- Registriert
- 13.4.2003
- Beiträge
- 54.097
- Reaktionen
- 26.497
- Punkte
- 1.883
- Checks
- 1
es gibt nach den Europäischen menschenrechten KEINE, aber gar KEINE Möglichkeit, Einwanderer und Flüchtlinge nach ihrem HERKUNFTSLAND zu diskriminieren.
Aber sehr wohl nach der Qualifikation. Denn in Wahrheit benötigen wir die Zuwanderung unqualifizierter Arbeitskräfte nicht. Davon haben wir inzwischen ein Übermaß im Land. Das sind die, die in der Statistik dann als "Langzeitarbeitslos" aufscheinen. Was mit Blick auf einwanderungswillige Türken ja bedeutet: Es müssten qualifizierte Arbeitskräfte aus der Westtürkei zu uns wollen. Tun sie aber bekanntlich nicht.
Noch was: Ich hab nur von Zuwanderern geschrieben, nicht von Flüchtlingen (als solche gelten am Ende nur solche, deren Asylgründe anerkannt wurden).