Todesstrafe

Ich bin...

  • ...für die Todesstrafe

    Stimmen: 136 32,6%
  • ...gegen die Todesstrafe

    Stimmen: 281 67,4%

  • Umfrageteilnehmer
    417
Und kann heißt bekanntlich nicht muß.

Wenn Österreich kann aber nicht muss, die Sache aber in der EU generell so geregelt wird, dass man nicht ausliefert, habe ich einen Verdacht wie es ausgehen würde.

Allerdings, wenn man gegen die Todesstrafe ist, sollte man davon auch keine Ausnahmen machen, selbst wenn man nach dem Bauchgefühl am liebsten häuten würde.

An eine Resozialisierung dieser Menschen kann ich auch kaum glauben, aber eine dauerhafte Sicherungsverwahrung wäre auch eine Lösung.
 
Wenn Österreich kann aber nicht muss, die Sache aber in der EU generell so geregelt wird, dass man nicht ausliefert, habe ich einen Verdacht wie es ausgehen würde.

Ich hätte da auf die Gache eine Anfrage an den Rat anzubieten, in der es um die Auslieferung eines italienischen Staatsbürgers an die USA geht.

"SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1561/96 von Ernesto Caccavale (UPE) an den Rat (11. Juni 1996)

Betrifft: Auslieferung des italienischen Staatsbürgers Pietro Venezia an die USA, wo ihm die Todesstrafe droht

Die Europäische Union achtet die Grundrechte und Grundfreiheiten des Menschen, darunter auch das Recht auf Leben, wie es in den internationalen Verträgen und insbesondere in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist und wie es von den Verfassungsgerichten der Mitgliedstaaten und ihrer Rechtsprechung anerkannt wird.

Pietro Venezia droht die Auslieferung durch die italienischen Behörden an die USA, wo er sehr wahrscheinlich zum Tode verurteilt werden wird.

Was gedenkt der Rat zu tun, um eine eklatante Verletzung des Grundrechts eines Bürgers der EU zu verhindern?

Antwort (14. Oktober 1996)

Die Union "achtet" zwar gemäß Artikel F Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union "die Grundrechte, wie sie in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten... ergeben", sie ist jedoch nicht befugt, einzugreifen, wenn ein Mitgliedstaat die Konvention in Bereichen anwendet, die in seine nationale Zuständigkeit fallen. Der Rat ist daher nicht befugt, auf die Frage des Herrn Abgeordneten zu antworten."


Scheint also, daß die Staaten die Frage durchaus eigenstaatlich entscheiden können, oder?
 
Scheint also, daß die Staaten die Frage durchaus eigenstaatlich entscheiden können, oder?

Ja, ich hätte mich deutlicher(präzister) ausdrücken sollen. Ich habe da einen Verdacht wenn es um eine Auslieferung nach Jordanien zu tun hat, bei einer Auslieferung in die USA habe ich auch einen Verdacht, aber das ist ein etwas anderer.
Aber wie gesagt, Verdacht. Wir trauen uns ja auch nicht den Snowden nach D zu holen, ich bin mir sicher das hat schon seine Gründe, wäre er zB. aus Haiti, würde er sicher in D aussagen bzw. wäre man darum bemüht.
Ich gebs aber zu, das sind meine Verschwörungstheorien, die muß man nicht teilen.
 
Ja, ich hätte mich deutlicher(präzister) ausdrücken sollen. Ich habe da einen Verdacht wenn es um eine Auslieferung nach Jordanien zu tun hat

Mir ging's jetzt vor allem einmal um - sagen wir's einmal so - das "Prinzipielle".
Also deinem Ansatz (vereinfacht gesagt): "EU-Länder liefern prinzipiell nicht aus, wenn die Todesstrafe droht" und meinem Ansatz "hängt vom EU-Land ab, die EU gesamt kann das nicht entscheiden".

Ich glaube die Frage wäre einmal geklärt, oder?

Alles weitere sind jetzt Vermutungen. Gut möglich, daß an deiner Vermutung etwas dran ist und eine Auslieferung in die USA anderes bewertet werden würde als eine nach Jordanien. Das hängt aber sicher auch vom Einzelfall ab.
Und da füg ich dann halt meine Vermutung dazu; nämlich, wenn es ein "jordanischer Systemkritiker" wäre, würde ein EU-Land nicht ausliefern.
Wenn man sich aber sicher wäre, daß es sich dabei um einen der Mörder des jordanischen Piloten handelt, dann eher schon.
Erstens weil man sich so ganz geschickt aus der Verantwortung ziehen könnte und zweitens, weil man in der EU ja wirklich nicht weiß, wie man mit solchen Leuten umgehen soll. Dazukommt, "Freipressungsgefahr", etc.
Aber wie gesagt; eine Vermutung meinerseits, mit vielen "was wäre wenn-Faktoren".
 
weil man in der EU ja wirklich nicht weiß, wie man mit solchen Leuten umgehen soll.
Ich würd mal sagen WISSEN tät´ mans schon, aber man ist sich nicht darüber einig.

