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Das kann man mit der Todesstrafe nicht vergleichen. Wenn Terroristen von einer Spezialeinheit getötet werden, weil man damit das Leben von Geiseln retten will, dann ist das prinzipiell gerechtfertigt. Allerdings muss dabei eben genau die Schonung der unschuldigen Geiseln im Vordergrund stehen. Im Punkt "Retten der Geiseln" hat die algerische Armee aber nicht gerade den großen Erfolg vorzuweisen.
Ein anderes Beispiel für eine misslungene Befreiungsaktion waren die Ereignisse in München 1972, die dann dazu geführt haben, dass die Bundesrepublik eine Profitruppe für derartige Fälle aufgebaut hat.
Ein anderes Beispiel für eine misslungene Befreiungsaktion waren die Ereignisse in München 1972, die dann dazu geführt haben, dass die Bundesrepublik eine Profitruppe für derartige Fälle aufgebaut hat.
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