Was darf eine erotische Geschichte, wo sind die Grenzen

Komisch nur das FSK bei dem Spiel explizit angeführt ist. Der Futzi ist der Abteilungsleiter, die Warnung für die Altersfreigabe ist im Kassensystem hinterlegt.
Bei welchem Spiel?

Da ich jemand bin der leider sowas nicht auf sich sitzen lässt. Ich hatte Recht: FSK ist die freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft und bezieht sich auf Filme und Träger Medien im Bereich Film und Video
Und gilt rechtlich nur für Deutschland...
Auf Spiele findest du keine FSK Freigabe sondern PEGI und USK

Der Media Markt Mitarbeiter gehört geschult und wenn er Abteilungsleiter ist umso mehr . :rolleyes:

Kannst selbst auf die online Page von Media Markt gehen und bei dem SPIEL Doom die USK und PEGI sehen und bei dem FILM Doom die FSK.

Das ist auch das letzte was ich dazu schreibe, weil es unnötig ist und alles im Internet bei PEGI USK und FSK nachzulesen geht.
 
Bei welchem Spiel?

Da ich jemand bin der leider sowas nicht auf sich sitzen lässt. Ich hatte Recht: FSK ist die freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft und bezieht sich auf Filme und Träger Medien im Bereich Film und Video
Und gilt rechtlich nur für Deutschland...
Auf Spiele findest du keine FSK Freigabe sondern PEGI und USK

Der Media Markt Mitarbeiter gehört geschult und wenn er Abteilungsleiter ist umso mehr . :rolleyes:

Kannst selbst auf die online Page von Media Markt gehen und bei dem SPIEL Doom die USK und PEGI sehen und bei dem FILM Doom die FSK.

Das ist auch das letzte was ich dazu schreibe, weil es unnötig ist und alles im Internet bei PEGI USK und FSK nachzulesen geht.
Hast recht.
Ich habe USK und FSK verwechselt.
Der Futzi hat dir recht gegeben.
Vorgehensweise bleibt dennoch gleich.
Kind kommt zur Kassa.
Kassa klingelt und sagt nein.
 
Vorgehensweise bleibt dennoch gleich.
Kind kommt zur Kassa.
Kassa klingelt und sagt nein.
ja, ich weiss schon, was der mediamarkt und co der presse immer wieder erzählt :rolleyes:
die schickt dann 10 jährige kids los, um die games zu kaufen ... resultat : kein einziges mal schaut die kassiererin auf die warnung am display ;)

ich hab den eindruck, du überliest immer wieder bereits geschriebenes absichtlich. da hat weiter diskutieren keinen sinn.
wennst jetzt unbedingt das letzte wort noch haben musst ... be my guest. ich tu der fritzie den gefallen und verzieh mich hier :winke:
 
Eine Geschichte mit Minderjährigen, die so verfasst ist, dass sie der sexuellen Erregung dienen soll, ist illegal. Ein nüchtern verfasster Tatsachenbericht ohne jede erotische Ausschmückung dagegen nicht.
Ich hab um diesen Thread nüchtern zu beantworten die entsprechenden ÖSTERREICHISCHEN Rechtstexte gesucht... aber nicht gefunden. Alles was ich finden konnte bezog sich auf Bilder und Videos oder die Zugänglichmachung von Pornographie an und von ECHTEN Kindern.

Erschreckt mich auch muss ich zugeben. Aber ich konnte wenig über Sexgeschichten im österreichischen Recht finden.
Marlene bezieht sich da immer auf die deutsche Rechtsprechung (in der, derzeit, tatsächlich solche Schriften illegal sind).
und nach den von ihr zitierten Gesetztexten auch nur realitätsnahe.

