"Für die geleistete Arbeit gebührt den Strafgefangenen auch eine entsprechende Entlohnung, die sich je nach fachlicher Qualifikation in 5 Stufen von
leichter Hilfsarbeit bis hin zu
Vorarbeiten einteilt ....
Diese Arbeitsvergütung wird dem Gefangenen monatlich im Nachhinein je zur Hälfte als Hausgeld und Rücklage auf sein Geldkonto gebucht. Das Hausgeld steht dem Insassen für den Ankauf von zusätzlichen Nahrungs- und
Genussmitteln zur Verfügung. Die Rücklage dient als Vorsorge für die erste Zeit nach der Entlassung."
http://strafvollzug.justiz.gv.at
Du solltest aber wenn du schon das Internet bemühst, alles dazu schreiben und nicht nur ein paar Schlagworte. Da alles öffentlich ist, brauch man nicht im "Häfn" gewesen zu sein um das zu wissen. Wieder mal so ein Vorurteil!!!!
§ 52. StVG Höhe der Arbeitsvergütung
(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Dezember 2012)
Strafgefangene sind zur Arbeit verpflichtet.
Sie erhalten dafür einen Arbeitsverdienst (Arbeitsvergütung), von dem etwa 75 % als Vollzugskostenbeitrag einbehalten wird. Der restliche Verdienst steht zur Hälfte für Anschaffungen während der Haft zur Verfügung und die andere Hälfte wird für die erste Zeit nach der Entlassung angespart. Zudem leisten Strafgefangene, die ihre Arbeitspflicht erfüllen, auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und sind daher nach der Haft für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert.
(1) Die Höhe der Arbeitsvergütung beträgt für die geleistete
Arbeitsstunde
a) für leichte Hilfsarbeiten .......................... 3,98 Euro
b) für schwere Hilfsarbeiten .......................... 4,48 Euro
c) für handwerksgemäße Arbeiten ....................... 4,98 Euro
d) für Facharbeiten ................................... 5,47 Euro
e) für Arbeiten eines Vorarbeiters .................... 5,97 Euro.
Da der Strafvollzug ein Spielegbild der Gesellschaft ist, findet man in den österreichsichen Gefängnissen immer weniger Insassen, welche nach den Stufen d) und e) entlohnt werden.
Wenn du dir jetzt ausrechnen willst was ein Strafgefangener in der Stuf c) bei einer durchschnittlichen Beschäftigungsdauer pro Tag von 5 Std. an 4 - 5 Tagen in der Woche im Monat letztendlich verdient, ist der Satz
und ein großer Teil des Geldes aufs Konto des Kriminellen wandert.
pure Polemik mit nichts als Luft dahinter.
Aber als Rechenbeispiel: Stufe c) Euro 4,98/Stunde = bei 5 Stunden Arbeit Euro 24,90/Tag - 5 Tage * 24,90 = Euro 124,50/Woche - 4 Wochen * 124,50 = Euro 498,--
Euro 498,-- abzüglich 75% Vollzugskostenbeitrag = Euro 124,50/Monat Arbeitsverdienst, dieser wird zur Hälfte aufgeteilt. Wirklich sehr viel Geld!
Aber ich bin mit dir einer Meinung, dass ein großer Teil des Geldes an die Gefangenen geht!!!!
Und da die Meisten noch nicht mal in der Stufe c) eingestuft sind, erhalten die Gefangenen wirklich sehr viel Geld. Mann könnte sogar davon ausgehen, dass man in der Haft zum Millionär werden kann. Wenn man nur lange genug eingesperrt ist.
Aber wir sind jetzt schon ziemlich Off Topic!