Todesstrafe

Ich bin...

  • ...für die Todesstrafe

    Stimmen: 136 32,6%
  • ...gegen die Todesstrafe

    Stimmen: 281 67,4%

  • Umfrageteilnehmer
    417
Aber es hat jedes Menschenrecht verloren
Ich dachte, Menschenrechte seien unveräußerlich.
Ein Recht, das man verlieren kann, ist kein Menschenrecht. Was Menschenrechte ausmacht, ist, dass man sie allein deshalb hat, weil man ein Mensch ist.

Das sind auch Argumente, die überhaupt nichts bringen.
Du sagst: "Ein Mensch, der einen Menschen ermordet, hat dadurch sein Recht zu leben verloren."
Ich sage: "Das Recht zu leben ist unveräußerlich. Man kann es durch nichts verlieren."
Diese Aussagen widersprechen sich offensichtlich, nur eine kann wahr sein, die andere muss falsch. Wie willst Du begründen, welche der Aussagen wahr ist und welche falsch ist?

Hat überhaupt jemand das Recht zu leben? Wer soll dieses Recht verleihen und wer soll es jemandem absprechen können?
 
Ich dachte, Menschenrechte seien unveräußerlich.
Ein Recht, das man verlieren kann, ist kein Menschenrecht. Was Menschenrechte ausmacht, ist, dass man sie allein deshalb hat, weil man ein Mensch ist.

Das sind auch Argumente, die überhaupt nichts bringen.
Du sagst: "Ein Mensch, der einen Menschen ermordet, hat dadurch sein Recht zu leben verloren."
Ich sage: "Das Recht zu leben ist unveräußerlich. Man kann es durch nichts verlieren."
Diese Aussagen widersprechen sich offensichtlich, nur eine kann wahr sein, die andere muss falsch. Wie willst Du begründen, welche der Aussagen wahr ist und welche falsch ist?

Hat überhaupt jemand das Recht zu leben? Wer soll dieses Recht verleihen und wer soll es jemandem absprechen können?

Hatte nicht auch das Opfer ein Recht zu leben? Dieses Recht wurde vom Täter missachtet. Also hat der Täter kein Menschenrecht mehr und das Recht auf sein Leben verloren. Ist doch ganz einfach!!!!!!!!!!!!!!!

Das Rcht zu leben hat grundsätzlich jedes Lebewesen. Ich trage sogar eine Spinne in den Garten weil ich sie nicht töten möchte. Sie will doch auch nur leben und hat ein recht darauf. Das Recht auf Leben muß niemand verleihen. Man kann es nur durch sein Handeln und tun verlieren.
 
du hast ja genauso einen dachschaden wie ich.

Es geht noch besser. Ich hatte mal eine Zitterspinne im Vorkeller die sich mit einem schönen Netz dort eingenistet hat. Nur wenn das Gespinst etwas zu groß wurde hab ich was davon entfernt. So war sie immer beschäftigt. Jedesmal wenn ich in den Keller gegangen bin hab ich sie begrüßt die Teklar. Es war schon kalt und ich wollte sie nicht zum erfrieren rausbringen. Sie hat dort zweieinhalb Jahre gelebt bis sie an altersschwäche gestorben ist.

Tja, man muß schon ein bissi verrückt sein um in dieser Welt nicht überzuschnappen.
 
Hatte nicht auch das Opfer ein Recht zu leben?
Weiß ich nicht. Du weißt das doch ganz genau, wer ein Recht hat zu leben und wer nicht.
Dass es verpönt ist Menschen zu töten und der Mörder daher zu bestrafen ist, ist unbestritten. Dazu brauche ich kein Geschwurbel von angeblichen Rechten.
Dieses Recht wurde vom Täter missachtet. Also
Non sequitur. Du sagst: Wenn jemand das Recht zu leben eines anderen missachtet, dann verliert er auch sein Recht zu leben. Aber das ist in Wahrheit eine normative Aussage (Es soll so sein.), keine Schlussfolgerung. Das eine folgt nicht aus dem anderen.

Das Rcht zu leben hat grundsätzlich jedes Lebewesen.
Woher hat es das Recht? Ich sehe es nicht ein. Ich sage: Dass ein Lebewesen lebt, das ist ihm irgendwie zugefallen. (Wir haben uns ja alle nicht dazu entschieden leben zu wollen.) Ein Recht zu leben ist daraus nicht ableitbar.
Das Recht auf Leben muß niemand verleihen.
Wenn es niemand verleiht, kann es dann jemand aberkennen?
Man kann es nur durch sein Handeln und tun verlieren.
Ja, vielleicht kann man. Aber wer kann entscheiden, ob diese Möglichkeit eingetreten ist?
 
