2013 das Große Wahljahr.

Nationalratswahl am 29. September 2013

  • SPÖ - Sozialdemokratische Partei Österreichs

    Stimmen: 25 10,9%
  • ÖVP - Österreichische Volkspartei

    Stimmen: 21 9,2%
  • FPÖ - Freiheitliche Partei Österreichs

    Stimmen: 60 26,2%
  • GRÜNE - Die Grünen ? Die Grüne Alternative

    Stimmen: 41 17,9%
  • FRANK - Team Frank Stronach

    Stimmen: 20 8,7%
  • BZÖ - Liste Josef Bucher

    Stimmen: 6 2,6%
  • KPÖ - Kommunistische Partei Österreichs

    Stimmen: 9 3,9%
  • PIRAT - Piratenpartei Österreichs

    Stimmen: 14 6,1%
  • NEOS - Das Neue Österreich und Liberales Forum

    Stimmen: 18 7,9%
  • Ich wähle ungültig

    Stimmen: 8 3,5%
  • Ich beteilige mich nicht an der Wahl

    Stimmen: 7 3,1%

  • Umfrageteilnehmer
    229
  • Umfrage geschlossen .
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Du meinst also, die FPK könnte jetzt verfügen, welche Personen die Mandate antreten? Ich glaube, diese Auslegung ist grundfalsch. Dörfler kann jetzt nicht mehr "zurückgetreten" werden.
 
Wir wählen nur bei der Bundespräsidentenwahl direkt eine Person, bei allen anderen Wahlen wählen wir Parteien, die sich mit ihrem Parteiprogramm positioneiren. Auf die Personen, die dann zum Zug kommen haben wir danach keinen Einfluss mehr.

Jede Partei müß vor der Wahl eine Liste mit Namen offenlegen aus diesen werden die Mantanten festgelegt.

Doch, mittels Vorzugsstimmen.

Das ist eine reine empfehlung, hat aber sonst keinen Einfluß
 
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Das ist eine reine empfehlung, hat aber sonst keinen Einfluß
Nein, es können Personen die von der Partei chancenlos weit hinten gereiht wurden über Vorzugsstimmen ins Parlament kommen.
 
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Doch, mittels Vorzugsstimmen.
Richtig

Sitzverteilung

Erstes Ermittlungsverfahren (Regionalwahlkreis)

Im Landeswahlkreis (Bundesland) wird eine Wahlzahl bestimmt: Abgegebene gültige Stimmen durch die Zahl der dem Landeswahlkreis zugeordneten Mandate, erhöht auf die nächste ganze Zahl.

Jede Partei erhält so viele Mandate, wie die Wahlzahl in ihrer Parteisumme im Regionalwahlkreis enthalten ist (§ 97).

Zuweisung der Mandate an die Regionalbewerber der Regionalparteilisten nach Maßgabe der Vorzugsstimmen: D. h. Bewerber, die halb so viele Vorzugsstimmen wie die Wahlzahl oder ein Sechstel so viele Vorzugsstimmen erzielt haben, wie auf diese Partei im betreffenden Regionalwahlkreis gültige Stimmen, erhalten die Mandate in der Reihenfolge der Vorzugsstimmen zugeteilt. Die restlichen Mandate werden in der Reihenfolge der Regionalparteiliste zugeteilt.

Zweites Ermittlungsverfahren (Landeswahlkreis)

Jede Partei, die die Sperrklauseln überwunden hat, erhält so viele Mandate, wie die Wahlzahl in ihrer Parteisumme im Landeswahlkreis, abzüglich allenfalls im ersten Ermittlungsverfahren erzielter Mandate.

Die Landeslistenmandate gehen zuerst an die Bewerber, die mindestens so viele Vorzugsstimmen wie die Wahlzahl erhalten haben, in der Reihenfolge der Vorzugsstimmen, die weiteren Mandate in der Reihenfolge, in der sie auf der Landesparteiliste angeführt sind.

Drittes Ermittlungsverfahren

Dies ist der entscheidende Rechenschritt. Alle 183 Mandate werden bundesweit nach dem Divisorverfahren mit Abrundung (d'Hondt) an die Parteien verteilt.

Hat eine Partei dabei schon mehr Mandate im zweiten Ermittlungsverfahren erhalten (Überhangmandate), behält sie diese Mandate. Die verbleibenden Mandate werden nochmals auf die anderen Parteien aufgeteilt.

Die im dritten Ermittlungsverfahren berechneten Mandate werden abzüglich der in den ersten beiden Ermittlungsverfahren zugeteilten Sitze den Bewerbern der Parteien in der Reihenfolge des Bundeswahlvorschlages zugewiesen.
Das ist eine reine empfehlung, hat aber sonst keinen Einfluß

Da liegst du falsch.
 
Doch, mittels Vorzugsstimmen.

