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Pornos mit volljährigen Darstellerinnen, die jung aussehen und sich als Schulmädchen verkleiden, sind nicht verboten.
Für Deutschland siehe:
Zit.:"""Scheinjugendliche: Die Darsteller sind volljährig, sehen jedoch aus wie Jugendliche. Trotz der Volljährigkeit kann hier eine Strafbarkeit gegeben sein, wenn ein wirklichkeitsnahes Geschehen vorliegt. Dies ist der Fall, wenn ein objektiver Betrachter aufgrund des Erscheinungsbildes und unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände zu dem Schluss kommt, dass es sich bei den Darstellern um Minderjährige handelt.""
Erwerb, Verbreitung und Besitz jugendpornografischer Schriften – § 184c StGB - Rechtsanwalt Dr. Böttner
Siehe auch:
Besitz, Erwerb und Verbreiten von Jugendpornographie - was tun bei Vorladung, Anzeige oder Durchsuchung?
Auch Fiktionen, die z.B. eindeutig Kinder darstellen, sind nicht erlaubt.
Und das ist auch gut so.