Hatte nicht auch das Opfer ein Recht zu leben? Dieses Recht wurde vom Täter missachtet. Also hat der Täter kein Menschenrecht mehr und das Recht auf sein Leben verloren. Ist doch ganz einfach!!!!!!!!!!!!!!!

Und weil er sein Menschenrecht auf Leben damit verwrikt hat, muss man ihn töten.
Also man zeigt ihm, dass Töten falsch ist, indem man ihn tötet. Vorher spricht man ihm noch schnell das Menschenrecht auf Leben ab, weil er ja auch das Recht des Opfers auf Leben missachtet hat. Folgt dem einfachen Prinzip Aug ´um Aug´, Zahn um Zahn.
Welch einfache Logik!

Kannst du 100% garantieren, dass es bei dem Verlust auf Menschenrechte niemals nie zu einem Missbrauch kommen kann? Ich denke nicht. Also lassen wir das lieber bleiben.

@barfly

Warum gerade "You give Love a bad Name" ?
 
Wenn ich so über diesen und Deinen Gedanken nachdenke dann kann ich dem was abgewinnen. Ist vieleicht sogar die viel grausamere Strafe für einen Mörder oder Vergewaltiger.
Ich habe niemals und mit keiner Silbe behauptet, dass Mörder straf frei ausgehen oder einen "humanen Strafvollzug" erhalten, noch aus fadenscheinigen anderen Gründen vorzeitig oder überhaupt wieder entlassen werden sollen.

Nur töten muss ich deshalb nicht als legales Mittel in die Rechtsprechung aufnehmen.

Ansonsten halte ich es eher nach dem Motto: "Die Macht des Menschen über den Menschen ist Sklaverei!"

Baba Nina
 
Nur töten muss ich deshalb nicht als legales Mittel in die Rechtsprechung aufnehmen.

da geb ich dir eh recht ! nun sind wir uns also einig: gegen die todesstrafe aber bei besonders schweren fällen lebenslanges wegsperren. na dann mußt du doch der idee des gefängnisses (aus dem film die klapperschlange) was abgewinnen können, oder ? ....... :cool:
 
Hatte nicht auch das Opfer ein Recht zu leben? Dieses Recht wurde vom Täter missachtet. Also hat der Täter kein Menschenrecht mehr und das Recht auf sein Leben verloren. Ist doch ganz einfach!!!!!!!!!!!!!!!

Ganz und gar nicht, es ist sogar höchst kompliziert... Wie kann der Täter ein Menschenrecht verlieren? Das geht nur, wenn er das Menschsein verliert. Ändert er sich genetisch so grundlegend, dass er plötzlich einer anderen Spezies zuzuordnen ist?
Nein, gar nichts ändert sich genetisch. Lediglich du betrachtest ihn ab sofort anders. Die Änderung findet nur in dir statt, nicht in ihm.

Ein völlig neuer Gedanke von mir:

Ihr kennt möglicherweise den Film "DIE KLAPPERSCHLANGE"

Ein Klassiker aus den 80er glaub ich. Da werden Verbrecher in Manhattan glaub ich hinter hohen Mauern eingesperrt. Drinnen können sie sich frei bewegen. Da drinnen regelt sich dann alles von alleine. Find ich einen guten Gedanken.

So neu ist der Gedanke nicht, Australien wurde einige Zeit lang als Verbrecherkolonie verwendet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Gedanke an Humanität und lebenslangen Strafvollzug ist etwas pervers.

Ich könnte töten. Jeder könnte es. Es würde die eine, oder andere Situation geben, wo ich mir vorstellen kann jemandem umzubringen, sowohl vorsätzlich, als infolge eines unglücklichen Zufalls. Sollte ich dann tatsächlich bis Ende meiner Tage auf kleinsten Raum eingesperrt werden, würde ich mir eher den Tod wünschen.
Menschenrechte und sinnlose Vegetation bestehend aus essen, scheißen und schlafen, Tag ein, Tag aus, Jahre lang, da ist doch die Giftspritze in meinen Augen etwas humaner, als Strafvollzug.
 
eigentlich bin ich auch eher dagegen, obwohl bei dem herrn der der kleinen lena das alles angetan hat würd ich mit 100 prozentiger sicherheit ja sagen..........
 