Dazukommt, "Freipressungsgefahr

Ned wirklich ein Argument. Von der Verurteilung bis zur Vollstreckung eines Todesurteiles dauert es üblicherweise ein bisserl, da wäre eine "Freipressungsgefahr" ja auch schon gegeben......und nach der Vollstreckung würde dann halt die "Vergeltungsgefahr" manifest sein.
 
:hmm:Auf ersten Blick finde ich dieses Land nicht am Globus, kannst du wenigstens bei dieser Frage produktiv helfen?:hmm:

Der Mod könnte pourquois Heimat sicher anhand der IP - Adresse identifizieren. :mrgreen:

Die Frage Auslieferung ist insgesamt eher kompex, aber .......

§ 20. (1) Eine Auslieferung zur Verfolgung wegen einer nach dem Recht des ersuchenden Staates mit der Todesstrafe bedrohten strafbaren Handlung ist nur zulässig, wenn gewährleistet ist, daß die Todesstrafe nicht ausgesprochen werden wird.

(2) Eine Auslieferung zur Vollstreckung der Todesstrafe ist unzulässig.

(3) Die Bestimmungen der Abs. 1 und 2 sind auch auf Strafen oder vorbeugende Maßnahmen, die den Erfordernissen des Art. 3 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, BGBl. Nr. 210/1958, nicht entsprechen, sinngemäß anzuwenden.

Und im aktuellen Fall der Ermordung des jordanischen Piloten werden die grundsätzlichen Unterschiede zwischen Abendland und nahöstlichem Orient deutlich sichtbar. Ist der Ruf des Vaters nach Rache aus der persönlichen Betroffenheit noch erklärbar, so hat die Blitzhinrichtung zweier Gefangener als Reaktion auf eine Tat, mit der sie nichts zu tun hatten, nichts mit Recht und Gerechtigkeit zu tun. Das wäre in dieser Form nicht einmal in den USA denkbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist der Ruf des Vaters nach Rache aus der persönlichen Betroffenheit noch erklärbar, so hat die Blitzhinrichtung zweier Gefangener als Reaktion auf eine Tat, mit der sie nichts zu tun hatten, nichts mit Recht und Gerechtigkeit zu tun. Das wäre in dieser Form nicht einmal in den USA denkbar.
Nun ja, genau genommen waren die beiden ja bereits seit längerem verurteilt.
 
Und im aktuellen Fall der Ermordung des jordanischen Piloten werden die grundsätzlichen Unterschiede zwischen Abendland und nahöstlichem Orient deutlich sichtbar. Ist der Ruf des Vaters nach Rache aus der persönlichen Betroffenheit noch erklärbar, so hat die Blitzhinrichtung zweier Gefangener als Reaktion auf eine Tat, mit der sie nichts zu tun hatten, nichts mit Recht und Gerechtigkeit zu tun. Das wäre in dieser Form nicht einmal in den USA denkbar.

Diese Unperson ist wegen 60-zigfachen Mordes vor 10 Jahren sowieso zur Todesstrafe verurteilt worden!
Dieses Urteil wurde eben nun vollstreckt!
Es muss und wird eben die Zeit kommen, gegen solche Subjekte endlich mal hart durchzugreifen!
Keine Ahnung warum da jetzt Sentimentalitäten durchschwingen!:hmm:
 
Und im aktuellen Fall der Ermordung des jordanischen Piloten werden die grundsätzlichen Unterschiede zwischen Abendland und nahöstlichem Orient deutlich sichtbar. Ist der Ruf des Vaters nach Rache aus der persönlichen Betroffenheit noch erklärbar, so hat die Blitzhinrichtung zweier Gefangener als Reaktion auf eine Tat, mit der sie nichts zu tun hatten, nichts mit Recht und Gerechtigkeit zu tun. Das wäre in dieser Form nicht einmal in den USA denkbar.
Ich denke dass deine Aussage 3 entscheidende Fakten ignoriert: In Jordanien, wie auch in den USA und China ist die Todesstrafe offizieller Bestandteil des Rechtssystems. Diese Frau, welche eben eine zum Tode verurteilte Terroristin war, hatte einen normalen Prozess. Und auf Grund der Bedeutung dieser Person für den IS, welcher noch über einen Austausch der Frau gegen den Piloten verhandelt hat als dieser schon längst ermordet wurde, war es schlicht logisch das Urteil zu vollstrecken.

Und nein, vermutlich hätten die USA anders reagiert: Die hätten zuerst ganz Rakka mit Phosphorbomben eingedeckt und dann den Terroristen hingerichtet :shock:
 
ich nix Politiker - ich reden kurz :

Hauptproblähme mit Toddes straffe : Missbrauch, Fehlurteil .
 
Die Frage Auslieferung ist insgesamt eher kompex, aber .......

Das ist sie zweifellos! Auch interessant, daß es offensichtlich sich diesbezüglich 2 widersprechende Normen gibt, denn ich brachte ja schon gestern das Beispiel der Auslieferungsabkommensverträge, das ich ebenso auf www.ris.bka.gv.at/ gefunden habe.

