für asyl gibt es erfordernisse und wenn die nicht erfüllt werden, kann (das asylansuchen) nur negativ entschieden werden. ob dann in weiterer folge humanitäres bleberecht gewähjrt wird oder nicht, ist eine absolut andere schiene.....
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Und das ist ein Punkt, wo der Asylgerichtshof in Ö, der eh schon ewig für Entscheidungen braucht, eben nicht objektiv entscheidet, weil hier zu Lande Flüchtlinge, die in anderen EU-Ländern Asylstatus haben ( Homosexuelle aus moslemischen Ländern in Afrika, politisch Verfolgte aus Afrika, auch Afghanen ) nicht den Status anerkannt bekommen. Deshalb darf man zurecht das österreichische Asylrecht kritisieren. Ist ja skurril, alles in Ö darf kritisiert werden, polemisch beschimpft werden zB durch HC Strache, aber Asylrecht ist aus und vor, o my God, jemand setzt sich für die Rechte dieser menschen ein...sie san ja kane österreicher, die solln sich schleichn.
Menschenverachtend, sorry. Mia san net mia, mia ALLE auf diesem Planeten san mia.
UNO Charta der Menschenrechte
[h=4]Artikel 1[/h] Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
[h=4]Artikel 2[/h] Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.