Todesstrafe

Ich bin...

  • ...für die Todesstrafe

    Stimmen: 136 32,6%
  • ...gegen die Todesstrafe

    Stimmen: 281 67,4%

  • Umfrageteilnehmer
    417
In Japan gibt es 18 Straftatbestände, bei denen die Todesstrafe verhängt werden kann. Darunter findet sich auch Raub.
Zitat:
18 Tatbestände sind es, für die das japanische Strafrecht die Todesstrafe verhängen kann. So wird neben Mord auch Raub [....] aufgeführt.
http://www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de/todesstrafe-in-der-welt/japan.html
Die Zustimmungsrate zur Todesstrafe liegt bei 85,6%.
http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe#Japan


Wobei Japan eines der strengsten Waffengesetze der Welt hat und eine unheimliche Serie brutalster Verbrechen durch die Yakuza.
 
Wobei Japan eines der strengsten Waffengesetze der Welt hat

Das ist natürlich ein Minuspunkt.
Aber ich wollte verdeutlichen, dass es nicht abwegig ist, die Todesstrafe auch bei z.B. Raub u.a. zu verhängen.
Hier tun ja einige so, als sei ein Raubüberfall vergleichbar mit einem harmlosen Ladendiebstahl.
 
Das ist natürlich ein Minuspunkt.

dass das eine vielleicht mit dem anderen zu tun hat, das will dir nicht in den kopf gell?

Aber ich wollte verdeutlichen, dass es nicht abwegig ist, die Todesstrafe auch bei z.B. Raub u.a. zu verhängen.
Hier tun ja einige so, als sei ein Raubüberfall vergleichbar mit einem harmlosen Ladendiebstahl.

blöd, wenn der verkäufer die ware nicht loslassen will und du gibst ihm einen rempler und er bricht sich was. wie nennt man sowas? raub.....

und schon gibts die todesstrafe für ein t-shirt um 5 euro....

ähm, sinnerfassend lesen solltest auch können:

gemeint ist raub mit todesfolge in japan! :winke:

dass die japaner eine so hohe zustimmungsrate haben, erklär ich mir so:

die japaner haben eine andere einstellung zum tod. wenn sie schande begehen und nicht mehr in schande leben wollen, begehen sie selbstmord.

und im gefängnis sitzen, ist sicherlich eine schande für einen japaner.



aber turul vielleicht überlegst dir mal, wenn du schon für ein "harmloses" delikt die todesstrafe verhängst, dass es dann für den täter wurscht ist, ob er dir nur ein messer an die kehle setzt oder dich und noch 5 andere massakriert?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
blöd, wenn der verkäufer die ware nicht loslassen will und du gibst ihm einen rempler und er bricht sich was. wie nennt man sowas? raub.....

und schon gibts die todesstrafe für ein t-shirt um 5 euro....

Wenn er es doch nicht verstehen will. :mrgreen:
 
übrigens turul die zustimmungsrate im forum liegt bei ca. 32 %. wie erklärst du dir das?

sind wieder die linken medien schuld?
 
Vollkommen Wurst, dadurch lässt man sich nicht beeinflussen ....................
 
In der EU gibt es ja bereits die Todesstrafe seit dem Vertrag von Lissabon. Darin ist festgehalten, dass die "Tötung zur Niederschlagung von Aufruhr und Aufstand" legal ist. Natürlich liegt es im Ermessen der jeweiligen Regierung bzw. der EU, was man unter "Aufruhr und Aufstand" versteht. Sollten also die Menschen irgendwann begreifen, dass sie verraten und verkauft wurden und in einer Diktatur leben und deswegen auf die Strasse gehen, kann man sie ganz legal von den eigens dafür geschaffenen "Battle Groups" ermorden lassen!
 
