Tori & Martin-Thread & jeder der mag, ist eingeladen mitzumachen!:)

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Dein Vater lebt aber eh noch?....also ist er eh drinnen.......über das Gericht kommt man auch in die versiegelte Wohnung.....für das Tier musst du dich nicht kümmern, kann dich vor dem Erbantritt niemand zwingen.....inzwischen kommt es sowieso in ein Tierheim.....

Ja, lebt noch.

Falls eine Katze drin wäre, dann sowieso eine, die draußen gerne herumstrawanzt und auf kein Herrl oder Futter vom Menschen angewiesen ist.

Du kannst Dir gar nicht vorstellen, wie sehr mich das beschäftigt. Ich möcht einfach nur meine Ruhe haben und brauche kein Geld "geschenkt". Was glaubst, was da auf einen zukommt, wenn ich das Erbe annehmen würde... Mindestens ein halbes Jahr bis über ein Jahr nur Scherereien. Jeden Tag. Da kommen im Nachhinein noch Verträge ins Spiel, von deren Existenz ich überhaupt keine Ahnung habe, Auto, Heizung, Mistkübln, Grundsteuer, Bankkonto... Wäu! Furchtbar. Ich will mit dem allem nix zu tun haben.

Passend dazu ein Lied. ;)

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So. Morgentoilette abgeschlossen. ;)

Wegen dem Kontaktabbruch speicherte ich mir sogar einiges bei den Google-Notizen, um mich im Fall der Fälle rechtfertigen zu können, falls ich etwas vergesse:

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Im Hinblick auf die bevorstehende Erbausschlagung beantragte ich vor eineinhalb Jahren sogar extra den coolen und bequemen Personalausweis. Seither liegt der Führerschein im Kastl. Bei der Ausschlagung zählt vor Gericht ja nur ein Reisepass oder Personalausweis als Nachweis der Identität.
 
So, gleich gehts nach dem 2. Kaffee raus. Endlich. ;) I gfreu mi echt scho auf die Ötschergräben diesen Frühling oder Sommer nach vielen Jahren wieder einmal. Da dürfats im Sommer angenehm kühl sein wegen dem vielen Wasser und den Schluchten, wo die Sonne schlecht hinkommt. Eine Sommerfrische für Arme. ;) Wos brauch i an Luxus? Bin scho zfriedn mit einer schönen Landschaft und dass des mit dem KlimaTicket Österreich ollas 0 Euro kost.

 
Da dürfats im Sommer angenehm kühl sein wegen dem vielen Wasser und den Schluchten, wo die Sonne schlecht hinkommt.

Ende Mai oder Anfang Juni ist besser. Deine Jausenstationen sind bereits geöffnet, Wasserfälle sind als solches erkennbar und du kannst gemütlich (ohne Ausweichmanöver) wochentags gehen.

Und das Erbe nimmst an. Zfleis als Dank für Nichts.
Bezahlst deinen OnlineHawara MartinVier eine Entschlackungskur. Bevor er wieder ein Bett im Puff plattmacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und das Erbe nimmst an. Zfleis als Dank für Nichts.
Na. Kane 10 Pferde bringan mi dazua. ;)

Der Martin dürfat sich gut auskennen mit dem Thema. Da hätt ich dann gleich noch eine Frage: Angenommen, man rührt als Angehöriger bezüglich der Bestattungspflicht keinen Finger. Was passiert dann... Es ergehen vom Angehörigen keine Dokumente an die Ämter, es wird von ihm kein Bestattungsunternehmen verständigt. Dann erfolgt wohl ein Standardbegräbnis durch die Stadtgemeinde.

Wie sieht die Strafe für den Angehörigen aus? Also ich könnte mir vorstellen, dass eine einmalige Strafzahlung (vielleicht 5.000 Euro) + Begräbniskosten (in diesem Fall vielleicht nur 3.000 Euro) fällig werden. Könnte das ungefähr hinkommen? Aber wer übermittelt dann die Dokumente an die Ämter? Ein Nachlassverwalter?
 
