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Ich hab um diesen Thread nüchtern zu beantworten die entsprechenden ÖSTERREICHISCHEN Rechtstexte gesucht... aber nicht gefunden. Alles was ich finden konnte bezog sich auf Bilder und Videos oder die Zugänglichmachung von Pornographie an und von ECHTEN Kindern.
Erschreckt mich auch muss ich zugeben. Aber ich konnte wenig über Sexgeschichten im österreichischen Recht finden.
Wenn auch der § 207a Strafgesetzbuch bei rein textlicher Darstellung nicht greift, bleibt dennoch die u.U. z.B. Ahndung wegen Verherrlichung von Straftaten.