Mit welchem Gesetz wird in Deutschland einem Angreifer dieses Recht zuerkannt?
Gibt's in Deutschland keine Notwehr oder Nothilfe?
Doch, es gibt sowas wie Notwehr und Nothilfe.
Aber es gibt auch Gesetze, die das stark einschränken, wie z.B. sehr restriktive Waffengesetze.
Ein Beispiel, wie das in der Praxis aussehen kann:
Wenn eine kleine, zierliche und unbewaffnete Frau von einem grossen, starken Mann überfallen und verprügelt wird, dann nützt es ihr herzlich wenig, dass es ein Gesetz gibt, welches ihr erlaubt, sich in einem "angemessenen" Rahmen zu verteidigen.
Sie ist schlicht und einfach nicht in der Lage, sich zu verteidigen.
Jetzt gehen wir mal davon aus, dass die Frau ein Messer dabei hat, es einsetzt und den Angreifer schwer oder sogar tödlich verletzt.
Es ist zwar erlaubt, ein Messer zu tragen, aber das unterliegt strengen Bestimmungen. So darf die Klinge z.B. nur eine bestimmte Länge haben und es darf nur ein Klappmesser sein, dass man nur mit beiden Händen öffnen kann u.a.
Begründet wird das wortwörtlich mit
"um dem Angreifer eine Chance zu geben". Das muss man sich mal vorstellen...
Wenn die besagte Frau nun dummerweise ein "falsches" Messer zur Verteidigung eingesetzt hat, wird sie angeklagt.
Also ein grosser, starker Mann versucht, eine kleine, zierliche Frau zu überfallen und zu verdreschen. Die Frau verteidigt sich mit einem "falschen" Messer (hat dem Angreifer also keine Chance gegeben) und findet sich als Angeklagte vor einem Gericht wieder.
Dieses Beispiel zeigt, wie man dem Angreifer das Recht zugesteht, den Tatort unversehrt zu verlassen, indem man den Verteidiger kriminalisiert.
Aber selbst wenn die Frau sich mit einem "richtigen" Messer verteidigt hat, kann es passieren, dass sie sich als Angeklagte vor Gericht wiederfindet.
Denn oft geht das Gericht in solchen Fällen davon aus, dass die Notwehr "unangemessen" war. Und das kann schon der Fall sein, wenn die Frau mit dem "richtigen" Messer mehr als einmal zugestochen hat.
Auch dieses Beispiel zeigt, wie man dem Angreifer das Recht zugesteht, den Tatort unversehrt zu verlassen, indem man den Verteidiger kriminalisiert.
Noch ein Beispiel:
Ein Kampfsportler wird von drei Asozialen angegriffen und verteidigt sich entsprechend. Wenn ein Angreifer dabei schwer verletzt wird oder zu Bruch geht, findet sich der Verteidiger vor Gericht wieder.
Denn in solchen Fällen sagt das Gericht, dass ein Kampfsportler wissen muss, dass seine Kampftechniken gefährlich sein können. Und wenn er diese Techniken einsetzt und dem Angreifer einen schweren Schaden zufügt, gilt das nicht mehr als Notwehr.
Und wieder zeigt sich, wie man dem Angreifer das Recht zugesteht, den Tatort unversehrt zu verlassen, indem man den Verteidiger kriminalisiert.
Oder:
Du siehst zufällig, wie ein Mann eine Frau vergewaltigt. Jetzt gehst Du dazwischen, um die Frau zu retten. Das gilt erstmal als Nothilfe.
Aber wenn Du dem Vergewaltiger einen Schlag oder Tritt zuviel verpasst, kann es passieren, dass Du Dich als Angeklagter vor Gericht wiederfindest.
Denn das Gericht sagt dann, dass die Nothilfe "unangemessen" war.
Also auch hier sehen wir, wie man dem Angreifer das Recht zugesteht, den Tatort unversehrt zu verlassen, indem man den Verteidiger kriminalisiert.