Beim Ausschlagen des Nachlasses meiner Mutter kostet mir das um den Daumen gerechnet ca. 600 Euro. Zahle ich beim Gericht oder beim Notar aus der Portokassa. ;) Lieber beim Gericht, denn dort kommts günstiger. Reißen alle Stricke, muss ich für beide Begräbnisse mit allem Drum und Dran maximal 20.000 Euro ausgeben. Wobei es mir am Wichtigsten wäre, dass ich möglichst wenig mit Leuten zu tun hab. Heutzutage gibt es ja schon Online-Bestattungen, bei denen man sich den Sarg quasi aus dem Katalog aussuchen kann.

Nur eines stört mich... Gesetzt den Fall, die Eltern haben ihr Schloss der Eingangstür am Einfamilienhaus ausgewechselt, komme ich nicht zu den Dokumenten, die die Ämter benötigen. Ich weiß zwar, wo die Schmuckstücke versteckt drin liegen, aber daran möchte ich mich nicht ergötzen. Ich will einfach nur reingehen, die Dokumente für die Ämter nehmen und wieder rausgehen. Problem wäre es halt, wenn sich ein Haustier im Haus befände. Dann müsste ich dieses quasi als Treuhänder bis zur rückwirkenden Wirksamkeit der Erbausschlagung versorgen. Wenn jemand eine Katze versorgt, wird das womöglich als Annahme des Erbes betrachtet werden.

@Mitglied #11972 kennt sich vermutlich besser mit solchen Sachen aus.

Ich möchte jedenfalls keine Pflichten eingehen.
Nein, nein, da kenne ich mich nicht aus, hab zum Glück noch nie was geerbt ;)
 
Noch ein wenig Musik, bevor Wien heute kommt. ;) Ein besonderes Schmankerl, dieser Durwechsel nach unten, statt wie üblich nach oben.

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Na. Kane 10 Pferde bringan mi dazua. ;)

Der Martin dürfat sich gut auskennen mit dem Thema. Da hätt ich dann gleich noch eine Frage: Angenommen, man rührt als Angehöriger bezüglich der Bestattungspflicht keinen Finger. Was passiert dann... Es ergehen vom Angehörigen keine Dokumente an die Ämter, es wird von ihm kein Bestattungsunternehmen verständigt. Dann erfolgt wohl ein Standardbegräbnis durch die Stadtgemeinde.

Wie sieht die Strafe für den Angehörigen aus? Also ich könnte mir vorstellen, dass eine einmalige Strafzahlung (vielleicht 5.000 Euro) + Begräbniskosten (in diesem Fall vielleicht nur 3.000 Euro) fällig werden. Könnte das ungefähr hinkommen? Aber wer übermittelt dann die Dokumente an die Ämter? Ein Nachlassverwalter?
jeder Todesfall wird dem Verlassenschaftsgericht gemeldet - das wiederum bestellt einen Notar, aus dem Einzugsgebiet, in welchem das Todesopfer zuletzt gemeldet war, mit der Abhandlung der Verlassenschaft ... d.h. er erhebt die Vermögenswerte bzw. mögliche Erbberechtigte ;)

mit dem Notar kannst du dann ausdiskutieren, ob du das Erbe antrittst oder nicht ;)

btw... ist deine Mutter verstorben?
 
mit dem Notar kannst du dann ausdiskutieren, ob du das Erbe antrittst oder nicht ;)

btw... ist deine Mutter verstorben?

Nein, aber bei Pankreas-Ca stehen die Chancen halt schlecht.

Da gibts nix mit dem Notar auszudiskutieren. Das geht glatt über die Bühne. Ausschlagung und fertig. ;)

Du hast meinen Beitrag zitiert. Was würdest Du dazu sagen, welche Folgen es hat, wenn man nach dem Tod als Angehöriger bezüglich Bestattungspflicht und Meldepflichten keinen Finger rührt?
 