...also wäre in Deutschland eine SciFi Geschichte wo eine 12 Jährige nach dem Absturz ihres Raumschiffes vom Tentakelmonster von AlphaCentauri vergewaltigt wird legal?
4. Kann der Konsum von solchen Geschichten Leser dazu animieren, selbst mit Kindern/Jugendlichen sexuell aktiv zu werden? Beispielsweise, indem sie suggerieren, daß solche Handlungen erlaubt und akzeptabel sind?
Ich denke speziell Geschichten aus der Sicht der Kinder die positiv und verherrlichend wirken können schon ordentlich dazu beitragen Gewissensbisse oder Hemmungen von potentiellen Tätern zu reduzieren. Ich denke dass kann ihnen die Möglichkeit geben ihre Handlungen vor sich selbst zu rechtfertigen wenn sie wiederholt lesen wie Frauen positiv oder glücklich auf diese ersten Erfahrungen zurückblicken.
Dies ist jetzt aber eine heftige Unterstellung deinerseits, wenn du mich damit in die Nähe der Pädophilie rückst (unbändiges Bestreben). Ich setzte mich immer klar gegen sie ein in meiner Arbeit zum Schutze der Kinder und Jugendlichen. Hier sind wir aber in einem Erwachsenen-Forum. Hier muss ich niemanden schützen.
Du willst also sowas für einen Bekannten schreiben? Und du arbeitest beruflich mit Kindern oder Jugendlichen?

Ist dir klar welche beruflichen Konsequenzen du zu befürchten hast wenn du mit solchen Geschichten in Verbindung gebracht wirst?
na schau, gegoogelt und festgestellt: da sind ja wahre abgründe bislang an mir vorübergezogen!
4chan, 7chan, internationale Sexstoryseiten (xnxx zB)... und die falschen Suchbegriffe kombiniert und du findest TONNEN solches Material. Teilweise noch durch kleine “erotische Details“ wie Enthauptungen verschönert. Es ist ziemlich abgefuckt und krank was Leute in diesem fast rechtsfreien Raum von gezeichneten Bildern, Geschichten oder 3D Modellen alles anstellen.

Rein pedophiler Sex ist da gerade mal die Spitze des Eisbergs. Das geht von Vergewaltigungen über Snuff, Zoophilie, Brutalität und quer durch alle Perversionen die man sich vorstellen kann oder die eigentlich die Vorstellung der Meisten übersteigen... und alles in einem, in vielen Ländern, praktisch rechtsfreien Raum. Weil es ja keine realen Frauen sind, keine realen Opfer gibt.:verwirrt:

...Missbrauchsdarstellungen von Kindern unter 14 Jahren sind immer strafbar. Bereits der Eindruck, dass es zu einer sexuellen Handlung gekommen ist, reicht aus (z.B. Fotomontagen).
Ja die sind aber nicht unter 14:(....die sind gezeichnet und alterslos. Und nur zufällig halb so groß wie die Männer und haben nur zufällig keine Brüste.

...so ist da leider die Argumentation warum sowas legal bleibt. Ich finds scheiße!
 
Was ich noch zu bedenken geben will bzw wo mich der Standpunkt von @Mitglied #81571 interessieren würde:

Bisher dreht sich hier immer alles um Kinder. Aber was ist mit anderen Themen und anderen Grenzen???

Einige Geschichten drehen sich zB um erzwungenen Sex, Vergewaltigung, Inzest (egal ob minder oder volljährig), Erpressung, sexuelle Gewalt.... wo werden hier die Grenzen gezogen? Nach welchem rechtlichen oder moralischen Rahmen richtet ihr euch da? Was darf bleiben? Was wird gelöscht?

Oder sind Kinder und Tiere die einzige Grenze die nicht überschritten werden darf im EF?
 
...also wäre in Deutschland eine SciFi Geschichte wo eine 12 Jährige nach dem Absturz ihres Raumschiffes vom Tentakelmonster von AlphaCentauri vergewaltigt wird legal?
korrekt, aber das macht ja auch sinn. in einer total abstrakten scifi welt könnte man ja auch behaupten, dass die entwicklung viel schneller voran geht und man mit 12 bereits vollständig erwachsen ist ...
das ist auch, in der regel, kein "beliebtes thema" für pädophile (also realitätsferne szenarien).
 
