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Na bitte, jetzt glaub ich hast du's!
Wenn einer die Arbeit verweigert, zahlt er danach! Wenn er keine Arbeit angeboten bekommt, ist es ja nicht sein Verschulden. Also am Ende alles (100%) für die Bauxerln!
Nein, wenn er die Arbeit verweigert bekommt er eine Ordnungsstrafe für diese Verweigerung. Hat mit einer allfälligen Arbeitsvergütung nichts zu tun.
Mich stellt sich eigentlich nur eine Frage:
Wie glaubst du zahlt jemand der nichts hat, in der Haft nichts verdient hat (eher nicht möglich), eigentlich den deiner Meinung nach am Ende der Haft zu zahlenden Vollzugskostenbeitrag?