Das stimmt wohl. Weil mich dieses Thema halt noch immer irgendwie unterbewusst stresst. Gibt mir bitte noch bis zum Ende dieses Jahres und dann habe ich das verdaut.
Entweder aus Zorn oder aus Mitgefühl. Eher aus Zorn, da sie ein emotionaler Krüppel war.
Heute war ich am Grab meiner Mutter. Nicht deswegen, weil ich um sie trauere, sondern weil ich aus sachlichem Interesse wissen wollte, ob ihr Name dort eingraviert wurde.
Wenigstens konnte ich durch den Tod meiner Mutter mit dem komplizierten Thema des Erbrechts notgedrungen ein wenig warm werden:
Die Verlassenschaft vom Tod bis zum Einantwortungsbeschluss gilt als ruhende Verlassenschaft und als eine juristische Person. Danach springen die Erben unverzüglich als natürliche Person ein und haften mit allen Rechten und Pflichten.
Beispiel: Mein leiblicher Vater (Witwer, keine Lebensgemeinschaft) hinterlässt mir als Sohn ein Haus, in dem Haus passiert 3 Tage nach seinem Tod ein Wasserrohrbruch, 7 Tage später deckt ein Wind mit 100 km/h das Hausdach ab, dieses beschädigt ein KFZ und verletzt einen Passanten massiv.
Die juristische Person haftet für diese Schäden. Theoretisch kann der Geschädigte sogar eine Klage wegen Schmerzengeld gegen den ruhenden Nachlass (= juristische Person) einbringen. Danach kümmern müssen sich allerdings die Erben und nicht ich, wenn das Erbe ausgeschlagen wird oder man vom Erbe ausgenommen ist.
Deppert iss halt nur, wenn sich eine Katze oder ein Hund im Haus des Verstorbenen befindet. Soll ich dann die Katze leicht elendiglich krepieren lassen? Nach dem österreichischen Recht nach wahrscheinlich schon, denn in Österreich gilt ein Tier nach wie vor als Sache, wie mir scheint.
@Mitglied #11972
Was sagst Du als Experte eigentlich dazu?
Du bist immer so wortkarg, wenns ans Eingemachte geht oder wenn ich über den Durst getrunken hab.
A Verlassenschaft is für mi
nur Stress!