Dienstleistungen Diverses Backgrounddiskussionen über das Gewerbe

 
Das Strafmaß ist durchaus heftig, aber bei Vorstrafen nicht unverständlich. Für Mordversuch hat wohl noch etwas gefehlt. Dabei geht es bei KO-Tropfen sehr schnell, wenn man sich mit der Dosis vertut.
Danke für den Link! Solche Fälle im "Untergrund" könnten zunehmen, wenn es keine legalen Angebote mehr gibt. Das schlechteste aus beiden Welten für beide Seiten sozusagen...
 
Das Strafmaß ist durchaus heftig, aber bei Vorstrafen nicht unverständlich. Für Mordversuch hat wohl noch etwas gefehlt. Dabei geht es bei KO-Tropfen sehr schnell, wenn man sich mit der Dosis vertut.
Danke für den Link! Solche Fälle im "Untergrund" könnten zunehmen, wenn es keine legalen Angebote mehr gibt. Das schlechteste aus beiden Welten für beide Seiten sozusagen...
Dafür sind die "Neo-Österreicher", die sich in Floridsdorf eine anscheinend filmreife Schießerei geliefert hatten, durchaus milde davon gekommen - lt. Geschworenen-Entscheidung "kein Mordversuch" Schießerei in Floridsdorf: Kein Mordversuch
 
  • Darf ich Freunde einladen und eine SW für uns bestellen?
  • Darf eine SW bei mir in der Wohnung ein Sexevent veranstalten, bei dem ich die Wohnung unentgeltlich zur Verfügung stelle und den gleichen Preis für die Veranstaltung zahle wie die anderen?
  • Darf ich dafür, dass ich die Wohnung zur Verfügung stelle, einen Rabatt kriegen?

Im WPG steht, dass Prostitutionslokale alle Räume zur Anbahnung oder Ausübung der Prostitution sind. Außerhalb von Prostitutionslokalen ist die Ausübung unzulässig, wenn keine Ausnahme im Gesetz zu finden ist.

Eine Ausnahme ist die Wohnungsprostitution, die "nur in den Räumen derjenigen Person zulässig ist, welche die Dienstleistung einer die Prostitution ausübenden Person in Anspruch nimmt".

D.h. ich darf die SW zu mir kommen lassen. Es ist meine Wohnung, sie arbeitet für mich: alles gut.

Wenn ich Freunde einlade und wir eine SW bestellen: in diesem Fall nimmt mein Kumpel die Leistung nicht in seiner Wohnung in Anspruch. Damit übt die SW ihre Arbeit nicht in der Wohnung dessen aus, der die Dienstleistung in Anspruch nimmt.

Ist das noch in Ordnung, weil wir Freunde sind und ich nichts verlange etc?

Ist es auch noch in Ordnung, wenn eine SW noch weitere Freier mitbringt, die ich nicht kenne?

Darf sie Freier mitbringen und mir einen Rabatt geben?

Ist das in Ordnung, wenn das nur ein Mal passiert? Darf ich das ein Mai im Monat machen? Irgendwann ist es klar, dass meine Wohnung nicht mehr einfach meine Wohnung ist, in der Wohnungsprostitution mit mir erlaubt ist, sondern als Prostitutionslokal angemeldet werden müsste.

Weiß hier jemand, der sich auskennt, was noch legal ist? Ab wann befindet man sich bei der Veranstaltung eines Events mit einer SW in einer Grauzone? Ab wann ist es klar illegal?

Warum diese Frage? Weil einmal ein GB nicht in einer netten Wohnung, sondern in einem Studio stattgefunden hat, um kein Risiko einzugehen. Und weil die Frage auch in einem anderen Thread aufgeworfen wurde, bei dem die TE einen Fußball mit Sex Event in einer Wohnung veranstaltet und im Erotikforum beworben haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Huhu, ich hole wieder den großen Disclaimer vor den Vorhang!
Wenn das XXX (ein bekannter Veranstaltungsort in Wien) die Lizenz nicht hat *), nützt das nichts, denn - wie Du ganz richtig schreibst - lädt YYY (eine ebenso bekannte SW) ein, und zwar ganz unverhüllt (auch im übertragenen Sinn) gegen Bezahlung.

Und auch wenn ein männlicher Gast das Zimmer mietet, ist das kein erlaubter Hotelbesuch, denn erlaubt ist die Prostitution in Gebäuden ohne Lizenz nur "in den Räumen derjenigen Person ..., welche die Dienstleistung einer die Prostitution ausübenden Person in Anspruch nimmt", also im Haus, der Wohnung oder dem Hotelzimmer des (einen) Freiers (evtl noch zwei im gemeinsam gebuchten Doppelzimmer).
Deshalb ist ja in Stundenhotels, bei Escortbuchungen und Fremdgeherzimmern wichtig, dass ER das Zimmer bucht.

Wie gesagt, das ist die rechtliche Lage (wie ich sie verstehe). Mir ist egal, wer was wo treibt.

*) Wenn das XXX die Lizenz als Prostitutionslokal hat (und irrtümlich oder freiwillig nicht auf der Liste von Sophie (nicht der Sophie!) aufscheint), dann sorry für die Aufregung ...
Das hab ich vor ein paar Jahren geschrieben (die Rechtslage hat sich insofern nicht verändert). Die Crux (hier ohne BDSM-Seitengedanken) liegt in der Einzahl ("derjenigen Person").

Wenn wir sagen, dass die Ausnahmebestimmung des 6(2) wegen des Singulars nicht greift, kann es die SW erwischen (nach Par 16(4)c), aber auch alle Kunden (außer dem "Besteller", in dessen Wohnung sich der Ringelpiez abspielt), wenn die Lokalität keinen eigenen Eingang von der Straße hat (anders im Reihen- oder Einfamilienhaus). Der Freier muss nur auf die Zugänglichkeit von der Straße achten und darauf, dass es sich um keinen Bahnhof handelt.

Unberührt von diesen Überlegungen bleiben strafrechtliche Aspekte wie zB Zuhälterei (von denen ich ausdrücklich nicht sage, dass sie hier vorliegen) und zB auch die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Nutzung der Lokalität auf diese Weise (Widmung, Mietvertrag, Wohnungseigentumsvertrag etc).
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Darf ich Freunde einladen und eine SW für uns bestellen?
  • Darf eine SW bei mir in der Wohnung ein Sexevent veranstalten, bei dem ich die Wohnung unentgeltlich zur Verfügung stelle und den gleichen Preis für die Veranstaltung zahle wie die anderen?
  • Darf ich dafür, dass ich die Wohnung zur Verfügung stelle, einen Rabatt kriegen?

Im WPG steht, dass Prostitutionslokale alle Räume zur Anbahnung oder Ausübung der Prostitution sind. Außerhalb von Prostitutionslokalen ist die Ausübung unzulässig, wenn keine Ausnahme im Gesetz zu finden ist.

Eine Ausnahme ist die Wohnungsprostitution, die "nur in den Räumen derjenigen Person zulässig ist, welche die Dienstleistung einer die Prostitution ausübenden Person in Anspruch nimmt".

D.h. ich darf die SW zu mir kommen lassen. Es ist meine Wohnung, sie arbeitet für mich: alles gut.

Wenn ich Freunde einlade und wir eine SW bestellen: in diesem Fall nimmt mein Kumpel die Leistung nicht in seiner Wohnung in Anspruch. Damit übt die SW ihre Arbeit nicht in der Wohnung dessen aus, der die Dienstleistung in Anspruch nimmt.
Du bist ja dabei, also ist es in deiner Wohnung und somit kein Problem.
Steht doch korrekt im WPG:
(2) Die Ausübung der Prostitution in Gebäuden, die nicht die Bedingungen des Abs. 1 erfüllen, ist nur in den Räumen derjenigen Person zulässig, welche die Dienstleistung einer die Prostitution ausübenden Person in Anspruch nimmt.

Du nimmst die Dienstleistung in Anspruch. Kein Problem.


Ist das noch in Ordnung, weil wir Freunde sind und ich nichts verlange etc?

Ist es auch noch in Ordnung, wenn eine SW noch weitere Freier mitbringt, die ich nicht kenne?

Darf sie Freier mitbringen und mir einen Rabatt geben?
Das ändert ja alles nichts an dem vorher geschilderten Umstand: Du nimmst die Dienstleistung in Anspruch.


Ist das in Ordnung, wenn das nur ein Mal passiert?
Warum nicht?
Darf ich das ein Mai im Monat machen?
Sicher.

Irgendwann ist es klar, dass meine Wohnung nicht mehr einfach meine Wohnung ist, in der Wohnungsprostitution mit mir erlaubt ist, sondern als Prostitutionslokal angemeldet werden müsste.
Ja, wenn das "mit Grund vermutet werden kann":
§2 (5) Prostitutionslokale sind zur Anbahnung oder Ausübung der Prostitution bestimmte oder verwendete Gebäude, Gebäudeteile oder andere geschlossene Räume. Die Regeln für Prostitutionslokale gelten bis zum Beweis des Gegenteils auch für Gebäude oder Gebäudeteile, von denen mit Grund vermutet werden kann, dass sie der Anbahnung oder der Ausübung der Prostitution dienen sollen. Insbesondere wird dies aufgrund der äußeren Gestaltung der Räume (wie z.B. Lichtreklame, bildliche Darstellungen, Bezeichnungen und Schriftzüge) oder weil sich darin eine oder mehrere Personen aufhalten, die ein Verhalten gemäß Abs. 2 setzen oder ein der Prostitutionsausübung zuordenbares äußeres Erscheinungsbild (Bekleidung) aufweisen, zu vermuten sein.


Weiß hier jemand, der sich auskennt, was noch legal ist? Ab wann befindet man sich bei der Veranstaltung eines Events mit einer SW in einer Grauzone? Ab wann ist es klar illegal?
Wird eine Einzelfallentscheidung sein.
Aber wenn nicht mehr DU die Dienstleistung in Anspruch nimmst, sondern vermittelst, wird es sicher klar illegal sein.
Und generell wird die Beurteilung sich auch daran orientieren, ob es eine gewerbliche Nutzung im Sinne einer (regelmäßigen) Gewinnerzielungsabsicht ist.

Und - welche Überraschung - genau das steht auch im WPG.

Warum diese Frage? Weil einmal ein GB nicht in einer netten Wohnung, sondern in einem Studio stattgefunden hat, um kein Risiko einzugehen. Und weil die Frage auch in einem anderen Thread aufgeworfen wurde, bei dem die TE einen Fußball mit Sex Event in einer Wohnung veranstaltet und im Erotikforum beworben haben.
Wird auch im Einzelfall beurteilt werden.
Aber auch hier ist WPG doch ziemlich eindeutig:
§ 2. (1) Prostitution im Sinne dieses Gesetzes ist die gewerbsmäßige Duldung sexueller Handlungen am eigenen Körper oder die gewerbsmäßige Vornahme sexueller Handlungen.
(2) Anbahnung der Prostitution liegt vor, wenn jemand durch sein Verhalten erkennen lässt, Prostitution ausüben zu wollen. Wenn in diesem Gesetz nicht ausdrücklich anderes verfügt ist, gelten die Einschränkungen für die Ausübung auch für die Anbahnung der Prostitution.

Wenn ein Betrag X zur Abdeckung der Aufwände des Sex-Events (Essen, Getränke) verlangt wird, wird sich das mit "150 € pro Person" wohl nur bei einem sehr luxeriösen Abendessen erklären lassen, also vermutlich eher nicht. Daher würde in diesem Sinne vermutlich Prostitution vorliegen, wenn da nicht noch Absatz 3 wäre:
(3) Gewerbsmäßigkeit im Sinne des Abs. 1 liegt vor, wenn die Prostitution in der Absicht erfolgt, sich durch ihre wiederkehrende Begehung eine fortlaufende, wenn auch nicht regelmäßige Einnahme zu verschaffen.


Noch etwas unklar?
 
Das Strafmaß ist durchaus heftig, aber bei Vorstrafen nicht unverständlich. Für Mordversuch hat wohl noch etwas gefehlt. Dabei geht es bei KO-Tropfen sehr schnell, wenn man sich mit der Dosis vertut.
Danke für den Link! Solche Fälle im "Untergrund" könnten zunehmen, wenn es keine legalen Angebote mehr gibt. Das schlechteste aus beiden Welten für beide Seiten sozusagen...
Denke mal, dass es da etwas mehr Geschädigte geben könnte. Manche verschmerzen vielleicht eher den Verlust, als eine Anzeige zu machen, in der sie angeben müssen, dass sie eine Nutte bestellt haben.
 
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