T
Gast
(Gelöschter Account)
Ja sicher kann es das.
Nachdem es aber einen europaweiten Konsens gibt, die Todesstrafe nicht anzuwenden, ist das nur schwer vorstellbar.
Ich kann es mir sehr gut vorstellen.
Abgesehen davon, dass die Unversehrtheit des Lebens in den meisten europäischen Ländern in der Verfassung festgeschrieben ist.
Verfassungen können geändert werden.
Nach dem Leben ist die persönliche Freiheit das höchste Gut des Menschen. Daher ist Dein Vergleich mit der Krankenschwester kompletter Blödsinn, auch wenn's Dir nicht in den Kram passt.
Was ist mit körperlicher Unversehrtheit?
Aber es stellt sich die Frage, ob der norwegische Strafvollzug überhaupt noch etwas mit Freiheitsentzug zu tun hat?
Außerdem muss man bedenken, dass der Mensch ein Gewohnheitstier ist. Wenn er sich erstmal an den Freiheitsentzug gewöhnt hat (und das kann relativ schnell gehen, besonders wenn die Haftbedingungen sehr luxeriös sind), empfindet er es als nicht mehr besonders schlimm.
Darum bin ich ja auch ein Gegner der Freiheitsstrafe.