Für mich ist in erster Linie relevant, inwieweit jemand zu Schaden kommen kann. Das habe ich oben versucht auszuführen, anscheinend nicht deutlich genug.

Ich denke an eine Diskussion, die ich unlängst zum Thema Ältere Männer - junge Frauen gelesen habe und dort auch die Meinung vertreten habe, daß selbst wenn ein Sugar-Daddy im Rentenalter eine junge Frau mit 18 finanziert und vögelt, daran im Prinzip nichts auszusetzen wäre. Natürlich kann nicht in jedem Einzelfall überprüft werden, ob die junge Frau dann "reif genug" ist, um sich gegen Machtgefälle, wirtschaftliche Abhängigkeiten usw. ausreichend zu schützen. Natürlich kann man solche Verhältnisse auch kritisch sehen, aber ich sehe da weniger, wo jemandem ein echter Schaden entstehen könnte. Ab einer gewissen Reife - und die kann bei Volljährigen vorausgesetzt werden (Ausnahmefälle gibt es da natürlich, wird's in Österreich auch geben, wird gelegentlich vor Gericht bei Straftaten von jungen Volljährigen in Form des Jugendstrafrechts angewandt) - können und müssen Erfahrungen gemacht werden, auch negative.

Bei Minderjährigen sehe ich die Sache einfach anders, da ist die Gefahr, ernsthaften und langwierigen Schaden davonzutragen, weitaus größer.
 
Was ich noch zu bedenken geben will bzw wo mich der Standpunkt von @Mitglied #81571 interessieren würde:

Bisher dreht sich hier immer alles um Kinder. Aber was ist mit anderen Themen und anderen Grenzen???

gesetzgeber, forenregeln und wenn beides nicht greift und ich trotzdem der meinung bin etwas sollte gelöscht werden, entweder eigenes ermessen oder rückfrage beim admin! kinder und sodomie sind für mich generell löschgründe!
 
Du willst also sowas für einen Bekannten schreiben? Und du arbeitest beruflich mit Kindern oder Jugendlichen?
Ist dir klar welche beruflichen Konsequenzen du zu befürchten hast wenn du mit solchen Geschichten in Verbindung gebracht wirst?
Ich will nicht "sowas" (???) schreiben, sondern ich soll "seine Geschichte" schreiben und die beginnt halt sehr früh und in der kommt "sowas" vor. Ich kenne seine Weiber-Geschichten alle (und auch alle anderen), schließlich sind wir schon seit gefühlten Jahrhunderten befreundet. Ich soll u. a. "sowas" aus seiner Jugend berichten. Deshalb hab ich mich mit meiner Frage ja auch ans EF gewandt.
Zum zweiten: Mein Beruf ist Vergangenheit. Hatte ich auch so geschrieben.
 
...die sind gezeichnet und alterslos
das ist ziemlich egal (also ob älter oder jünger als 14).
der gesetzestext in österreich bezeichnet sowieso alles unter 18 als kinderpornografisch, auch wenn sex ab 14 legal ist (das sind zwei ganz unterschiedliche paar schuhe).
das problem ist die auslegungssache ... es geht gar nicht darum, ob die zeichnung real aussieht oder nicht, sondern (und das ist der "schmäh" bei uns, der endlich mal korrigiert g'hörat) lediglich, ob dabei der eindruck entstehen kann, dass tatsächlich jemand dabei zu schaden gekommen ist / die handlung tatsächlich stattgefunden hat (was bei einem anime mit nem tentakel monster schon mal völlig ausgeschlossen ist) :rolleyes:

es is übrigens ned schwer, diese dinge zu finden (also die passagen).