Artikel 8
Todesstrafe
(1) Wenn die dem Auslieferungsersuchen zugrundeliegende strafbare Handlung nach dem Recht des ersuchenden Staates, nicht aber nach dem Recht des ersuchten Staates, mit der Todesstrafe bedroht ist, kann der ersuchte Staat die Auslieferung ablehnen, sofern der ersuchende Staat nicht eine Zusicherung abgibt, daß die Todesstrafe nicht verhängt wird (im Fall einer zur Strafverfolgung gesuchten Person) oder nicht vollstreckt wird (im Fall einer Person, die bereits im Zeitpunkt, in dem um die Auslieferung ersucht wurde, zum Tode verurteilt worden war).
(2) In den Fällen, in denen der ersuchende Staat eine Zusicherung nach Absatz 1 dieses Artikels abgegeben hat, wird der ersuchte Staat die Auslieferung bewilligen und wird der ersuchende Staat die Zusicherung völlig einhalten.
 
Ich würd mal sagen WISSEN tät´ mans schon, aber man ist sich nicht darüber einig.

Die einen meinen halt so, die anderen wiederum so.
Ich wär auf jeden Fall dafür, daß man stante pede das Staatsbürgerschaftsverlustgesetz erweitern sollte, damit auch auf jene Menschen, die sich einer ausländischen bewaffneten Terrorgruppe anschließen, die Staatsbürgerschaft verlieren.


Ned wirklich ein Argument. Von der Verurteilung bis zur Vollstreckung eines Todesurteiles dauert es üblicherweise ein bisserl, da wäre eine "Freipressungsgefahr" ja auch schon gegeben......und nach der Vollstreckung würde dann halt die "Vergeltungsgefahr" manifest sein.

Durchaus ein Argument, denn im Normalfall ist diese Vergeltungsgefahr geringer, unter anderem auch weil einmalig, denn mögliche Freipressungsversuche.
 
Ich denke dass deine Aussage 3 entscheidende Fakten ignoriert: In Jordanien, wie auch in den USA und China ist die Todesstrafe offizieller Bestandteil des Rechtssystems.

Du ignorierst hier Entscheidendes und gehst auf den Kern meines Postings nicht ein.

Blitzhinrichtung zweier Gefangener als Reaktion auf eine Tat,
 
Durchaus ein Argument, denn im Normalfall ist diese Vergeltungsgefahr geringer, unter anderem auch weil einmalig, denn mögliche Freipressungsversuche.



Ob es bei radikalen Terroristen bei einem einemaligen Vergeltungsschlag bleibt, ist faglich. Desweitern wäre eine Hinrichtung zweifellos der Nährboden für weiteren Terror: Aus diesem Grund Hingerichtete werden zu Märtyrern und die Erinnerung an sie verschafft den Organisationen, denen sie angehören, nur Zulauf. Junge Menschen, die sich sonst mit verbalen Protesten begnügen würden, können möglicherweise dadurch radikalisiert werden.
Auh ist die Gefahr einer Freipressung des Deliqunten im Angesicht der drohenden Hinrichtung sicherlich höher, als bei einer lebenslänlichen Gefängnissrafe.
Bei einer 10 jährigen Wartezeit auf die Vollstreckung eines Todesurteiles bietet sich aber auch viele Gelegenheiten für Freipressungsversuche....

Besonderst widersprüchlich finde ich ja, dass man beim IS für das Vollstrecken von Todesurteilen, die Todesstrafe fordert.
 
Besonderst widersprüchlich finde ich ja, dass man beim IS für das Vollstrecken von Todesurteilen, die Todesstrafe fordert.


Warum widersprüchlich es ist wohl ein Unterschied die Bösen oder die Guten hinrichten. Oder nicht? :lalala:
 
Warum widersprüchlich es ist wohl ein Unterschied die Bösen oder die Guten hinrichten. Oder nicht? :lalala:
:daumen:

Ich versteh' sowieso die ganze Diskussion ned wirlich, offenbar haben doch einige ein Problem mit dem Begriff "Prinzip".

Man kann ja nur entweder für oder gegen die Todesstrafe sein, und entsprechend seinem Standpunkt kann das nur für alle in Frage kommenden Arten von Tätern und Verbrechen gelten.

Da braucht man sich speziell als Gegner der Todesstrafe keine weiteren Gedanken machen - denn würde man auch nur im Ansatz über Ausnahmen oder Sonderfälle nachdenken, macht man ja schon den ersten Schritt in die Richtung, vom Gegner zum Befürworter der Todesstrafe zu mutieren.
 
Man kann ja nur entweder für oder gegen die Todesstrafe sein, und entsprechend seinem Standpunkt kann das nur für alle in Frage kommenden Arten von Tätern und Verbrechen gelten.

Du erwartest echt, das Befürworter darüber nachdenken? :hmm:
 
Du erwartest echt, das Befürworter darüber nachdenken?
Naja, erwarten .... sagen wir, ich würde hoffen und wünschen, dass die Befürworter von Zeit zu Zeit ihre Einstellung hinterfragen.
Bei den Gegner der Todesstrafe braucht man sich weniger besorgen, denn diese schaden ja niemandem.
 
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