Juristisch macht es keinen Unterschied, ob ein Mensch in einer Kirche, bei einer anderen Institution oder in einem Privathaushalt Zuflucht sucht. Es gelten die üblichen Regeln wie Hausrecht, aber es gibt keine Sonderrechte für Kirchen.
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Kirchenasyl ist höchst umstritten und immer mit Konflikten beladen, da es gültiger Rechtslage widerspricht. Das Kirchenasyl ist derzeit ausschließlich ein Instrumentarium, um angebliche oder tatsächliche Härtefälle des Abschiebungsverhaltens der Behörden zu berichtigen. Es ist allenfalls geeignet, den Staat unter Vorhaltung der moralischen Institution Kirche zu einem Nichthandeln zu veranlassen.