Nein, aber bei Pankreas-Ca stehen die Chancen halt schlecht.
oh... tut mir leid für sie... ist nicht schön... auch wenn es dich, für mich unverständlicherweise, ist aber deine Angelegenheit, nicht interessiert..Da gibts nix mit dem Notar auszudiskutieren. Das geht glatt über die Bühne. Ausschlagung und fertig. ;)
Du hast meinen Beitrag zitiert. Was würdest Du dazu sagen, welche Folgen es hat, wenn man nach dem Tod als Angehöriger bezüglich Bestattungspflicht und Meldepflichten keinen Finger rührt?
ich habe keine Ahnung, aber das wird dir dann spätestens der Notar mitteilen...
 
ich habe keine Ahnung, aber das wird dir dann spätestens der Notar mitteilen...

Sollte der Zeitpunkt dann kommen - und der kommt unweigerlich -, wollte ich wegen der Erbausschlagung eigentlich direkt zum Nachlassgericht. Doch das Aufsuchen eines Notars könnte tatsächlich vernünftiger sein, falls noch rundherum (auch wegen der Bestattungspflicht) Fragen zu klären sind.

3 haben wir hier im Ort. Der eine ein alter Hase und schon Jahrzehnten im Geschäft, der zweite hat eine Ausbildung zum Mediator und ist sehr freundlich, den dritten kenne ich nicht.

Die Erbschaft möchte ich mittels Ausschlagung sofort als abgeschlossen betrachten können. Weißt ja sonst nie, was und wann noch auf dich zukommt. Ende nie für zumindest einige Monate und Dauerstress.

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Wäu es is zum Speibn,
es is zum Kotzn und zum Rean,
waunn ma sicht, wos die Leit ollas auffiahn fia des deppate Göd,
es is doch gaunz wos aundas, des zöht.


Damit mein ich natürlich nicht Dich, sonder eher allgemein. ;)
 
Sollte der Zeitpunkt dann kommen - und der kommt unweigerlich -, wollte ich wegen der Erbausschlagung eigentlich direkt zum Nachlassgericht. Doch das Aufsuchen eines Notars könnte tatsächlich vernünftiger sein, falls noch rundherum (auch wegen der Bestattungspflicht) Fragen zu klären sind.

3 haben wir hier im Ort. Der eine ein alter Hase und schon Jahrzehnten im Geschäft, der zweite hat eine Ausbildung zum Mediator und ist sehr freundlich, den dritten kenne ich nicht.

Die Erbschaft möchte ich mittels Ausschlagung sofort als abgeschlossen betrachten können. Weißt ja sonst nie, was und wann noch auf dich zukommt. Ende nie für zumindest einige Monate und Dauerstress.
es gibt kostenlose Rechtsberatungen... auch in deiner Umgebung... informier dich bei deinem Gemeindeamt ;)
 
(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, wer:

4a. der Bestattungspflicht nach § 11 nicht nachkommt

(2) Verwaltungsübertretungen
1. nach Abs. 1 Z 1 bis 11 und Z 13 bis 15 sind mit einer Geldstrafe bis zu 1000 Euro,
2. nach Abs. 1 Z 12 sind mit einer Geldstrafe bis zu 5000 Euro zu bestrafen.

§ 11 Bestattungspflicht

(3) Die nahen Angehörigen des Verstorbenen haben in folgender Reihenfolge für die Bestattung Sorge zu tragen:

1.Ehegatte oder Ehegattin bzw. eingetragener Partner oder eingetragene Partnerin,
2.Lebensgefährte oder Lebensgefährtin,
3.Kinder,
4.Eltern,
5.die übrigen Nachkommen,
6.die Großeltern,
7.die Geschwister.