In der EU gibt es ja bereits die Todesstrafe seit dem Vertrag von Lissabon. Darin ist festgehalten, dass die "Tötung zur Niederschlagung von Aufruhr und Aufstand" legal ist. Natürlich liegt es im Ermessen der jeweiligen Regierung bzw. der EU, was man unter "Aufruhr und Aufstand" versteht. Sollten also die Menschen irgendwann begreifen, dass sie verraten und verkauft wurden und in einer Diktatur leben und deswegen auf die Strasse gehen, kann man sie ganz legal von den eigens dafür geschaffenen "Battle Groups" ermorden lassen!

gähn! ö + viele staaten haben schon das zusatzprotokoll zut EMRK unterzeichnet und ratifiziert, die JEDE art der todesstrafe verhindert (anmerkung: usprünglich sah die EMRK eine ausnamhe zb im fall des aufruhrs vor...).

die EU bekennt sich im vertrag von lissabon zu den menschenrechten und somit auch zur EMRK!

also ned jeden SCHAS nachplappern, den du irgendwo im i-net aufgegriffen hast.


13 zusatzprotokoll zur EMRK

Das dreizehnte Zusatzprotokoll zur EMRK vom 3. Mai 2002 schafft die Todesstrafe sowohl in Friedens- als auch Kriegszeiten sowie bei unmittelbarer Kriegsgefahr ab. Dieses Protokoll ist am 3. Mai 2002 verabschiedet worden. Am 1. Juli 2003 ist es in Kraft getreten. Bisher haben 43 Staaten das dreizehnte Zusatzprotokoll ratifziert (Stand: 8. Mai 2014; der aktuelle Stand findet sich über die vollständige Liste der Verträge des Europarates unter Nr. 187). Unterzeichnet aber noch nicht ratifiziert haben das Protokoll Armenien und Polen. Gar nichts wissen wollen bis jetzt Aserbeidschan und Russland von der vollständigen Abschaffung der Todesstrafe.



Die Europäische Union (EU) hat die vollständige Abschaffung der Todesstrafe wie auch die Einhaltung der Menschenrechte in den Kopenhagener Kriterien zur Aufnahmebedingung für neue Mitgliedsstaaten gemacht. Artikel 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbietet die Todesstrafe. Artikel 53 legt ferner fest, dass die Charta keinen verbesserten Schutz der Menschenrechte durch nationale Verfassungen oder die Europäische Menschenrechtskonvention einschränken kann. Gemäß Artikel 52 können Grundrechte nur im Einklang mit dieser Charta aufgehoben werden. Demnach ist das Grundrecht auf Leben in der EU dreifach geschützt: durch nationale Verfassungen, EMRK und Charta, wobei das für Beschuldigte günstigste Recht anzuwenden ist (Meistbegünstigungsklausel)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und soviel mal zur gerechten Bestrafung von Mördern ...................
Geh, erzähl' uns doch keine G'schichtln ...

Der Freigelassene wurde erstens gar nicht wegen Mordes verurteilt.
Dass gute Führung während der Haft eine vorzeitige (bedingte) Haftentlassung begünstigt, ist im Haftvollzug vorgesehen, und soll beitragen, eine Resozialisierung zu beschleunigen.
Dazu gehört auch der Umstand, dass der Entlassene während seiner Haftstrafe einen Beruf erlernt hat, was ihm in Freiheit wahrscheinlich gar nicht möglich gewesen wäre.

Alles in allem ... ein gutes Beispiel für den modernen Strafvollzug.
Eine die Umstände der Tat berücksichtigende Strafe, keine blinde Rache sondern eine gezielte Hilfe für einen Gestrauchelten, der durch eigenen Fleiß und Arbeit eine Grundlage für eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft schaffen will.
 
Und er war auch nicht der Haupttäter!

Einer der beiden Schläger von damals - nicht der verurteilte Haupttäter - ist nach Informationen von "bild.de" wegen guter Führung bereits wieder in Freiheit.

Aber mittelalterliche Einstellungen zum Strafrecht gehen offenbar mit mittelalterlichen Lesekenntnissen Hand in Hand.
 
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