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Das Europäische Patentamt hat 2016 zwei Patente (EP2384110 und EP2373154) erteilt, die eine durch konventionelle Züchtung (die auf gängigen Verfahren wie Kreuzung und Selektion und der Nutzung zufälliger Mutationen beruht) kreierte Braugerste zum Inhalt haben. Nach den Richtlinien der EU sind aber nur Verfahren zur gentechnischen Veränderung patentierbar. In der Vergangenheit hatte das EPA aber immer wieder versucht, die Patentverbote durch juristische Tricks auszuhebeln.
Jetzt haben österreichische Privarbrauereien Einspruch gegen diese Gerstenpatente von Carlsberg und Heineken eingereicht.
Österreichische Privatbrauereien wehren sich gegen Heineken und Carlsberg
Die Problematik betrifft nicht nur Braugerste und Bier, viel mehr geht es auch darum, wie die bestehenden Verbote (Keine Patente auf Saatgut) in Zukunft ausgelegt werden sollen. Das Europäische Patentamt treibt hier offenbar ein undurchsichtiges Spiel!
Jetzt haben österreichische Privarbrauereien Einspruch gegen diese Gerstenpatente von Carlsberg und Heineken eingereicht.
Österreichische Privatbrauereien wehren sich gegen Heineken und Carlsberg
Die Problematik betrifft nicht nur Braugerste und Bier, viel mehr geht es auch darum, wie die bestehenden Verbote (Keine Patente auf Saatgut) in Zukunft ausgelegt werden sollen. Das Europäische Patentamt treibt hier offenbar ein undurchsichtiges Spiel!