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Gast
(Gelöschter Account)
Mir ist schon klar, dass eine Abschiebung inhuman ist, wenn die Kinder inzwischen bei uns die Pflichtschule absolviert haben und die Sprache ihres Herkunftslandes kaum oder gar nicht sprechen.
Des is ned inhuman, des is ein absoluter Blödsinn...
Die machen ganz genau das, was "man" sich von ihnen erwartet und als Dank dafür werdens abgeschoben... wer soll das verstehen?
Aber ........ gibt man tatsächlich irgendwelche Fristen vor - "nach xyz Jahren im Lande automatisches Bleiberecht"
Unter bestimmten Vorraussetzungen wär das eine Möglichkeit....
dann wird die Strategie noch viel mehr als derzeit in die Richtung laufen, das Verfahren mit allen Mitteln in die Länge zu ziehen.
Das ist ein Problem der Rechtsstaatlichkeit mit dem jeder Staat kämpft, der sich zurecht Rechtsstaat nennen will...
Nur kommt ja die Rechtsstaatlichkeit nicht nur den Flüchtlingen sondern JEDERMANN zugute...
Jeder Autofahrer kann zB unter bestimmten Vorraussetzungen den Rechtsweg bis zum EUGH bzw sogar bis zum EUGHMR beschreiten, wenn er glaubt in seinen Rechten beschnitten worden zu sein....
Dieses Recht will man Flüchtlingen (aus welchen Gründen die jetzn auch immer flüchten) absprechen? Wie soll das funktionieren?
Wie ich eine bestimmte Gruppe (Flüchtlinge) aus dieser Rechtsstaatlichkeit herauslösen kann, ohne dabei grundsätzliche Rechte zu brechen, soll man mir bitte einmal erklären...