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Gast
(Gelöschter Account)
Und kann heißt bekanntlich nicht muß.
Wenn Österreich kann aber nicht muss, die Sache aber in der EU generell so geregelt wird, dass man nicht ausliefert, habe ich einen Verdacht wie es ausgehen würde.
Allerdings, wenn man gegen die Todesstrafe ist, sollte man davon auch keine Ausnahmen machen, selbst wenn man nach dem Bauchgefühl am liebsten häuten würde.
An eine Resozialisierung dieser Menschen kann ich auch kaum glauben, aber eine dauerhafte Sicherungsverwahrung wäre auch eine Lösung.