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irgendwo sicher schon.........sagt er aber vermutlich nicht wo...............
Nur hat er nicht als Privatkunde irgendeine Bank in die Knie gezwungen............
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irgendwo sicher schon.........sagt er aber vermutlich nicht wo...............
Dan stellt sich mir aber die Frage, ob es das Problem nicht auch in anderen Branchen gibt, wo viel mit Bargeld hantiert wird. Ein Würstelstandbetreiber kann auch ein EPU sein, oder? Oder ein Maroniverkäufer etc. Besteht da nicht auch ein latenter Geldwäscheverdacht? Oder übersehe ich da etwas?
Als Schnellschuss:Weiß jemand, ob sich gesetzlich was geändert hat.
Es ist nicht filterbar, es steht einfach bei den betreffenden Damen unter Details. Will jetzt keine Links veröffentlichen um niemanden zu schaden.Als Schnellschuss:
Ist das nicht gleich wie die (angeblich abgesicherte) Praxis von BS:
"Wer gezielt danach sucht (durch Anklicken des Buttons) wird es finden, aber im allgemeinen Text steht nichts."?
Wobei AO in der Liste der filterbaren Services nicht aufscheint, oder? (anders als in BS?)
Bitte keine Diskussion über die Sinnhaftigkeit des Werbeverbotes für AO-Praktiken. Danke
Leider wird das immer mehr, um nicht zu sagen Standard. Habe ich aus einigen Gesprächen, bzw. mir gezeigten Chatverläufen von Mädchen erfahren. Gottseidank gibt es viele vernünftige Mädchen die das sofort ablehnen und teilweise die Kunden blockieren, leider gehen aber auch einige aus finanzieller Not auf derartige Angebote ein.verantwortungslose Freier, die von wirtschaftlichen Zwängen von SW profitieren und verantwortungslos immer riskantere Dienstleistungen einfordern.
Was mich aber viel mehr schockiert ist, dass Freier sogar versuchen sich einen AO Sex vor Ort zu erzwingen oder unbemerkt das Kondom abstreifen und dann ungeschützt eindringen. Das ist eine Sauerei.
Könnte eigtl als sexuelle Nötigung durchgehen?nein, das nicht einfach eine ‚sauerei‘, sondern klar ein fall für’s stgb
Geht durch. Stealthing.Könnte eigtl als sexuelle Nötigung durchgehen?
Haben mir schon, völlig unabhängig von einander, zwei SWs erzählt.Was mich aber viel mehr schockiert ist, dass Freier sogar versuchen sich einen AO Sex vor Ort zu erzwingen oder unbemerkt das Kondom abstreifen und dann ungeschützt eindringen. Das ist eine Sauerei.
Die Betonung liegt auf "Könnte". Fakt ist leider, dass die Mädchen nichts machen können und auch Angst haben, weil sie sagen "Was glaubst du wem die Polizei mehr glaubt? Einem österreichischen Mann oder einer ausländischen Prostituierten?"nein, das nicht einfach eine ‚sauerei‘, sondern klar ein fall für’s stgb
Könnte eigtl als sexuelle Nötigung durchgehen?
Mir hat dieser Tage eine Bekannte eine Whatsapp-Nachricht samt Foto und Namen weitergeleitet, in der vor einem Freier mit HIV gewarnt wird…
War bei dem Mädchen von dem ich das weiß auch so. Die Penetration konnte verhindert werden, aber er hat sie gewürgt und sogar ins Gesicht geschlagen. Nach einem Tritt in die Eier und lauten Hilfeschreien des Mädchens ist er dann geflüchtetHaben mir schon, völlig unabhängig von einander, zwei SWs erzählt.
Der eine hat angeblich eine Mordstritt in die Eier bekommen; auch im anderen Fall kam es nicht zur Penetration.
Extrem depperte Gschichten.
Ich bin wirklich kein Freund von Gewalt, aber hier sehe ich Notwehr. Der Tritt in die Eier kann gar nicht fest genug sein. Sorry, not sorry.War bei dem Mädchen von dem ich das weiß auch so. Die Penetration konnte verhindert werden, aber er hat sie gewürgt und sogar ins Gesicht geschlagen. Nach einem Tritt in die Eier und lauten Hilfeschreien des Mädchens ist er dann geflüchtet
Nach 205a ua: „unter Ausnützung einer Zwangslage oder nach vorangegangener Einschüchterung“Geht durch. Stealthing.
§ 205a StGB (Strafgesetzbuch), Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung - JUSLINE Österreich
§ 205a StGB Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreichwww.jusline.atStealthing: Ist das heimliche Entfernen des Kondoms strafbar?
Über die strafrechtlichen Folgen des Phänomens "Stealthing" und wie Betroffene Unterstützung finden könnenwww.derstandard.atDie tatsächlichen Verurteilungen scheinen aber selten zu sein.Ist das heimliche Abziehen des Kondoms strafbar?
Stealthing ist ein gesellschaftspolitisches Problem, das tiefe Fragen der Autonomie, Integrität und sexuellen Sicherheit aufwirft.www.woman.at
Von Dir unvollständig und bedeutungseinschränkend zitiert!Nach 205a ua: „... (hier fehlt Entscheidendes im Zitat!) ... unter Ausnützung einer Zwangslage oder nach vorangegangener Einschüchterung“
Diese Bestimmung dürfte mE nicht durchgehen, wenn man heimlich das Kondom abzieht, ohne Zwangslage oder vorangegangener Einschüchterung.
Danke für die Links. Ich habe Vorwort und Fazit der Studie überflogen und habe überraschend einen unaufgeregten, neutralen und sachlichen Zugang vorgefunden. Das nordische Modell wird durchaus sehr kritisch beleuchtet, Sexarbeit insgesamt als Lebensrealität angesehen und vor allem klar von Menschenhandel und Zwangsprostitution abgegrenzt.Wieder einmal Lesestoff für Interessierte:
Studie „Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter:innen in ausgewählten Ländern"
Die Diakonie Deutschland veröffentlicht die Studie „Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter:innen in ausgewählten Ländern – Eine Zusammenstellung internationaler wissenschaftlicher Forschungsergebnisse“ von Nathalie Kornet.www.diakonie.de
Die Verbindung zur Einkommenshöhe mag sich mir nicht und nicht erschließen. Als Nichtjurist kann ich mich nicht auf eine strikte Paragraphendiskussion einlassen, darum nur nicht streng juristisch: Ist es nicht trotzdem Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, wenn man bei einer SW mit hohem Einkommen das Kondom ohne deren Wissen entfernt? "Gute Laune" hin oder her, denn ich denke als Laie nicht, dass das eine juristische Kategorie ist.Wenn ich zB mit einer SW, die 10-20k/Monat einstreift bei beidseitig guter Laune das Gummi heimlich, also ohne deren Wissen, runterziehe, dann ist der 205a entbehrlich.
Germanist(inn)en vor!Ich sehe das anders als du. Es sind zwei Möglichkeiten ausreichend. Willenselement (arg: gegen deren Willen“) als allgemeine Voraussetzung und dann zwei alternative Tatbestände.