub unter Verwendung einer Waffe verübt, ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen. Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn durch die ausgeübte Gewalt jemand schwer verletzt wird (§ 84 Abs. 1). Hat die Gewaltanwendung jedoch eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85) zur Folge, ist der Täter mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren, hat sie aber den Tod eines Menschen zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

auch eine ungeladene waffe oder pfefferspray sind waffen im sinne des gesetzes.

ich töte dich, ja vielleicht in hollywood filmen oft gehört, gell? manche gehören zu lebenslänglich sonderschule verurteilt.

nach deiner "logik" müsste man dich schon zum tode verurteilen, wennst falsch parkst. denn wennst falsch parkst, wirdst mit 100%iger sicherheit auch jemanden ausrauben und daher auch jemanden morden. also wenn man dich falschparker hinrichtet, muss keiner sterben. :lehrer:
 
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Ich hoff ja wirklich, dass das ein schlechter scherz sein sollte - ansonsten macht mich diese sicht der dinge einfach nur sprachlos.
 
hui da braucht einer nachhilfe: § 142 stgb: (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegnimmt oder abnötigt, durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Ja, das bedeutet doch, dass er auch bereit wäre, Dich zu töten, um Dir etwas wegzunehmen.
 
Ja, das bedeutet doch, dass er auch bereit wäre, Dich zu töten, um Dir etwas wegzunehmen.

herst lustiger. das heisst zb wenn der typ die handtasche schnappt und die alte frau ned loslässt solange bis sie hinfällt und sich was bricht (wenns nicht als räubischer diebstahl eingestuft wird).

gefahr für leib und leben = fängt bei körperverletzung an.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
herst lustiger. das heisst zb wenn der typ die handtasche schnappt und die alte frau ned loslässt solange bis sie hinfällt und sich was bringt (wenns nicht als räubischer diebstahl eingestuft wird).

Gut, in diesem konkreten Fall könnte man von der Todesstrafe absehen, da man davon ausgehen kann, dass der Täter nicht bereit gewesen wäre, einen Mord zu behen, um die Handtasche zu erlangen.
Die Todesstrafe ist in Fällen angemessen, in denen der Täter bereit gewesen wäre, auch einen Mord zu begehen.

gefahr für leib und leben = fängt bei körperverletzung an.

Auch da gibt es Fälle, in denen die Todesstrafe angemessen ist. Ein Beispiel ist der "Fall Johnny K." aus Berlin.
Da waren ein paar "Intensivtäter", die einfach mal Lust hatten, jemanden zu verdreschen. Also haben sie sich zufällig diesen Johnny K. geschnappt und ihn verdroschen. Er ist dann an den Verletzungen gestorben (und die Täter haben übrings kleine Bewährungsstrafen bekommen, d.h. sie sind immer noch frei).
Selbst wenn Johnny K. den Angriff überlebt hätte, wäre in diesem Fall die Todesstrafe angemessen. Denn wenn man in Überzahl auf einen Wehrlosen einprügelt, kann man das durchaus als Mordversuch auslegen.
Aber auch das alles hätte man schon im Vorfeld verhindern können, hätte man die o.g. "Intensivtäter" schon nach ihren ersten Verbrechen hingerichtet.
 

Stellt man beispielsweise eine hohe Dichte ausländischer Lieferfahrzeuge und den Einsatz ausländischer Telefonkarten in einer einbruchsgezeichneten Gegend fest (z.B. Grenznähe), dann steigt die Wahrscheinlichkeit für ein Verbrechen

Die gleichen Parameter in einem nicht-einbruchsgezeichneten Gebiet, oder mit einer Vielzahl an heimischen Personenkraftwagen zeigen demnach keine Wahrscheinlichkeit für ein Verbechen an? :haha:

“Hallo Polizei, bei mir wurde eingebrochen.” - “Das kann nicht sein, laut unserem System ist ihre Straße sicher.”:kopfklatsch:
 
Ach, schon die 1. Ausnahme deiner Forderung nach der Todesstrafe?

Wieso Ausnahme? Ich befürworte die Todesstrafe. Nun kann man überlegen, bei welchen Verbrechen man die Todesstrafe anwenden kann.
Und ich bin dafür, die Todesstrafe nicht nur bei Mord, Tötungsdelikten, Mordversuchen und Tötungsversuchen anwenden zu können, sondern auch z.B. bei Raub.
Warum? Weil bei einem Raub der Täter damit droht, jemanden zu ermorden und er auch bereit wäre, zu morden. Das ist im weitesten Sinn ein Mordversuch. Folglich ist die Todesstrafe angemessen.
Bei einem räuberischen Diebstahl, so wie Du ihn in dem Beispiel beschrieben hast, kann man erstmal davon ausgehen, dass der Täter nicht bereit war, einen Mord zu begehen. Folglich kann man in dem Fall von der Todesstrafe absehen.
 
normalerweise oute ich user ja nicht, aber da mach ich mal 'ne ausnahme ... :mrgreen:

turul live on tv ...

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Zuletzt bearbeitet:
Du hast noch pädophile und vergewaltiger vergessen, die gehören weg
Und tierquäler, das sind mit die schlimmsten...
Raser, die wissen auch, dass sie dadurch Menschen gefährden, vielleicht sogar töten... weg mit denen.
Alkolenker... deto... weg
 
Du hast noch pädophile und vergewaltiger vergessen, die gehören weg
Und tierquäler, das sind mit die schlimmsten...
Raser, die wissen auch, dass sie dadurch Menschen gefährden, vielleicht sogar töten... weg mit denen.
Alkolenker... deto... weg
Wo haben Sie etwas gelernt, mein Junge ?
Fühlen Sie sich klug ?
Liebe Grüße
 
Du hast noch pädophile und vergewaltiger vergessen, die gehören weg
Und tierquäler, das sind mit die schlimmsten...

