Todesstrafe

Ich bin...

  • ...für die Todesstrafe

    Stimmen: 136 32,6%
  • ...gegen die Todesstrafe

    Stimmen: 281 67,4%

  • Umfrageteilnehmer
    417
Möglich dass es das ist.....aber die Todesstrafe ist es noch viel weniger...das Gelbe vom Ei.

Wenn Du das so siehst, ist das in Ordnung für Dich.
Aber sicherlich wirst Du mir zustimmen, dass eine Gesetzgebung/Rechtsprechung zu bevorzugen ist, in der es um Gerechtigkeit geht.
 
Aber sicherlich wirst Du mir zustimmen, dass eine Gesetzgebung/Rechtsprechung zu bevorzugen ist, in der es um Gerechtigkeit geht.

Gerechtigkeit im Sinne von :"Ihr Bürger dürft nicht töten, aber der Staat schon" ?....naahhhh!
 
Gerechtigkeit im Sinne von :"Ihr Bürger dürft nicht töten, aber der Staat schon" ?....naahhhh!

So, jetzt kommen wir der Sache langsam näher. Immerhin befürworten wir beide eine Gesetzgebung/Rechtssprechung, in der es um Gerechtigkeit geht.
Da haben wir also schon mal etwas gemeinsam. Das ist doch mal was.

Nun zu Deiner Frage:
Ich befürworte ja freiheitliche Waffen- und Notwehrrechte.
Oder anders formuliert: Ein Angreifer darf keinen Anspruch auf das Recht haben, den Tatort unversehrt zu verlassen.
In bestimmten Fällen muss also auch der Bürger das Recht haben, zu töten, z.B. um sein Leben oder sein Eigentum zu schützen.
 
http://www.nordbayern.de/nuernberger...rture-1.570979

nix für ungut aber das ist doch schon längst überholt! wenn man die aktuelle Politik verfolgt wüsste man das ;)

prinzipiell ist zu sagen das man sich nicht auf die Stufe von Mördern stellen sollte indem man sie als Gesellschaft umbringt! auch hatte bzw hat es ja einen Sinn und Grund warum man sich gegen die Todesstrafe entschieden hat sonst würden wir sie ja nach wie vor anwenden!
 
Ein Angreifer darf keinen Anspruch auf das Recht haben, den Tatort unversehrt zu verlassen.
Das wollen wir doch ein wenig vertiefen ....

Mit welchem Gesetz wird in Deutschland einem Angreifer dieses Recht zuerkannt?
Gibt's in Deutschland keine Notwehr oder Nothilfe?
 

Alles klar......Weiß schon!

Um es kurz zu machen:
Es gibt das Recht auf Notwehr!
Als Argument für die Todesstrafe hat es aber keine Relevanz, da bei der Notwehr u.a. der Angriff gegenwertig sein muß. Diese Vorraussetzung ist bei der Todesstrafe nicht gegeben.
 
Mit welchem Gesetz wird in Deutschland einem Angreifer dieses Recht zuerkannt?
Gibt's in Deutschland keine Notwehr oder Nothilfe?