rechtlicher text :
§ 207a StGB (Strafgesetzbuch), Pornographische Darstellungen Minderjähriger - JUSLINE Österreich

und stopline (wo man in Österreich Kinderpornographie melden kann) hat eine zusammenfassung davon, die vielleicht für die meisten leichter zu verstehen is :
Sexuelle Missbrauchdarstellungen Minderjähriger gemäß § 207a StGB besteht aus Bildern von geschlechtlichen Handlungen, in die Minderjährige involviert sind. Als minderjährige Person gilt in Österreich, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Pornografische Darstellungen können grundsätzlich in Form von Fotografien, Filmen und ähnlichem erfolgen. Die Bandbreite reicht dabei von Abbildungen bekleideter Kinder, bis hin zu schwerer sexueller Gewalt. Einen Graubereich stellen Darstellungen wie Zeichnungen, Gemälde, Comics oder Bildmontagen dar, bei denen nicht auf den ersten Blick klar erkennbar ist, ob es sich um reale Aufnahmen handelt. In diesen Fällen ist entscheidend, ob für den Betrachter des Bildes der Eindruck entsteht, dass eine geschlechtliche Handlung mit Minderjährigen tatsächlich stattfindet. Nicht strafbar im Sinne von Kinderpornografie, aber eventuell aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen, sind Texte, in denen sexuelle Handlungen mit Kindern beschrieben werden.

Seit 1.1.2012 ist auch das sogenannte „Grooming“ (Anbahnung sexueller Kontakte zu Unmündigen über das Internet) und die "Betrachtung pornografischer Darbietungen Minderjähriger" (live, mittels Web-Cam) gerichtlich strafbar.

Eine weitere wichtige Änderung im österreichischen Strafgesetzbuch gibt es in Hinblick auf „Sexting“. Seit 1.1.2016 ist einvernehmliches Sexting (d.h. das Verschicken oder Weiterleiten von erotischem Bildmaterial des eigenen Körpers von über 14-Jährigen) nicht mehr strafbar (siehe § 207a Abs. 5). Nach wie vor strafbar ist es natürlich, wenn diese Aufnahmen unter Druck zustande gekommen sind.

fazit also nochmal, damit es auch wirklich jeder versteht : texte sind legal (bei uns).
 
das ist auch, in der regel, kein "beliebtes thema" für pädophile (also realitätsferne szenarien).
Ich weiß nicht :schulterzuck:... also speziell in der Hentaiszene sind mir solche Sachen öfter begegnet. Eigentlich beunruhigend oft wenn man sich durch die Kategorie “Hentai“ schaut. Ganz so unbeliebt dürften so fiktive Szenarien zumindest in Japan nicht sein;).

Ich soll u. a. "sowas" aus seiner Jugend berichten. Deshalb hab ich mich mit meiner Frage ja auch ans EF gewandt.
und hast die rechtlich relevanten Antworten bekommen!
Lass die Finger davon! Spätestens falls das irgendwie in Deutschland landet könnts Probleme geben.

Oder steig bei der Story halt mit 18, mit der ersten Liebe oÄ ein und erwähn nebenbei dass es nicht seine erste Erfahrung war.
und stopline (wo man in Österreich Kinderpornographie melden kann) hat eine zusammenfassung davon, die vielleicht für die meisten leichter zu verstehen is :
die hab ich auch gefunden. War mir aber zu schwammig um es zu zitieren. Weil:

Nicht strafbar im Sinne von Kinderpornografie, aber eventuell aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen, sind Texte, in denen sexuelle Handlungen mit Kindern beschrieben werden.
...diese anderen Bestimmungen konnte ich eben nicht finden. Was heißt das? Was unterscheidet in Ö eine illegale von einer legalen Geschichte?
 
...diese anderen Bestimmungen konnte ich eben nicht finden. Was heißt das? Was unterscheidet in Ö eine illegale von einer legalen Geschichte?
ja alles andere halt, aschu :D

wenn ich in der geschichte zB dem protagonisten deinen vollen namen gebe, mach ich mich der verleumdung schuldig etc ... aber halt kinderpornographisch gesehen sind solche texte nicht weiter relevant.
 
