würdet ihr mit einer Unbekannten Verkehr haben wollen ohne Gummi?

Die Zeiten, da der Mann über die Arbeitsstelle seiner Ehefrau und die Frau über das Sexualverhalten ihres Ehemannes entschied, sind längst vorbei.
Seit dem 1. Juli 1977 ist in der BRD durch das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts auch die Schuldfrage bei Scheidungen entfallen und somit Ehebruch kein Grund für eine solche mehr.
Aus dem Strafgesetzbuch der Schweiz ist der Ehebruch (Art. 214 StGB) seit dem Jahr 1989 gestrichen, was im Kanton Genf schon im Jahr 1875 vorübergehend erfolgt war.[30] Und Ehebruch gilt seither auch nicht mehr Grund für eine Scheidung.
Als letzter säkularer Staat Europas strich Österreich im Jahr 1997 den Ehebruch aus dem Strafgesetzbuch.[35][36]
Naja. Bei Eheverfehlungen: Franz Josef Giesinger aus dem Jahr 2018

heißt es
Eheverfehlungen sind beispielsweise der Ehebruch. Der Ehebruch ist die Vollziehung des Beischlafs mit einer Person, die nicht der Ehepartner ist.

Gemäß der Judikatur des Obersten Gerichtshofs, beispielsweise zuletzt 7 Ob 180/16w, ist der Ehebruch eine der schwersten Eheverfehlungen, weil der darin gelegene Treuebruch regelmäßig die Vertrauensgrundlagen der ehelichen Gemeinschaft tiefgreifend und nachhaltig erschüttert.

Wollen wir das nun wirklich weiter juristisch ausdiskutieren?
 
Dein Zitat stammt aus Liechtenstein, dem konservativsten Land Mitteleuropas! Dort ist womöglich das Recht auf Sex vom Ehemann immer noch einklagbar.
Geh bitte. Das ist von einem Rechtsanwalt, der in Österreich und Liechtenstein arbeitet. Deshalb steht auf seiner Seite ganz oben die Datenschutzerklärung auch für Liechtenstein.

Der Text bezieht sich auf österreichisches Recht und die Passage zur recht aktuellen Judikatur (2016) vom österreichischen Obersten Gerichtshof.

[persönliche Untergriffe]Und ich dachte, Sorgfalt wäre das Kennzeichen der älteren Generation. [/persönliche Untergriffe]
Schön langsam könnte ich auf die Idee kommen, mir Schweizer Recht rauszusuchen :fies:

Du beziehst dich im übrigen darauf, dass der Tatbestand aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wurde. Es gibt aber auch Rechtliches das nicht im Strafgesetzbuch geregelt ist.
 
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Ich lese im Kommentar zum österreichischen Eherecht:
"Ehebruch und Verweigerung der Fortpflanzung sind keine absoluten Scheidungsgründe. Es muss geprüft werden, ob Ehebruch oder Verweigerung der Fortpflanzung zur Zerrüttung der Ehe beigetragen haben.
Die beklagte Ehegattin/der beklagte Ehegatte kann einen Mitverschuldensantrag oder eine Widerklage einbringen, wenn sie/er der Meinung ist, dass die andere Ehepartnerin/der andere Ehepartner das Verschulden am Scheitern der Ehe trägt."
Demnach werden Ehebruch und Verweigerung der Fortpflanzung (d.h. des Geschlechtsverkehrs) auf die gleiche Stufe des Verschuldens gestellt. Weil jedoch weder die Verweigerung des Geschlechtsverkehrs durch meine Frau noch mein Ehebruch unsere Ehe zerrüttet haben, sind beide Tatsachen nicht für das Zusammenleben nicht relevant, ja sie haben die Harmonie sogar gefördert.
 
Weil jedoch weder die Verweigerung des Geschlechtsverkehrs durch meine Frau noch mein Ehebruch unsere Ehe zerrüttet haben, sind beide Tatsachen nicht für das Zusammenleben nicht relevant, ja sie haben die Harmonie sogar gefördert
Na wenn du der Meinung bist, dass der Ehebruch für eure Harmonie förderlich ist, kannst du ihr ja getrost von deinen Eskapaden erzählen. Sie wird dir gewiss um den Hals fallen und dich inniglich dafür lieben.

Im Übrigen rechtfertigt laut ständiger Rechtsprechung die Verweigerung des Beischlafes nicht das Fremdgehen. Das Fremdgehen ist hingegen ein hinreichender Grund den Beischlaf auszuschlagen.
 
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Na wenn du der Meinung bist, dass der Ehebruch für eure Harmonie förderlich ist, kannst du ihr ja getrost von deinen Eskapaden erzählen. Sie wird dir gewiss um den Hals fallen und dich inniglich dafür lieben.

Im Übrigen rechtfertigt laut ständiger Rechtsprechung die Verweigerung des Beischlafes nicht das Fremdgehen. Das Fremdgehen ist hingegen ein hinreichender Grund den Beischlaf auszuschlagen.
Naja. Was wäre das Schlimmste? @Mitglied #456556 würde schuldig geschieden werden. Und müsste seiner Frau ein sorgenfreies Auskommen sichern, was er - so vermute ich- auf jeden Fall getan hätte.

Und was machst in einer Ehe wie in meinem Fall? Mein Mann fährt mich zu den Treffen mit meinem Freund- und die beiden telefonieren gern zusammen...

Es ist nicht alles schwarz oder weiß.
 
Und was machst in einer Ehe wie in meinem Fall? Mein Mann fährt mich zu den Treffen mit meinem Freund- und die beiden telefonieren gern zusammen...
Ich sowieso und auch in anderen Fällen die mich nicht betreffen gar nichts. Und vor Gericht ist's in Bezug auf das Eherecht irrelevant, weil's ja einvernehmlich ist.
 
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Wer würde nicht, mit einer attraktiven Frau, ohne Kondom Sex haben wollen?

Aber die Vernunft muss größer sein.

Bei mir war immer ein Kondom in der Nähe und wenn nicht, dann gab es auch keinen Verkehr!
 
Es gibt auch Menschen, die Desinfektionsmittel trinken. Da überraschen mich Menschen, die ohne Gummi ficken nicht mehr.:facepalm:
 
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