Doch, es gibt sowas wie Notwehr und Nothilfe.
Aber es gibt auch Gesetze, die das stark einschränken, wie z.B. sehr restriktive Waffengesetze.
Ein Beispiel, wie das in der Praxis aussehen kann:
Wenn eine kleine, zierliche und unbewaffnete Frau von einem grossen, starken Mann überfallen und verprügelt wird, dann nützt es ihr herzlich wenig, dass es ein Gesetz gibt, welches ihr erlaubt, sich in einem "angemessenen" Rahmen zu verteidigen.
Sie ist schlicht und einfach nicht in der Lage, sich zu verteidigen.
Jetzt gehen wir mal davon aus, dass die Frau ein Messer dabei hat, es einsetzt und den Angreifer schwer oder sogar tödlich verletzt.
Es ist zwar erlaubt, ein Messer zu tragen, aber das unterliegt strengen Bestimmungen. So darf die Klinge z.B. nur eine bestimmte Länge haben und es darf nur ein Klappmesser sein, dass man nur mit beiden Händen öffnen kann u.a.
Begründet wird das wortwörtlich mit "um dem Angreifer eine Chance zu geben". Das muss man sich mal vorstellen...
Wenn die besagte Frau nun dummerweise ein "falsches" Messer zur Verteidigung eingesetzt hat, wird sie angeklagt.
Also ein grosser, starker Mann versucht, eine kleine, zierliche Frau zu überfallen und zu verdreschen. Die Frau verteidigt sich mit einem "falschen" Messer (hat dem Angreifer also keine Chance gegeben) und findet sich als Angeklagte vor einem Gericht wieder.
Dieses Beispiel zeigt, wie man dem Angreifer das Recht zugesteht, den Tatort unversehrt zu verlassen, indem man den Verteidiger kriminalisiert.
Aber selbst wenn die Frau sich mit einem "richtigen" Messer verteidigt hat, kann es passieren, dass sie sich als Angeklagte vor Gericht wiederfindet.
Denn oft geht das Gericht in solchen Fällen davon aus, dass die Notwehr "unangemessen" war. Und das kann schon der Fall sein, wenn die Frau mit dem "richtigen" Messer mehr als einmal zugestochen hat.
Auch dieses Beispiel zeigt, wie man dem Angreifer das Recht zugesteht, den Tatort unversehrt zu verlassen, indem man den Verteidiger kriminalisiert.
Noch ein Beispiel:
Ein Kampfsportler wird von drei Asozialen angegriffen und verteidigt sich entsprechend. Wenn ein Angreifer dabei schwer verletzt wird oder zu Bruch geht, findet sich der Verteidiger vor Gericht wieder.
Denn in solchen Fällen sagt das Gericht, dass ein Kampfsportler wissen muss, dass seine Kampftechniken gefährlich sein können. Und wenn er diese Techniken einsetzt und dem Angreifer einen schweren Schaden zufügt, gilt das nicht mehr als Notwehr.
Und wieder zeigt sich, wie man dem Angreifer das Recht zugesteht, den Tatort unversehrt zu verlassen, indem man den Verteidiger kriminalisiert.
Oder:
Du siehst zufällig, wie ein Mann eine Frau vergewaltigt. Jetzt gehst Du dazwischen, um die Frau zu retten. Das gilt erstmal als Nothilfe.
Aber wenn Du dem Vergewaltiger einen Schlag oder Tritt zuviel verpasst, kann es passieren, dass Du Dich als Angeklagter vor Gericht wiederfindest.
Denn das Gericht sagt dann, dass die Nothilfe "unangemessen" war.
Also auch hier sehen wir, wie man dem Angreifer das Recht zugesteht, den Tatort unversehrt zu verlassen, indem man den Verteidiger kriminalisiert.
 
Dieses Beispiel zeigt, wie man dem Angreifer das Recht zugesteht, den Tatort unversehrt zu verlassen, indem man den Verteidiger kriminalisiert.
Auch dieses Beispiel zeigt, wie man dem Angreifer das Recht zugesteht, den Tatort unversehrt zu verlassen, indem man den Verteidiger kriminalisiert.
Also für einen vernünftig denkenden Menschen zeigen Deine Beispiele nur, dass der Gesetzgeber dem Angegriffenen das Recht einräumt, sich gegen einen böswilligen Angriff zur Wehr zu setzen. Dass dabei eine gewisse Verhältnismäßigkeit eingehalten werden soll, liegt auf der Hand.
Unter normalen Umständen reicht ein Messerstich aus, um einen unbewaffneten Angreifer zu verletzen, und damit eine Fortführung des Angriffs abzuwehren.

Und wieder zeigt sich, wie man dem Angreifer das Recht zugesteht, den Tatort unversehrt zu verlassen, indem man den Verteidiger kriminalisiert.
Also auch hier sehen wir, wie man dem Angreifer das Recht zugesteht, den Tatort unversehrt zu verlassen, indem man den Verteidiger kriminalisiert.
Du kannst das hundertmal stereotyp daherplappern, es wird dadurch nicht wahr.

Notwehr und Nothilfe sollen dem Zweck dienen, einen Angriff abzuwehren. Wenn es im Zuge dieser Abwehr zu einer Verletzung des Angreifers kommt, wird Dir niemand daraus einen Vorwurf machen. Wenn es Dir gelingt, den Angreifer bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten, wird sich kein Richter darüber aufregen.