Die Gutmenschen drehen schon völlig durch:kopfklatsch:
Da haben wir diesen Täterschutz,der von den Linken immer bestritten wird!:kopfklatsch: Und diese Wahnsinnigen werden immer mehr!:shock:



Potsdam – Wer in Deutschland mordet, wandert in den Knast – und bleibt dort mindestens zehn Jahre, bevor er zum ersten Mal Urlaub bekommt. So steht es derzeit im Gesetz.

Jetzt aber wollen Politiker verschiedener Bundesländer diese Regelung für lebenslänglich verurteilte Straftäter lockern. Sie fordern:

KNAST-FERIEN FÜR MÖRDER SCHON NACH FÜNF JAHREN!




Kommentar



Hugo Müller-Vogg Und wer denkt an die Opfer?




Hintergrund



Drogen-Therapie Kevin Russell macht jetzt Kur statt Knast

Hintergrund: Bislang war der Bund für den Strafvollzug zuständig – die Zehnjahresregelung galt bundesweit. Im Zuge der Föderalismusreform aber müssen die Länder dies selbst regeln.

Bayern entschied, beim alten Gesetz zu bleiben, auch Niedersachsen Justizminister Bernd Busemann (59, CDU) kündigte BILD gegenüber gestern an, sich an die alte Frist zu halten.

Politiker aus Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und aller Ostländer aber schlossen sich zusammen, erarbeiteten einen neuen Gesetzesentwurf.

In diesem 250 Seiten dicken Dokument, das BILD vorliegt, heißt es unter § 38: „Ein zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilter Gefangener kann einen Langzeitausgang erhalten, (...) wenn er sich fünf Jahre im Vollzug befunden hat."

Nun wird der Musterentwurf, der neben Mörder auch Vergewaltiger und Kinderschänder betrifft, in den Ländern geprüft, noch in diesem Jahr sollen Entscheidungen fallen.

Besonders vehement wird der Vorschlag von Brandenburgs Justizminister Vokmar Schöneburg (Linke) unterstützt.

Die Lockerung diene der Eingliederung des Gefangenen, zitiert die Zeitung „Postdamer Neueste Nachrichten" sein Ministerium. Zu BILD sagte Schöneburg gestern: „Straftäter dürfen nicht vollständig von der Außenwelt isoliert werden."

Das sehen viele anders. „Der hat nicht alle Tassen im Schrank", so Rainer Wendt (55), Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, zu BILD, „Schwerverbrecher nach kürzester Zeit wieder auf Bürger loszulassen ist skandalös, wäre ein gefährliches Experiment auf dem Rücken der Bürger!"

„Opferschutz muss vor Täterschutz gehen", meint auch Rainer Krone (53) vom Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands. „Dieses Gesetz würde aber nicht die Allgemeinheit schützen, sondern die Schwerstverbrecher."

CDU-Rechtsexperte Danny Eichelbaum (38) sieht die innere Sicherheit in Gefahr. Allein in Brandenburg habe es seit November fünf Ausbrüche bei Freigängen gegeben. „Das zeigt, dass die Justiz personell nicht in der Lage ist, Freigänge abzusichern."

Laute Kritik kommt auch von Opferverbänden. Der Gesetzesentwurf sei für Angehörige von Mordopfern ein Schlag – und zwar mitten ins Gesicht.


Quelle:bild.de
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich könnte töten. Jeder könnte es.

Möglicherweise könnte ich es auch.

Es würde die eine, oder andere Situation geben, wo ich mir vorstellen kann jemandem umzubringen

Ich kann mir diese Situation nicht wirklich vorstellen, aber ich möchte sie nicht ausschließen.

da ist doch die Giftspritze in meinen Augen etwas humaner, als Strafvollzug.

Aus der weiten Entfernung rein theoretischer Überlegungen sagst du das so leicht. Aber wenn es Realität würde, dann wäre das doch ganz anders.
 
Die Gutmenschen drehen schon völlig durch:kopfklatsch:
Da haben wir diesen Täterschutz,der von den Linken immer bestritten wird!:kopfklatsch: Und diese Wahnsinnigen werden immer mehr!:shock:

... und dann beschreibst du die Idee eines Einzelnen, die von vielen absurd bezeichnet wird.

Dein Hass dehnt sich auf möglichst viele aus. Dir genügt es nicht, wenn Straftäter gefangen und festgehalten werden, du willst sie auch noch umbringen. Und weil du das nicht darfst, hasst du gleich auch die Leute mit, die du dafür verantwortlich machst, dass du Straftäter nicht umbringen darfst.

Du solltest dich therapieren lassen.
 
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