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Gast
(Gelöschter Account)
Hier die texanische Version, wird ihm sicher gefallen:
http://www.spiegel.de/panorama/just...berfaehrt-gescheiterten-raeuber-a-906112.html
Finde ich sehr gut.
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Hier die texanische Version, wird ihm sicher gefallen:
http://www.spiegel.de/panorama/just...berfaehrt-gescheiterten-raeuber-a-906112.html
Finde ich sehr gut.
In Japan gibt es 18 Straftatbestände, bei denen die Todesstrafe verhängt werden kann. Darunter findet sich auch Raub.
Zitat:
18 Tatbestände sind es, für die das japanische Strafrecht die Todesstrafe verhängen kann. So wird neben Mord auch Raub [....] aufgeführt.
http://www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de/todesstrafe-in-der-welt/japan.html
Die Zustimmungsrate zur Todesstrafe liegt bei 85,6%.
http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe#Japan
Wobei Japan eines der strengsten Waffengesetze der Welt hat
Das ist natürlich ein Minuspunkt.
Aber ich wollte verdeutlichen, dass es nicht abwegig ist, die Todesstrafe auch bei z.B. Raub u.a. zu verhängen.
Hier tun ja einige so, als sei ein Raubüberfall vergleichbar mit einem harmlosen Ladendiebstahl.
blöd, wenn der verkäufer die ware nicht loslassen will und du gibst ihm einen rempler und er bricht sich was. wie nennt man sowas? raub.....
und schon gibts die todesstrafe für ein t-shirt um 5 euro....
Aber geh .... er versteht's ganz gut.Wenn er es doch nicht verstehen will.
Vollkommen Wurst, dadurch lässt man sich nicht beeinflussen ....................
na wenn man was von inoffziellen zustimmungsraten von 75% faselt und dann nur auf 32% kommt?
übrigens turul die zustimmungsrate im forum liegt bei ca. 32 %. wie erklärst du dir das?
In der EU gibt es ja bereits die Todesstrafe seit dem Vertrag von Lissabon. Darin ist festgehalten, dass die "Tötung zur Niederschlagung von Aufruhr und Aufstand" legal ist. Natürlich liegt es im Ermessen der jeweiligen Regierung bzw. der EU, was man unter "Aufruhr und Aufstand" versteht. Sollten also die Menschen irgendwann begreifen, dass sie verraten und verkauft wurden und in einer Diktatur leben und deswegen auf die Strasse gehen, kann man sie ganz legal von den eigens dafür geschaffenen "Battle Groups" ermorden lassen!
Amtsblatt der Europäischen Union vom 14.12.2007
bzw http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0017:0035:DE:PDF
Da sieht es etwas anders aus.
Geh, erzähl' uns doch keine G'schichtln ...Und soviel mal zur gerechten Bestrafung von Mördern ...................
Einer der beiden Schläger von damals - nicht der verurteilte Haupttäter - ist nach Informationen von "bild.de" wegen guter Führung bereits wieder in Freiheit.