Aber Dir geht's ja ned um Abwehren oder Festhalten ..... Du willst Django spielen, den Spieß umdrehen, und den Angreifer am liebsten umbringen, und das alles ohne rechtliche Konsequenz.

Armselig.
 
Also für einen vernünftig denkenden Menschen zeigen Deine Beispiele nur, dass der Gesetzgeber dem Angegriffenen das Recht einräumt, sich gegen einen böswilligen Angriff zur Wehr zu setzen.

In der Realität weicht die Theorie von der Praxis sehr stark ab, wie die o.g. Beispiele zeigen.

Dass dabei eine gewisse Verhältnismäßigkeit eingehalten werden soll, liegt auf der Hand.

Wenn das Deine Auffassung ist, ist das für Dich in Ordnung.
Aber ich befürworte freiheitliche Waffen- und Notwehrrechte. Und das bedeutet, dass es bei einer Notwehr/Nothilfe keinerlei Grenzen geben darf.
Wenn man jedoch eine Unterscheidung zwischen "angemessen" und "unangemessen" (also sog. "Verhältnismäßigkeit") macht, führt das schlussendlich immer dazu, dass der Verteidiger kriminalisiert wird.

Aber wenn Du mir drei gute Gründe nennen kannst, warum der Verteidiger auf den Angreifer auch nur die geringste Rücksicht nehmen sollte, werde ich meine Auffassung vielleicht überdenken.

Unter normalen Umständen reicht ein Messerstich aus, um einen unbewaffneten Angreifer zu verletzen, und damit eine Fortführung des Angriffs abzuwehren.

Ja, in der Theorie...
Aber in der Praxis kann der Angreifer hochaggressiv und/oder bis an die Mandeln mit Drogen vollgepumt sein. Und dann kann es passieren, dass ein Messerstich eben nicht ausreicht, um seinen Angriff zu stoppen.
 
@Turul

Nun gut - du forderst also die Todesstrafe.

ok - nur um "gerecht" zu bleiben fordere ich dann aber auch:

Dieben die Hand abzuhacken, Ehebrecher zu steinigen, Sexualtäter zu kastrieren, Lügnern die Zunge abzuschneiden...etc

...wäre ja nur gerecht oder nicht? :roll:

Wäre vielleicht zu überlegen die Scharia einzuführen.....:hmm::cool:

***schüdl***
 
Dafür gibts Experten und natürlich kann man das nicht pauschal sehen - es ging bei meiner Antwort eher darum, dem Turul zu vermitteln, was in meinen Augen als Höchststrafe "ausreichend" wäre.

Ja das habe ich eh kapiert ;) hätte wohl @Turul davor setzen sollen :)
 
In der Realität weicht die Theorie von der Praxis sehr stark ab, wie die o.g. Beispiele zeigen.
Sagst Du. Offensichtlich sieht die Mehrheit der Bevölkerung das anders.

Und das bedeutet, dass es bei einer Notwehr/Nothilfe keinerlei Grenzen geben darf.
Grenzen muss es geben, weil sonst der Willkür Tür und Tor geöffnet sind.
Du bist ja das beste Beispiel dafür, da Du Dir ungeachtet der Dimension des Angriffs ein automatisches Tötungsrecht zugestanden wissen willst. Ein Staat wird sich das Recht auf Notwehr nicht von ein paar Psychopathen pervertieren lassen.

Aber in der Praxis kann der Angreifer hochaggressiv und/oder bis an die Mandeln mit Drogen vollgepumt sein.
Ja eh ... :roll:
Deine Beispiele haben einen großen gemeinsamen Fehler: Du strapazierst immer extreme Situationen. Offenbar verstehst Du nicht, dass Extremsituationen nicht die Basis für eine allgemeine Regelung sein können.

Aber wenn Du mir drei gute Gründe nennen kannst, warum der Verteidiger auf den Angreifer auch nur die geringste Rücksicht nehmen sollte, werde ich meine Auffassung vielleicht überdenken.
Ich denke ja gar nicht daran, Dir auch nur einen Grund zu nennen, weil Du ja ohnehin keinerlei Bereitschaft hast, eine andere als Deine eigene Meinung zu akzeptieren. Du stellst mit Deinen Beispielen unbeweisbare Behauptungen auf, die Du als Wahrheit hinstellst, und damit jeder Diskussion entziehen willst. Dafür fragst Du Deinen Mitdiskutanten Löcher in den Bauch.

