(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Dafür ist Mord in Deutschland viel enger definiert als in Österreich

Was enger halt nur bedeutet. Zur Gegenüberstellung:

Deutschland:
$ 211 StGB
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Östereich:
$ 75 StGB
Wer einen anderen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

weshalb viele Urteile bloß auf Totschlag lauten.
Quellen?
 
Aber freilich gibt es andere Definitionen. Wenn die Eltern...
Ok, dann brauchen wir über dieses Thema nicht weiter "philosophieren"!
Wenn du erzieherische, meinetwegen auch pädagogische Maßnahmen mit gesetzlich festgeschriebenen "Konsequenzen" gleichsetzt bzw. vergleichen willst,....ok, nur diese haben mit Rechtssprechung nichts zu tun.
 
Mordopfer in Deutschland bis 2017 | Statistik
Opfer von Totschlag und Tötung auf Verlangen in Deutschland bis 2017 | Statistik
In Deutschland war die Zahl der Verurteilungen wegen Totschlags oder Tötung auf Verlangen 2017 fast fünfmal so hoch wie die Zahl der Mord-Verurteilungen.

In Österreich ist die Zahl der Verurteilungen wegen Totschlags so gering, dass eine Statistik schwer aufzutreiben ist ;).
Bei der großen Mehrheit der Tötungsdelikte erfolgt eine Verurteilung wegen Mordes.
 
Hi,

Strafe ist eben schon (auch) Vergeltung und nicht nur eine Erziehungsmaßnahme.


und wenn man als Erwachsener Mitteleuropäer zwischen dem Sinn der Strafe im Strafrecht einerseits und der persönlichen Empfindung der Vergeltung nicht mehr unterscheidet, dann ist man - rein intellektuell - ein klein wenig unterdurchschnittlich.

Dann unterschiedet man sich kaum mehr von den - wie Tom es formulierte - "zugewanderten goldstücken" bei denen noch "das gewisse archaische" dazu kommt.

Daher dürfen sich diese Österreicher auch nicht wundern, dass bei uns genau so willkommen sind wie diese "zugewanderten Goldstücke". Wobei bei den "zugewanderten Goldstücke" zumindest die Chance auf Erfolg einer Erziehung besteht, während bei diesen "besonderen Österreichern" Hopfen und Malz verloren ist.



... nur deswegen milde bestraft wird, weil er unsere Gesetze nicht kennt, dann wird er eben diese Gesetze auch in der Zukunft nicht besonders ernst nehmen.

Erstens passiert das nicht, zweitens ist es Unfug, dass eine milde Strafe dazu führt, dass man sich nicht an Gesetze hält. Sonst wäre unser Zivil- und Strafrecht ja absurd, weil dort idR. der Grundsatz gilt, dass Ersttäter milder bestraft werden.


Interessant ist das:

Denn wenn dieser Mensch, der aus einer Steinzeitkultur zu uns gekommen ist, ...

Wir wissen, dass dort, wo der Bursche her kommt, (nahezu) jeder mit der AK47 rumrennt, daher ist "Steinzeitkultur" einfach nur eine Beleidigung eines gesamten Umfeldes, mehrere Länder.

Steinzeitkultur finde ich hier, wo sich der Plebs daran aufgeilt, dass ein Unschuldiger (mutmaßlicher Täter) aufgehängt werden soll. Da bleibe ich lieber unter Arabern und Persern, die sind zivilisiert ....

LG Tom

 
Hi,


wie immer hat er keine Ahnung!

Totschlag ist in Deutschland und Österreich was ganz anderes.

In Österreich ist Totschlag eine Tötung im Affekt, Strafrahmen 5 bis 10 Jahre.

Das entspricht in Schland etwa dem minder schweren Totschlag (§213 StGB) mit 1 bis 10 Jahren Strafrahmen.

In Österreich ist idR. alles Mord, was in Deutschland als Mord und Totschlag verurteilt wird (Ausnahme: minder schwerer Fall, etc.). Daher ist bei uns der Strafrahmen für Mord deutlich breiter gefächert.

