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(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, wer:
4a. der Bestattungspflicht nach § 11 nicht nachkommt
(2) Verwaltungsübertretungen
1. nach Abs. 1 Z 1 bis 11 und Z 13 bis 15 sind mit einer Geldstrafe bis zu 1000 Euro,
2. nach Abs. 1 Z 12 sind mit einer Geldstrafe bis zu 5000 Euro zu bestrafen.
§ 11 Bestattungspflicht
(3) Die nahen Angehörigen des Verstorbenen haben in folgender Reihenfolge für die Bestattung Sorge zu tragen:
1. Ehegatte oder Ehegattin bzw. eingetragener Partner oder eingetragene Partnerin, 2. Lebensgefährte oder Lebensgefährtin, 3. Kinder, 4. Eltern, 5. die übrigen Nachkommen, 6. die Großeltern, 7. die Geschwister.
(4) Sind in Abs. 3 genannte Personen nicht vorhanden oder kommen sie ihrer Verpflichtung nicht innerhalb der in Abs. 1 und 2 genannten Frist nach, kann die Gemeinde, in der sich der Todesfall ereignet hat oder die Leiche aufgefunden wurde, ein anatomisches Universitätsinstitut zu verständigen, dass es die Abholung der Leiche auf seine Kosten veranlassen kann. Macht das Institut davon spätestens bis zum Ablauf des nächsten Werktages ab Verständigung keinen Gebrauch, hat die Gemeinde für die Bestattung Sorge zu tragen. Diese Verpflichtung der Gemeinde umfasst nicht die Veranstaltung eines Leichenbegängnisses. Auch das Recht zur Einhebung der vorgesehenen Friedhofsgebühren bleibt davon unberührt.
Quelle
Das bedeutet nun also, wenn ein verpflichteter Angehöriger bezüglich Bestattungspflicht keinen Finger rührt, zahlt er maximal 1.000 Euro Strafe. Da kommt er ja um einiges günstiger als bei einem Begräbnis um 6.000 oder 7.000 Euro davon und hat noch dazu keine Termine, keine Wege, keinen Stress.
....Ich glaube, dass die Faulheit der wahre Grund ist und nicht dein Zwist mit deiner Mutter!
.....du lebst alleine, keine Ehefrau, keine Kinder, keine Enkerl, bist beruflich Beamter und lebst allein! Nicht einmal ein Haustier, einen Zwerghamster .....und sitzt vor dem EF & vor dem "Lesch" & "Zeitgeschichte" im ORF und willst nur deine Ruh, sonst nix!........dir wird vom Gericht die ZUSÄTZLICHE Strafe ( neben Beerdigungskosten & Gerichtsaufwand ) sicher nicht erlassen, 100%! die sind beim Gericht auch nicht alle deppat!
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