Und nebenbei gesagt .... ob Du Deine Auffassung überdenkst oder nicht, das ist mir so wurscht wie nur was. Ich sehe es nicht als meine Aufgabe, Dich zu bekehren.
Wichtiger scheint mir, solchen asozial denkenden Menschen wie Dir keine Möglichkeit zu bieten, jemals ein entscheidendes Wort im Staat sprechen zu können.
Welches Leid eine Horde von psychopathischen Komplexlern über ein Volk bringen kann, haben wir in der Geschichte erlebt. Das braucht kein Mensch noch einmal.
 
ch möchte aber einen "Befürworter" etwas fragen: "Ab welcher Tat - willst du einen Menschen, ermorden lassen (also damit ist die Todesstrafe gemeint)?"

mord mit vorsatz. menschen welche vorsätzlich einem anderen das leben nehmen haben m.m.n. einmal eine schwelle überschritten, die nicht überschritten werden darf. geschah es einmal besteht die möglichkeit dass es wieder geschieht und diesem risiko darf die gemeinschaft m.m.n. nicht ausgesetzt werden. also entweder tatsächliche lebenslängliche haft oder eben eleminieren.
 
ok - nur um "gerecht" zu bleiben fordere ich dann aber auch:
Dieben die Hand abzuhacken, Ehebrecher zu steinigen, Sexualtäter zu kastrieren, Lügnern die Zunge abzuschneiden...etc

Diesen Methoden stimme ich nicht zu.
Allerdings würde ich es begrüssen, wenn die Freiheitsstrafe abgeschafft und durch effektivere Strafen ersetzt wird.
Robert Heinlein gab diesbezüglich ein paar interessante Anregungen.
 
Ich denke ja gar nicht daran, Dir auch nur einen Grund zu nennen, weil Du ja ohnehin keinerlei Bereitschaft hast, eine andere als Deine eigene Meinung zu akzeptieren.
Und nebenbei gesagt .... ob Du Deine Auffassung überdenkst oder nicht, das ist mir so wurscht wie nur was. Ich sehe es nicht als meine Aufgabe, Dich zu bekehren.

Doch, selbstverständlich akzeptiere ich andere Meinungen.
Deswegen versuche ich doch, andere Meinungen nachzuvollziehen und zu verstehen.
Vielleicht kann ich dadurch ja etwas lernen?
Man kann seinen Horizont nämlich nur dann erweitern, wenn man auch bereit ist, die Dinge auch mal aus einer anderen Perspektive zu sehen.

Wichtiger scheint mir, solchen asozial denkenden Menschen wie Dir keine Möglichkeit zu bieten, jemals ein entscheidendes Wort im Staat sprechen zu können.

Wenn Du das so siehst, ist das völlig in Ordnung.
Ich sehe es "marktwirtschaftlich":
Ich biete ein Konzept an und erkläre, warum dieses Konzept gut und gerecht ist.
Genauso kannst auch Du ein Konzept anbieten und erklären, warum Dein Konzept Deiner werten Meinung nach gut und gerecht ist.
Und dann darf der "Kunde" entscheiden, welchem Konzept er den Vorzug gibt.
 
Dieben die Hand abzuhacken,

wart nur, bis die moslems in europa die oberhand haben, dann wirst deine forderung erfüllt sehen



Naujo - auch den kann man meistens resozialisieren ;) bei einem Großteil wird es funktionieren ;)

könnte man, tut man aber nicht.


mord mit vorsatz. menschen welche vorsätzlich einem anderen das leben nehmen haben m.m.n. einmal eine schwelle überschritten, die nicht überschritten werden darf. geschah es einmal besteht die möglichkeit dass es wieder geschieht und diesem risiko darf die gemeinschaft m.m.n. nicht ausgesetzt werden. also entweder tatsächliche lebenslängliche haft oder eben eleminieren.

lebenslangehaft nicht verhandelbar!! dann lebt der auf staatskosten weiter! ebenfalls: kinderschänder, vergewaltiger............
 
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