möchte mich entschuldigen hier die zu zeit Regelung in österreich
Schadenersatzzahlungen
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Burgenland
Im Burgenland ist keine Regelung bekannt.
Kärnten
Nachgewiesene Bärenschäden bezahlt seit 20 Jahren die Haftpflichtversicherung der Kärntner Jägerschaft.
Ab 2018 gibt es einen eigenen Fond für Schäden durch Bär, Wolf, Luchs und Fischotter.
Niederösterreich
Schäden durch Bär, Wolf und Luchs werden von der Versicherung des Niederösterreichischen Landesjagdverbands abgegolten. Diese Regelung läuft allerdings mit Jahresende 2017 aus.
Oberösterreich
Von Bären verursachte Schäden werden über Versicherungen der jeweiligen Jägerschaft bezahlt. Schäden, die vom Wolf verursacht werden, werden nicht mehr abgegolten.
Salzburg
Schäden durch den Bär an Haustieren können auf Basis einer freiwilligen Zusatzregelung durch die Landesregierung abgegolten werden. Schäden, die von Wolf oder Luchs verursacht werden, sind mit einem Fonds des Amts der Salzburger Landesregierung gedeckt.
Steiermark
Von Bär und Luchs verursachte Schäden werden über Versicherungen der jeweiligen Jägerschaft bezahlt. Schäden, die vom Wolf verursacht werden, übernimmt die Versicherung des Amts der Steiermärkischen Landesregierung.
Tirol
Von Bär, Wolf oder Luchs verursachte Schäden übernimmt die Versicherung des Tiroler Jägerverbands. Für Zweifelsfälle existiert eine Kulanzregelung über einen Fonds des Amts der Tiroler Landesregierung.
Vorarlberg
Vom Wolf verursachte Schäden werden durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung entschädigt.