Alles in der Ordnung. Meiner Dame gehts gut. Wir plauschten gerade 10 Minuten miteinander am Telefon. Auch eine verträgliche Regelung mit der Lokalmiete wurde getroffen. Freu mich für sie.
Wie kann das sein? Im Fernsehen sagens ständig, es kommt beim Aussetzen einer Mietzahlung wegen COVID-19 auf den Mietvertrag an. Höhere Priorität hat das Gesetz. Und das besagt in
§ 1104 ABGB eindeutig, dass bei Seuchen die Miete für Gewerbetreibende entfällt. Sofern natürlich eine allgemeine behördliche Anordnung zum Schließen des Lokals erfolgte und die Seuche offiziell als Seuche bestätigt ist.