W
Gast
(Gelöschter Account)
Naja. Bei Eheverfehlungen: Franz Josef Giesinger aus dem Jahr 2018Die Zeiten, da der Mann über die Arbeitsstelle seiner Ehefrau und die Frau über das Sexualverhalten ihres Ehemannes entschied, sind längst vorbei.
Seit dem 1. Juli 1977 ist in der BRD durch das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts auch die Schuldfrage bei Scheidungen entfallen und somit Ehebruch kein Grund für eine solche mehr.
Aus dem Strafgesetzbuch der Schweiz ist der Ehebruch (Art. 214 StGB) seit dem Jahr 1989 gestrichen, was im Kanton Genf schon im Jahr 1875 vorübergehend erfolgt war.[30] Und Ehebruch gilt seither auch nicht mehr Grund für eine Scheidung.
Als letzter säkularer Staat Europas strich Österreich im Jahr 1997 den Ehebruch aus dem Strafgesetzbuch.[35][36]
heißt es
Eheverfehlungen sind beispielsweise der Ehebruch. Der Ehebruch ist die Vollziehung des Beischlafs mit einer Person, die nicht der Ehepartner ist.
Gemäß der Judikatur des Obersten Gerichtshofs, beispielsweise zuletzt 7 Ob 180/16w, ist der Ehebruch eine der schwersten Eheverfehlungen, weil der darin gelegene Treuebruch regelmäßig die Vertrauensgrundlagen der ehelichen Gemeinschaft tiefgreifend und nachhaltig erschüttert.
Wollen wir das nun wirklich weiter juristisch ausdiskutieren?