(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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ich gehe davon aus, dass er keinen Entwicklungsrückstand hat.

ich meinte gestern eigentlich, das Anwälte das immer so rüberbringen ;)

Nun haben wir ihn da und können abwarten, über was wir uns nach dem Urteil schimpfen werden :cool:

"Susanna sei eine Freundin von ihm gewesen. "Sie haben einen Ausflug in den Wald gemacht und dort viel Alkohol getrunken und Drogen genommen." Dann sei es nach B.'s Worten zum Streit gekommen. Susanna habe versucht, die Polizei zu rufen. "Der Verdächtige bekam es mit der Angst zu tun, weil sie unter 18 ist und er wusste, dass es eine schwerwiegende Anklage geben würde, wenn die Polizei käme", sagte Ahmed. "Er versuchte, sie zu überzeugen, nicht die Polizei zu rufen. Aber sie beharrte darauf, daher erwürgte er sie und begrub sie im Dreck."
Mordfall Susanna: Aus Angst vor Anklage erwürgt und "im Dreck begraben"
 
Denn wenn dieser Mensch, der aus einer Steinzeitkultur zu uns gekommen ist, nur deswegen milde bestraft wird, weil er unsere Gesetze nicht kennt,

Also der Irak ist nun nicht unbedingt Steinzeitkultur und zum Gesetz, laut Geständnis kannte er sich aus "Der Verdächtige bekam es mit der Angst zu tun, weil sie unter 18 ist und er wusste, dass es eine schwerwiegende Anklage geben würde,

Und nun haben wir wie immer das Problem, dem Täter einen Mord zu beweisen.
 
Also der Irak ist nun nicht unbedingt Steinzeitkultur und zum Gesetz, laut Geständnis kannte er sich aus "Der Verdächtige bekam es mit der Angst zu tun, weil sie unter 18 ist und er wusste, dass es eine schwerwiegende Anklage geben würde,

Und nun haben wir wie immer das Problem, dem Täter einen Mord zu beweisen.
Das, was Du zitiert hast, ist ja ein Geständnis. Es stellt sich bloß die Frage, ob es Mord oder Totschlag war, das ist nach deutschem Recht nicht so einfach zu beantworten (in Österreich wäre es ganz klar Mord).
 
Das, was Du zitiert hast, ist ja ein Geständnis.

Ja logisch, steht ja in allen Zeitungen ;) er hatte Angst wegen der Drogen und dem Alkohol, weil Susana erst 14 war.

Es stellt sich bloß die Frage, ob es Mord oder Totschlag war,

Hab ich ja geschrieben, jetzt muss ein Mord bewiesen werden ;) bin gespannt auf die Anklage.

Für mich stellt sich dar (wenn stimmt,was in den Zeitungen steht) sie waren schon länger befreundet, sie sind zusammen in den Wald, dort haben sie zusammen getrunken und Drogen genommen, die Vergewaltigung wird leider nur sehr lasch erwähnt ( hoffe, die ist zu beweisen) es kam zum Streit, er bekam Angst (ob wegen dem Alk/Drogen oder erzwungenem Sex ist nicht ganz klar ) und er hat sie erwürgt und vergraben.
Ein Vorsatz wird ihm schwer zu beweisen sein, Hoffnung besteht bei dem Nachweis, er hat sie getötet, um eine andere Straftat zu vertuschen.

Sein Anwalt wird argumentieren, sie war freiwillig mit, sie hat mit ihm getrunken und Drogen genommen, den sex. Übergriff wird er beschönigen, der arme Junge konnt ja nimmer wissen (Drogen/Alkohol) das sie keinen Sex möchte.
 
Ein Vorsatz wird ihm schwer zu beweisen sein, Hoffnung besteht bei dem Nachweis, er hat sie getötet, um eine andere Straftat zu vertuschen.
Der Tötungsvorsatz wird leicht nachzuweisen sein. Zudem war Sex im Spiel, somit könnte Tötung "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" argumentiert werden, somit wäre es auch nach deutschem Recht Mord. Ansonsten müsste man ihm andere "niedere Beweggründe" nachweisen.

Nachdem er selbst zugibt, sie getötet zu haben, um ein anderes Verbrechen zu vertuschen, ergibt sich ein starker Hinweis auf Mord - weil das ist ganz klar ein niederer Beweggrund.
 
Zudem war Sex im Spiel, somit könnte Tötung "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" argumentiert werden
Denk eher nicht, er hat sie ja nicht getötet um Sex zu haben, bin gespannt, was ein Geständnis aus einem irakischen Gefängnis in D wert ist. Wird wohl auf Tötung in Affekt rauslaufen, besoffen warens auch, Drogen............. mir wird schlecht bei dem Gedanken, was sie alles als Ausreden anbringen werden.
Nachdem er selbst zugibt, sie getötet zu haben, um ein anderes Verbrechen zu vertuschen, ergibt sich ein starker Hinweis auf Mord - weil das ist ganz klar ein niederer Beweggrund.
Ich hoffe, damit kriegen sie ihn.
 
Hi,

du mit deim scheiss intellekt.

manchmal hast Du eben Pech. ;)


wenn einem seine tochter durch so ein verbrechen genommen wird, ich gehe davon aus, dass du keine kinder hast, sonst würdest ned so an müll verzapfen, dann ist es völlig normal, dass man vergeltung empfindet.

Wenn die Eltern des Opfers hier schreiben würden, würde ich auch meine Klappe halten!

Hier sind aber nur einige xenophobe Leutchen, die das grausame Unrecht an einem Kind schamlos missbrauchen, um ihren Hass gegen alles fremde zu bekräftigen!

Aber das verstehst Du einfach nicht. Ich empfehle Dir übrigens dringend einen Deutschkurs! "Vergeltung" ist kein Gefühl, dass man empfinden kann, sondern eine Reaktion zur Wiederherstellung der Reziprozität. ;)


für derartige verbrechen kommen für mich nur die todesstrafe infrage.

Richtig, und auf einen teuren Prozess kann man auch verzichten, gell?


Dank Dir und Deinen Ausführungen versteht aber jetzt jeder, warum es sinnvoll ist, darüber nachzudenken, das Wahlrecht an Intellekt und Bildung zu binden.

In einem Fall würde es schon reichen, wenn man das Wahlrecht an die Beherrschung der Deutschen Sprache in Wort und Schrift bindet, denn dann wärst Du ja bereits draussen ... ;)


LG Tom
 
Hi,

(in Österreich wäre es ganz klar Mord).

ist schon wieder Unfugzeit?

Wer sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt, einen anderen zu töten,...

Wenn das Geständnis hält, bekommst Du in Österreich keine Mordanklage hin!

Für eine Mordanklage fehlen in Österreich Vorsatz und Planung.

Mit ein wenig Pech wird das "Geständnis" in Dohuk durch Folter erfolgt sein, eine Anklage in Deutschland steht dann auf wackeligen Beinen.

LG Tom
 
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