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Gast
(Gelöschter Account)
Da widerspreche ich auch nicht.OGH 28.06.1989, 3 Ob 516/89.
Ich entnehme dem Spruch eindeutig: Im Nachhinein kassieren = keinen Rechtsanspruch.... Im Vorhinein kassieren = Alles im grünen Bereich
Das im Vorhinein Kassieren erfolgt aber ohne Rechtsgrundlage, weil der vereinbarte Vertrag sittenwidrig ist. Eine nachträgliche Kondiktion, d.h. Rückabwicklung, scheidet deshalb in der Regel aus, weil die erfolgte Bezahlung als Einwilligung gewertet wird, obwohl rechtlich in diesem Fall kein gültiger, weil sittenwidriger Vertrag vorliegt.
SW haben also mehr Sicherheit, wenn sie im Vorhinein Kassieren, aber keine Rechtssicherheit, klingt blöd, ist aber so.