Ich will nicht "sowas" (???) schreiben, sondern ich soll "seine Geschichte" schreiben und die beginnt halt sehr früh und in der kommt "sowas" vor. (...)


Du bist nicht Manns genug, etwas abzulehnen, das du nicht willst? Du stehst in einem Abhängigkeitsverhältnis? Du fühlst dich dem Freund verpflichtet? Du traust dich nicht, nein zu sagen? Na, dann kannst du dich ja ganz bestimmt prima in die Situation Minderjähriger einfühlen, die sich an sexuellen Handlungen mit einem Älteren beteiligen sollen, "sowas" aber nicht wollen.
 
Bei Minderjährigen sehe ich die Sache einfach anders, da ist die Gefahr, ernsthaften und langwierigen Schaden davonzutragen, weitaus größer.
das problem ist die auslegungssache ... es geht gar nicht darum, ob die zeichnung real aussieht oder nicht, sondern (und das ist der "schmäh" bei uns, der endlich mal korrigiert g'hörat) lediglich, ob dabei der eindruck entstehen kann, dass tatsächlich jemand dabei zu schaden gekommen ist / die handlung tatsächlich stattgefunden hat (was bei einem anime mit nem tentakel monster schon mal völlig ausgeschlossen ist)

Ihr Beide trefft es damit Punktgenau, die Gesetzgebung in Österreich lässt sich einen Spielraum offen und der ist meiner Meinung nach richtig. Die eine Seite ist die Moralische Interpretation (also ist es Okay für unsere Gesellschaft weil wir es alle Okay finden) und dann die rein Sachliche mit der Frage, wer zu Schaden gekommen ist. Es entsteht keiner Person bei der Entstehung des Werkes in Zeichnung/Animation/Druckschrift ein Schaden, was abgedruckt wird ist moralisch verwerflich aber.... keiner Stirbt jetzt daran. Anders bei Fotos /Film im Realen Leben, wobei da auch das freiwillige Verschicken unter gleichaltrigen ausgespart wird. Alles andere ist Missbrauch, Menschen wurden ausgenutzt und kamen zu Schaden, ein Echtes Unrecht wurde begangen. Betrifft jetzt nur die Entstehung.

Anders die Konsumation. Was haben Animation/Bild/Schrift gemeinsam? Es ist nie real passiert. Reale Photos/Filme.... eh, da hast du das nicht. Es ist ein Unterschied ob man eine Atombombenexplosion in einem Hollywoodschinken sieht oder die Filmaufnahme der Explosion von Little Boy und behirnt, dass da gerade zig-Tausende Menschen verglühten.

Was will ich damit Sagen? In Österreich erlaubt der Gesetzgeber der Kunst (so gut und schlecht sie auch sei) Schaffensfreiheit, eben auch in moralisch geschmacklosen Bereichen..... Solange eben dadurch Niemand geschädigt werden könnte. Aber ich bin da auch voll bei fritzie, Freiheit der Kunst steht nicht im Wiederspruch dazu, etwas zu tun was Junge Menschen in ihrer Entwicklung negativ beeinflussen könnte. Altersbeschränkungen machen da den selben Sinn wie die Grenze ab wann Alkohol konsumiert werden darf oder ab wann man zB. eine Lenkberechtigung machen darf.

Um also zum Thementhread zurück zu kommen: die grenzen einer Erotischen Geschichte sind belegt durch das, was der Gesetzgeber sagt.... und der sagt eben xy und das wird im Forum so umgesetzt. Das ist die Juridische Grenze. Ob wir alle damit moralisch einer Meinung sind ist etwas vollkommen anderes, das ist die Moralische Grenze die jede Person sehr subjektiv für sich hat. Man sieht es sehr schön auch bei Diskussion hier, die Eine Seite versucht es Sachlich zu gestalten, die andere sehr Subjektiv Moralisch.... und die Argumentation mit Deutschem Recht in einem Österreichischem Forum tut für mich ihr übriges.
 
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