In schweren Fällen kann es auch bei solchen Verbrechen durchaus angemessen sein, die Todesstrafe zu verhängen.
 
In schweren Fällen kann es auch bei solchen Verbrechen durchaus angemessen sein, die Todesstrafe zu verhängen.

Nein, kann es nicht.
Jetzt mal in aller Deutlichkeit, weil ich deine Beiträge wirklich erschreckend blind finde:
Jedes Leben ist schützenswert!
Niemand hat das Recht straffrei ein Leben zu beenden - die Forderung nach der Todesstrafe ist ein hemmschwellenverschiebender Schwachsinn.
Für keine Verbrechensart wäre es ein gangbarer, vorbildhafter Bestrafungsrahmen. -> Warum ist das so? Weil der Staat nicht für Rachegelüste + unbedachte Bevölkerungswünsche zuständig ist, weil das was transportiert wird sehr viel Negatives auslöst und das Leben eines nicht fehlerfreien Menschen keinen Wert mehr hätte - ein Leben ausgelöscht werden soll, das neben vll tragischen Taten auch viel mehr war, der jemandem wichtig war, der trotz allem eine Lücke und Unverständnis hinterlassen würde und viele, die an der Rechtsprechung zweifeln und deren Unmut steigen würde. Denn weißt du, ein vollzogenes Todesurteil kann man nicht wieder retour nehmen, der Mensch ist weg, auch wenn er bereut hätte, unschuldig war oder viel mehr zu bieten hatte, als ein Fehler, der ohne Zweifel schlimm, aber auch angemessen mit Freiheitsentzug bestrafbar gewesen wäre.

Auge um Auge und die ganze Welt ist blind. ;)
 
Nein, kann es nicht.
Jetzt mal in aller Deutlichkeit, weil ich deine Beiträge wirklich erschreckend blind finde:
Jedes Leben ist schützenswert!
Niemand hat das Recht straffrei ein Leben zu beenden - die Forderung nach der Todesstrafe ist ein hemmschwellenverschiebender Schwachsinn.
Für keine Verbrechensart wäre es ein gangbarer, vorbildhafter Bestrafungsrahmen. -> Warum ist das so? Weil der Staat nicht für Rachegelüste + unbedachte Bevölkerungswünsche zuständig ist, weil das was transportiert wird sehr viel Negatives auslöst und das Leben eines nicht fehlerfreien Menschen keinen Wert mehr hätte - ein Leben ausgelöscht werden soll, das neben vll tragischen Taten auch viel mehr war, der jemandem wichtig war, der trotz allem eine Lücke und Unverständnis hinterlassen würde und viele, die an der Rechtsprechung zweifeln und deren Unmut steigen würde. Denn weißt du, ein vollzogenes Todesurteil kann man nicht wieder retour nehmen, der Mensch ist weg, auch wenn er bereut hätte, unschuldig war oder viel mehr zu bieten hatte, als ein Fehler, der ohne Zweifel schlimm, aber auch angemessen mit Freiheitsentzug bestrafbar gewesen wäre.

Auge um Auge und die ganze Welt ist blind. ;)


Natürlich übertreibt er, und schreibt Blödsinn!
Aber dein Gutmenschengeschwafel macht es leider auch nicht besser:hmm:
Denn wie schon geschrieben , es gibt das abgrundtiefe BÖSE auf dieser Welt, wie diese Isis-Bestien gerade grausamst aufzeigen!
Was also tun mit diesen Subjekten? Einsperren? Resozialisieren??
Solche kranken Mörder kann man nur beseitigen! Leider! Oder man hat Mitschuld am Tod von zigtausenden Unschuldigen Menschen auf dieser Welt!
 
Natürlich übertreibt er, und schreibt Blödsinn!
Aber dein Gutmenschengeschwafel macht es leider auch nicht besser:hmm:
Denn wie schon geschrieben , es gibt das abgrundtiefe BÖSE auf dieser Welt, wie diese Isis-Bestien gerade grausamst aufzeigen!
Was also tun mit diesen Subjekten? Einsperren? Resozialisieren??
Solche kranken Mörder kann man nur beseitigen! Leider! Oder man hat Mitschuld am Tod von zigtausenden Unschuldigen Menschen auf dieser Welt!

Die Welt wird auch mit der Todesstrafe zu keinem besseren Ort. ;)
 
Die Welt wird auch mit der Todesstrafe zu keinem besseren Ort. ;)

Wenn es diese Isis-Mörder nicht mehr gibt, dann sehr wohl!
Bin sicher, auch du verstehst es, aber eingestehen kann man sich wohl schwer was, was nicht ins rosarote Weltbild passt!
Du wirst mir auch kaum erklären können, was man mit diesem kranken Auswuchs machen sollte? Einfach weitermorden, foltern und hinrichten lassen?
 
Dass du mit deinen Motiven einen gerechten Krieg ausrufst, genau wie die Isis baggage ist dir aber schon klar...
Was man machen kann?
Ich weiß es nicht...
Vielleicht die Entwicklungshilfe intensivieren...
Statt Billionen in einen Krieg zu investieren, der verbrannte Erde und zerrütteten existenzen hinterlässt...
Männer mit einem Bauernhof oder einem Job, der es ihnen ermöglicht eine Familie zu versorgen ziehen nicht in den Krieg, ausser jemand versucht ihnen das zu nehmen...
 
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