Damit werden diese Personen immer noch nicht direkt in Funktionen gewählt.
Gerade bei Dörfler ist es für die FPK doch kontraproduktiv, ihn im Amt und im Landtag zu belassen. Er steht für den größten Stimmverlust in der Geschichte der Partei und mit seinen Skandalen und denen seines Teams genau für das Gegenteil von dem, was die Partei repräsentieren will. Daher hat diese Partei jedes Recht, seinen Abgang zu fordern.
 
Was ich jetzt nicht ganz genau weiß ist, bis wann laut Gesetz die Wahllisten "geändert" werden dürfen.
Eins ist klar, wenn der neue Landtag/das Parlament, etc. angelobt wurde ist es fix und ein "Personenmandat" und kann von der Partei auch nicht mehr geändert werden (für die Legislaturperiode). Das erklärt ja auch die "wilden Abgeordneten".

Klar scheint auch, daß eine Partei bis zur Wahl die Listen ändern kann.

Daher stellt sich dann die Frage, wie es rechtlich für den Zeitraum nach der Wahl bis zur Angelobung ausschaut.
Hat da die Person dann schon das Anrecht auf den Sitz, oder ist es noch änderbar.
Wenn es dann auch noch ein "Vorzugstimmenwahlergebnis" gibt, scheint es auch wieder klar, daß das personenbezogen ist. Bleiben dann halt die "normalgereihten, ohne Vorzugstimmenergebnis".
 
Daher hat diese Partei jedes Recht, seinen Abgang zu fordern.
Fordern dürfen sie eh.
Tatsächlich ist aber Dörfler gewählt und wenn er nicht aus Parteiraison auf sein Mandat verzichtet, kann es ihm niemand nehmen.
Die FPK könnte ihn aus der Partei ausschließen und ihn so zu einem wilden Abgeordneten machen.
 
Tatsächlich ist aber Dörfler gewählt und wenn er nicht aus Parteiraison auf sein Mandat verzichtet, kann es ihm niemand nehmen.
Die FPK könnte ihn aus der Partei ausschließen und ihn so zu einem wilden Abgeordneten machen.

Man könnte auch Neuwahlen anstreben. Ich vermute, Rot, Schwarz und Grün würden das durchaus unterstützen wollen, so unter dem Motto "mit der Vergangenheit entgültig abrechnen".
 
Man könnte auch Neuwahlen anstreben. Ich vermute, Rot, Schwarz und Grün würden das durchaus unterstützen wollen, so unter dem Motto "mit der Vergangenheit entgültig abrechnen".

:hmm: Wozu? Die anderen haben doch ihre Wahlziele durchaus erreicht und können sich jetzt - mit oder ohne Popcorn - entspannt zurücklehnen und dem Effen-Selbstzerfleischungsprozeß gemütlich zuschauen.:hmm:
 
:hmm: Wozu? Die anderen haben doch ihre Wahlziele durchaus erreicht und können sich jetzt - mit oder ohne Popcorn - entspannt zurücklehnen und dem Effen-Selbstzerfleischungsprozeß gemütlich zuschauen.:hmm:
zu deiner entspannung ,es gibt noch etliche wahlen ,und die werden schon anders aussgehen. denk an die piraten genauso wird es den stronach gehn.auch der sigeszug der grünen komiker wird sich auch den ende zuneigen.
 
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und die werden schon anders aussgehen. denk an die piraten genauso wird es den stronach gehn.auch der sigeszug der grünen komiker wird sich auch den ende zuneigen.
Für Blau wäre ich mir hier nicht so sicher und Stronach wird sein Waterloo bei den übernächsten Wahlen (über?)erleben............Grün wird so bleiben wie sie sind obwohl sie heuer wirklich einmal die Chance hätten die Blauen zu überholen.
 
Aber da müssens schon noch ordentlich Spinatknödel essen ......
Glaub die alleine werden ihnen auch nicht weiterhelfen...sie bräuchten einmal ein Programm welches nicht nur ihr dzt. Klientel anspricht.
 
es gibt noch etliche wahlen


:hmm: Und was sollen diese "etlichen Wahlen" mit der aaufgeworfenen Frage zu tun haben, ob man in Kärnten wegen der FPK-Chaoten jetzt noch einmal wählen soll?

Keine Angst und Sorge übrigens; ich bin sehr entspannt! ;)
 
Für Blau wäre ich mir hier nicht so sicher und Stronach wird sein Waterloo bei den übernächsten Wahlen (über?)erleben............Grün wird so bleiben wie sie sind obwohl sie heuer wirklich einmal die Chance hätten die Blauen zu überholen.
ich bin schon der meinung das bei den nr wahlen sich die blauen erholen werden und in etwa alter stärke auferstehen werden.

aber nur wenn der hr.strache für ruhe in seiner partei sorgt.,
weil blau doch für zuverlässigkeit dasteht.;)
 
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