(4) Sind in Abs. 3 genannte Personen nicht vorhanden oder kommen sie ihrer Verpflichtung nicht innerhalb der in Abs. 1 und 2 genannten Frist nach, kann die Gemeinde, in der sich der Todesfall ereignet hat oder die Leiche aufgefunden wurde, ein anatomisches Universitätsinstitut zu verständigen, dass es die Abholung der Leiche auf seine Kosten veranlassen kann. Macht das Institut davon spätestens bis zum Ablauf des nächsten Werktages ab Verständigung keinen Gebrauch, hat die Gemeinde für die Bestattung Sorge zu tragen. Diese Verpflichtung der Gemeinde umfasst nicht die Veranstaltung eines Leichenbegängnisses. Auch das Recht zur Einhebung der vorgesehenen Friedhofsgebühren bleibt davon unberührt.


Quelle

Das bedeutet nun also, wenn ein verpflichteter Angehöriger bezüglich Bestattungspflicht keinen Finger rührt, zahlt er maximal 1.000 Euro Strafe. Da kommt er ja um einiges günstiger als bei einem Begräbnis um 6.000 oder 7.000 Euro davon und hat noch dazu keine Termine, keine Wege, keinen Stress.
 
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Was sagst du??
 

Zum Lied?

Naja... Drücken wir es diplomatisch aus... Es klingt "modern". ;)

Von den Pet Shop Boy mag ich noch immer das nachgesungene Always on my Mind recht gern.

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@Mitglied #527049 geh lieber in einen normalen Thread. Z.B. dort, wo sich die AO-Ficker über ein gesundes, langes Leben unterhalten.
Hier ist das Ende des Internets. Die drei Herren stehen unter Beobachtung. Meine Aufgabe ist es (Auftrag vom Betreiber) als Schutzengel des Forums, dieses zu beschützen.

P.S. Der heutige Tatort ist scheiße.
 
@Mitglied #4975

Dein Vater wohnt eh im gemeinsamen Haushalt mit deiner Mutter und daher kannst du ihm die Beerdigung überlassen. Auch wenn du der Erbe deiner Mutter sein solltest.

Weißt du überhaupt, ob du etwas erben wirst?...Vielleicht bekommst du nur deinen Pflichtteil, den dir dein Vater auf dein Konto ausbezahlen muss, wenn er laut eines Testamentes der Erbe sein sollte.

Das kannst du aber schon annehmen, weil eine Kontoüberweisung deines Pflichtteils wirklich keine Arbeit macht. Du musst dann nur beim Notar deinen Pflichtteil annehmen, also Unterschrift leisten.

Mühe: :haha:
a) 1 Termin beim Notar zur Annahme deines Pflichtteils: Unterschrift ( kleine Bewegung der Finger und Fahrt zum Notar. Termin mit ihm ausmachen: Handy halten! .....Stimmbänder bissl bewegen....)
b) Warten bis Vater Pflichtteil auszahlt und in Bank ( also hingehen inklusive! ) abheben ( Kontokarte rausholen und Unterschrift zur Abhebung schreiben: Finger bewegen sich dabei! )
Kontakt mit Vater? :nailbiting:: Nein, er wird mit deiner Kontonummer vom Notar oder Gericht verständigt! Er bleibt unsichtbar!! :hahaha:

:haha:

Beerdigung: Du bist der alleinige Erbe deiner Mutter: Kann dein Vater die Beerdigung nicht machen, weil zu gebrechlich, alt, dann musst du zumindest die Beerdigung zahlen und Aufwandkosten für das Gericht und eventuell eine Konventionalstrafe, weil du dich aus nicht nachvollziehbaren begründeten Gründen ( beispielsweise du lebst in den USA, Australien )weigerst, die Beerdigung deiner Mutter zu machen.

Nur "i mog net" wird nicht reichen, dass das Gericht alles für dich macht und zahlt und du ersparst dir eine Menge Geld und Arbeit! :haha:.........nicht einmal unter "Kreisky" wäre das so günstig gegangen:hahaha:

@Mitglied #527049
Hör nicht auf den komischen Fredi, der schreibt nur lauter Blödsinn und kommt sich dabei sehr witzig vor.....du bist hier richtig & gerne gesehen!
 
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