- Registriert
- 13.4.2003
- Beiträge
- 54.014
- Reaktionen
- 26.188
- Punkte
- 1.883
- Checks
- 1
Mit meiner Meinung, dass das prinzipielle Recht auf Versammlungsfreiheit sehr wohl beschnitten werden kann, stehe ich hier im Thread nicht alleine da. Wenn es darum geht, Randale und Unruhe zu stiften, wenn von vornherein Gewalttätigkeit und Sachbeschädigung zu erwarten ist, dann können - nein müssen - im Interesse der friedliebenden Bürger Auflagen erteilt oder überhaupt Verbote ausgesprochen werden. Konkret: Wenn beispielsweise die Kurden gegen mörderische Bombardements protestieren und die AKP eine Gegendemo anmeldet, dann würde ich diese Gegendemo glatt verbieten. Es genügt, wenn die Islamofaschisten in Ostanatolien Bomben abwerfen. Bei uins sollten sie sich ruhig verhalten.Das hat aber, und so hat ja unser Gespräch begonnen, nix mit dem prinzipiellen Recht auf Versammlungsfreiheit zu tun.
Die einfache Verbreitung von Tatsachen ist keine Hetze.Die ist selbstverständlich auch genauso ein demokratisches Grundrecht, keine Frage.
Was nicht heißt, daß man auch alles schreiben und publizieren kann. Wenn man aber etwas nicht schreiben darf, würde ich das dann nicht einmal sofort als "Einschränkung der Meinungsfreiheit" bezeichnen, denn z.B. Hetze oder Beleidigungen fallen nicht in Presse- und Meinungsfreiheit.
Siehst du das anders?