Todesstrafe

Ich bin...

  • ...für die Todesstrafe

    Stimmen: 136 32,6%
  • ...gegen die Todesstrafe

    Stimmen: 281 67,4%

  • Umfrageteilnehmer
    417
Gut, angenommen er bekommt keine Arbeit/Vergütung und muss bei Entlassung trotzdem die gesamten Vollzugskosten ersetzen. Jetzt verständlich?

@ NadjaCD...Ausnahme für dich:...Nein, tut mir leid! ...Bin halt kein Jus-Student!....Kannst du das irgendwie zusammenhängend erläutern was du meinst. Habe null Ahnung!

Ich gehe nur auf den letzten Satz ein (alles davor hab ich nicht wirklich verstanden):

Sträfling arbeitet und bekommt eine Vergütung, von der 75% in den Strafvollzug gehen und 25% direkt an ihn. Du sagst: Er profitiert nur von den 25%.
Ich Vogel behaupte: Im Endeffekt gehen 100% an den Sträfling, da er, ohne Arbeit/irgendwelche Vergütungen am Ende der Haft eben trotzdem die Vollzugskosten (tlw.) tragen müsste. (Vgl §54d VStg, §32StVG).

Für Nadja : genau das meint ich, was soll man da noch normal reden ? Ich kann nur hoffen, das keiner mal unschuldig in Verdacht gerät von solchen Postern, schmunzel.

Ich glaub, ich hab den Punkt! ;)

Die Gründe gegen die Todesstrafe sind vielfältig, wenngleich aus komplett verschiedenen Zugängen dazu...
 
Grausam sind sie zueinander, die menschen,
wie die tierwelt, woher die menschen abstammen
 
Zuletzt bearbeitet:
Das stimmt ganz sicher nicht: Gerechtigkeit ist kein absoluter Wert, sondern eine von der menschlichen Vernunft erdachte Kategorie. Was wir als Gerechtigkeit in der Tierwelt ansehen mögen ist gewissermaßen eine "Vermenschlichung" tierischen Verhaltens. Ein Tier handelt aber nicht nach diesen Kategorien. (Aber vielleicht habe ich ja auch eine Ironie übersehen??)
 
Sträfling arbeitet und bekommt eine Vergütung, von der 75% in den Strafvollzug gehen und 25% direkt an ihn. Du sagst: Er profitiert nur von den 25%.
Ich Vogel behaupte: Im Endeffekt gehen 100% an den Sträfling, da er, ohne Arbeit/irgendwelche Vergütungen am Ende der Haft eben trotzdem die Vollzugskosten (tlw.) tragen müsste. (Vgl §54d VStg, §32StVG).

Tut mir leid, keine Ahnung was du sagen willst!

Beschäftigungslose Insassen (Strafgefangene, da für U-Häftlinge anderes gilt) bekommen, sofern sie keine Schuld (die Regel) an ihrer Beschäftigungslosigkeit trifft, ebenso eine Vergütung, deren Höhe sich abzüglich aller Kosten im Eurocentbereich befindet. Genau wie bei beschäftigten Insassen werden auch diesen Unbeschäftigten, der Vollzugskostenbeitrag abgezogen.
Am Ende der Haft sind keine Vollzugskosten zu tragen, da diese schon während der Verbüßung der Freiheitsstrafe erfolgt.

Mal schauen ob wir es jetzt hinbekommen.
 
machst grad den taxler schein ? :hahaha:

Nein, dazu fehlt mir der Intellekt! ...

Nur der lieben Ordnung halber und unabhängig davon das ich selber Taxler war und hin und wieder noch fahre: Jeder, der sich aufgrund seiner Ausbildung, seines Jobs oder was auch immer für intellektuell erhabener hält als Taxler, Billaverkäuferinnen, Kloräumer und dem restlichen gemeinen Volk, dem sei sein Glaube das grad er/sie ein Meisterstück der Evolution ist von Herzen vergönnt. Nämlich exakt daheim in den eigenen vier Wänden oder wo auch immer, aber sicher nicht da im EF. Danke!
 
Und jetzt, lieber Tom ?
Thema geschlossen ?
Traut sich niemand mehr,
die eigene Meinung zu vertreten ?
 
Schwere Strafen ja, siehe Breivik,
Diese Leute sollen nachdenken müssen
(über viele jahre weg-gesperrt von anderen)
und nicht hängen, das wäre zu einfach !

Und bitte, keine zitate von einzel-zeilen
danke
 
Am Ende der Haft sind keine Vollzugskosten zu tragen, da diese schon während der Verbüßung der Freiheitsstrafe erfolgt.
Mal schauen ob wir es jetzt hinbekommen.

Na bitte, jetzt glaub ich hast du's!
Wenn einer die Arbeit verweigert, zahlt er danach! Wenn er keine Arbeit angeboten bekommt, ist es ja nicht sein Verschulden. Also am Ende alles (100%) für die Bauxerln!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich warte auf den nächsten Weltuntergang,
der dann wann wäre ?
Dann sind alle dodel(und DodelInnen)beisammen !
 
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