LG Tom
 
und wenn man als Erwachsener Mitteleuropäer zwischen dem Sinn der Strafe im Strafrecht einerseits und der persönlichen Empfindung der Vergeltung nicht mehr unterscheidet, dann ist man - rein intellektuell - ein klein wenig unterdurchschnittlich.

Das schreibst ausgerechnet Du :haha:

Wenn Du nicht selbst die obgenannte Eigenschaft hättest, wüsstest Du, dass die gängige Strafrechtstheorie, die von den meisten Experten bzw. Rechtsgelehrten vertreten wird, folgenden Strafzwecken folgt:
Schuldausgleich, Prävention, Resozialisierung des Täters, Sühne und Vergeltung für begangenes Unrecht werden als Aspekte einer angemessenen Strafsanktion bezeichnet.“

Der Satz stammt aus einer Leitentscheidung des deutschen BVerfG. Dazu musst Du nicht einmal einschlägige Literatur lesen, das steht auf Wikipedia ;).

Wenn Du als die Strafzwecke Schuldausgleich, Sühne und Vergeltung penetrant negierst, dann ist es zwar Deine Meinung, aber sie stellt halt eine Randmeinung dar. Das ist von einem, der Diktatur gut findet und Demokratie ablehnt, jetzt nicht weiter verwunderlich. Deine persönlichen Angriffe auf Mitdiskutanten, deren Meinung mit der herrschenden Lehre übereinstimmt, sind aber unangebracht.
 
und wenn man als Erwachsener Mitteleuropäer zwischen dem Sinn der Strafe im Strafrecht einerseits und der persönlichen Empfindung der Vergeltung nicht mehr unterscheidet, dann ist man - rein intellektuell - ein klein wenig unterdurchschnittlich.

Genau so ist es! Das sollten sich einige hier zu Herzen nehmen.
 
Hi,



und wenn man als Erwachsener Mitteleuropäer zwischen dem Sinn der Strafe im Strafrecht einerseits und der persönlichen Empfindung der Vergeltung nicht mehr unterscheidet, dann ist man - rein intellektuell - ein klein wenig unterdurchschnittlich.



du mit deim scheiss intellekt. wenn einem seine tochter durch so ein verbrechen genommen wird, ich gehe davon aus, dass du keine kinder hast, sonst würdest ned so an müll verzapfen, dann ist es völlig normal, dass man vergeltung empfindet. aber der kollege wurde ohnehin an deutschland ausgeliefert und so wird er auch bestraft werden. für derartige verbrechen kommen für mich nur die todesstrafe infrage. keine diskussion ob die angebracht wäre oder nicht. auf alle fälle wird er wieder unnötiges steuergeld verschwenden!!!
 
dann ist es völlig normal, dass man vergeltung empfindet
Auch kinderlose Menschen haben Empfindungen und können verstehen, dass man "Rache" für erlittenes Leid möchte. Bitte halte die Menschen nicht dümmer als sie ohnehin sind. ABER Emotionen sind einfach keine guten Berater. Und ganz besonders im Strafrecht.
Aber ich finde es bemerkenswert, dass du die Bestrafung in Deutschland ohnehin begrüßt und dich aber zugleich über Verschwendung von "unnötigem" Steuergeld beschwerst. Das Eine ist gut für dich, die daraus resultierende Konsequenz wiederum nicht. Aber man muss ja nicht alles verstehen, gell!
Ich persönlich finde Steuergeld nicht unnötig, stellt es doch sicher, dass die Allgemeinheit davon mehr oder weniger profitiert.
 
ABER Emotionen sind einfach keine guten Berater. Und ganz besonders im Strafrecht.
Jedes Gesetz basiert auf Emotionen. Oder meinst Emotionen zum unmittelbaren Zeitpunkt?
Denn ich kann dir sagen, dass ich keine großartigen Emotionen (Rage) habe, wenn ich ganz trocken sage, dass ich für manche Verbrechen einfach die Todesstrafe für angebracht erachte. Man wird ja wohl sagen dürfen, welche Gesetze man möchte.
Das Eigenartige an Juristen ist, dass sie immer Bezug auf die Gesetze nehmen, als ob sie in Stein gemeißelt wären, unantastbare Dinge, pfui, macht man nicht.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben