Todesstrafe

Ich bin...

  • ...für die Todesstrafe

    Stimmen: 136 32,6%
  • ...gegen die Todesstrafe

    Stimmen: 281 67,4%

  • Umfrageteilnehmer
    417
Na bitte, jetzt glaub ich hast du's!
Wenn einer die Arbeit verweigert, zahlt er danach! Wenn er keine Arbeit angeboten bekommt, ist es ja nicht sein Verschulden. Also am Ende alles (100%) für die Bauxerln!

Nein, wenn er die Arbeit verweigert bekommt er eine Ordnungsstrafe für diese Verweigerung. Hat mit einer allfälligen Arbeitsvergütung nichts zu tun.

Mich stellt sich eigentlich nur eine Frage:

Wie glaubst du zahlt jemand der nichts hat, in der Haft nichts verdient hat (eher nicht möglich), eigentlich den deiner Meinung nach am Ende der Haft zu zahlenden Vollzugskostenbeitrag?
 
Nochamal, hier werden werte vertreten,
wir sind transparent !
Und 99,9 % der Bevölkerung der Erde
leben sowieso woanders !
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, wenn er die Arbeit verweigert bekommt er eine Ordnungsstrafe für diese Verweigerung. Hat mit einer allfälligen Arbeitsvergütung nichts zu tun. Mich stellt sich eigentlich nur eine Frage:
Wie glaubst du zahlt jemand der nichts hat, in der Haft nichts verdient hat (eher nicht möglich), eigentlich den deiner Meinung nach am Ende der Haft zu zahlenden Vollzugskostenbeitrag?

...haben Häftlinge für jeden Hafttag einen Beitrag zu den Kosten des Vollzuges in der im § 32 Abs. 2 zweiter Fall des Strafvollzugsgesetzes vorgesehenen Höhe zu leisten. Eine solche Verpflichtung entfällt für jeden Tag, an dem der Häftling im Interesse einer Gebietskörperschaft nützliche Arbeit leistet, oder soweit ihn daran, dass er keine solche Arbeit leistet, weder ein vorsätzliches noch ein grob fahrlässiges Verschulden trifft. (3) Der Kostenbeitrag ist nach Beendigung des Vollzuges durch Bescheid, im Fall des Vollzuges in einem gerichtlichen Gefangenenhaus oder einer Strafvollzugsanstalt durch Bescheid des Vollzugsgerichtes vorzuschreiben, wenn er nicht ohne weiteres geleistet wird oder offenkundig uneinbringlich ist...

Tja, wie zahlt jemand der nichts hat? Hat mit dem Thread jetzt schon gar nichts mehr zu tun, aber vielleicht nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit? Nur so eine Idee...

Wobei man aber eben die 75% für den Haftaufwand bezahlt........ein wenig zynisch dies als Goodie darzustellen.

Jemand hat die Möglichkeit, während er seine STRAFE absitzt von den Kosten die er verursacht, den kleinen Teil den er laut Gesetz zu erstatten hat, en passant zu bezahlen. Das ist in der Tat ein Goodie, aber kein zynisches.

Und angesichts einer eventuellen Todesstrafe (um die wärs dem TE gegangen :zaunpfahl:) ein richtiges Geschenk.
 
noch a pazifist....jaja...
Besser Pazifist als Unruhestifter ....

sollte es jemals einem familienmitglied von mir mal an die gurgel gehen, tochter, ehefrau, mutter usw ..... DANN brauche ich keine polizei
Auch gut ... und dann gehst für mindestens 15 Jahre ins Gefängnis. Bleiben uns Deine dummen Kommentare erspart ....

mit manchen leuten kann man halt nicht diskutieren
Jo ... wem sagst Du ...

Nämlich exakt daheim in den eigenen vier Wänden oder wo auch immer, aber sicher nicht da im EF. Danke!
k.A., die eigene Meinung ist ja niemanden verboten 'worden!
Diplomat? Ich würde das zynisch nennen.

Wenn ich Meinungsäußerung verbiete, und das hast Du ja wie oben zitiert getan, und das noch dazu selektiv auf Grund eigener Betroffenheit, dann kommt das dem Verbot einer Meinung gleich.
 
Wenn ich Meinungsäußerung verbiete, und das hast Du ja wie oben zitiert getan, und das noch dazu selektiv auf Grund eigener Betroffenheit, dann kommt das dem Verbot einer Meinung gleich.

Nau, hamma heut Idipferl zum Frühstück kriegt? ;)
 
Du weisst aber schon, welches Klientel einsitzt??? Einem nackten Menschen kann man nichts aus den Taschen nehmen!

Umso mehr ein Zuvorkommen, ihm die Möglichkeit zur Abzahlung der Kosten schon im Dschumbus zu ermöglichen und dann zusätzlich mit ein paar Euros auf der Kante aus der Haft entlassen zu werden. Ich sag ja: Alles für unser lieben Gäste!

Und wie der arme Unschuldige im Falle des Falles zu Geld kommt, kann wirklich nicht Sache des Publikums sein. Meist hat der Sträfling ja aus freien Stücken entschieden, die ausgetreten Wege der Gesellschaft zu verlassen. Und wie ich schon schrieb: Erwerbstätigkeit hat vielen geholfen um zu (einem bisschen) Geld zu kommen.
 
Da ist Hopfen und Malz verloren!

Ich gebs noch nicht auf.
Also Punkt für Punkt und nur JA oder NEIN:
Hat ein Häftling für seinen Aufenthalt (Vollzugskosten) grundsätzlich einen Kostenbeitrag zu zahlen?
Bekommt ein Häftling für die in der Haft geleistete Arbeit eine Entschädigung?
Bekommt der Häftling einen Teil davon auf sein Konto überwiesen und wird ein Teil dafür für die Tilgung der in der ersten Frage angesprochenen Vollzugskosten verwendet?
Wenn bisher drei "JA" als Antwort richtig waren, fehlt noch ein Teil der Entschädigung?
Angenommen wir leben in einer gerechten Welt: Hat der Sträfling selbst Schuld an seiner Haft?
Bist du dafür, dem Sträfling sämtliches Geld jeden Monat auszuzahlen und nach der Haft die gesamten Kosten vorzuschreiben?

Genug für den ersten Teil.
 
Ruhig bitte!
Hat ein täter eine tat begangen ?
Oder was ?

P.s: hallo MANON1,
bist Du auch wieder wach ?
Oder ist Dir fad ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wie ich schon schrieb: Erwerbstätigkeit hat vielen geholfen um zu (einem bisschen) Geld zu kommen.
Klug gesprochen. :roll:

Erklär uns doch einmal, wie ein verurteilter Mörder nach fünfzehn Jahren Haft zu "Erwerbstätigkeit" kommt? Scheint in Deinen Augen ja das Einfachste der Welt zu sein. In Zeiten, wo wesentlich mehr Arbeitsplätze gesucht werden, als zur Verfügung stehen, wird man auf einen entlassenen Mörder ja nur warten ... :roll:

Im Übrigen mag es für das "Publikum" uninteressant sein, wie er zu Geld kommt, mit Sicherheit aber nicht der Staatskasse. Du hast ja selbst die entsprechenden Paragraphen zitiert - wenn der Straftäter über keine finanziellen Mittel verfügt, dann kann er auch nichts bezahlen. Mit Ersatzfreiheitsstrafen wäre zwar ihm in gewisser Weise geholfen, mit Sicherheit aber nicht der Allgemeinheit, welche auf den Kosten (auch für die Ersatzfreiheitsstrafe) sitzen bleibt.
 
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