Was darf eine erotische Geschichte, wo sind die Grenzen

Pornos mit volljährigen Darstellerinnen, die jung aussehen und sich als Schulmädchen verkleiden, sind nicht verboten.

Für Deutschland siehe:

Zit.:"""Scheinjugendliche: Die Darsteller sind volljährig, sehen jedoch aus wie Jugendliche. Trotz der Volljährigkeit kann hier eine Strafbarkeit gegeben sein, wenn ein wirklichkeitsnahes Geschehen vorliegt. Dies ist der Fall, wenn ein objektiver Betrachter aufgrund des Erscheinungsbildes und unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände zu dem Schluss kommt, dass es sich bei den Darstellern um Minderjährige handelt.""

Erwerb, Verbreitung und Besitz jugendpornografischer Schriften – § 184c StGB - Rechtsanwalt Dr. Böttner

Siehe auch:

Besitz, Erwerb und Verbreiten von Jugendpornographie - was tun bei Vorladung, Anzeige oder Durchsuchung?

Auch Fiktionen, die z.B. eindeutig Kinder darstellen, sind nicht erlaubt.

Und das ist auch gut so.
 
@Mitglied #391280 , Gesetzeslage ist das Eine, die Anwendung eine andere.

Dies ist der Fall, wenn ein objektiver Betrachter aufgrund des Erscheinungsbildes und unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände zu dem Schluss kommt, dass es sich bei den Darstellern um Minderjährige handelt.

Das ist eine dieser Passagen, die ich als schwammig und für schwierig umzusetzen halte. Erstens müßte so ein Porno zur Anzeige kommen, zweitens festgelegt werden, was ein "objektiver Betrachter" unter "allen relevanten Umständen" versteht und drittens ist die Wahrscheinlichkeit, daß so ein Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, recht groß, eben weil die Beurteilungslage hier viele Graubereiche zuläßt. Tatsache ist, daß ich solches Bildmaterial schon gesehen habe, es ist nicht schwer, sie über google zu finden, wenn man sich dafür interessiert.
 
@Mitglied #391280 , Gesetzeslage ist das Eine, die Anwendung eine andere.



Das ist eine dieser Passagen, die ich als schwammig und für schwierig umzusetzen halte. Erstens müßte so ein Porno zur Anzeige kommen, zweitens festgelegt werden, was ein "objektiver Betrachter" unter "allen relevanten Umständen" versteht und drittens ist die Wahrscheinlichkeit, daß so ein Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, recht groß, eben weil die Beurteilungslage hier viele Graubereiche zuläßt. Tatsache ist, daß ich solches Bildmaterial schon gesehen habe, es ist nicht schwer, sie über google zu finden, wenn man sich dafür interessiert.

Das Internet ist eh ein Sumpf und gewiss kein einheitlicher Maßstab für solche Fragen. Für das öffentliche TV gibt es hierzulande eine FSK.
 
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