Dienstleistungen Diverses Backgrounddiskussionen über das Gewerbe

Dan stellt sich mir aber die Frage, ob es das Problem nicht auch in anderen Branchen gibt, wo viel mit Bargeld hantiert wird. Ein Würstelstandbetreiber kann auch ein EPU sein, oder? Oder ein Maroniverkäufer etc. Besteht da nicht auch ein latenter Geldwäscheverdacht? Oder übersehe ich da etwas?

dafür gibt es dann eben firmenkonten - und das vorher erwähnte basiskonto ist nur für privatpersonen, die auf grund ihrer bisherigen finanzgebahrung als kunden sonst definitiv überall abgelehnt werden würden (ukv ist das zauberwort - die liste der unerwünschten kontoverbindungen)
 
Weiß jemand, ob sich gesetzlich was geändert hat.
Als Schnellschuss:
Ist das nicht gleich wie die (angeblich abgesicherte) Praxis von BS:
"Wer gezielt danach sucht (durch Anklicken des Buttons) wird es finden, aber im allgemeinen Text steht nichts."?
Wobei AO in der Liste der filterbaren Services nicht aufscheint, oder? (anders als in BS?)
 
Als Schnellschuss:
Ist das nicht gleich wie die (angeblich abgesicherte) Praxis von BS:
"Wer gezielt danach sucht (durch Anklicken des Buttons) wird es finden, aber im allgemeinen Text steht nichts."?
Wobei AO in der Liste der filterbaren Services nicht aufscheint, oder? (anders als in BS?)
Es ist nicht filterbar, es steht einfach bei den betreffenden Damen unter Details. Will jetzt keine Links veröffentlichen um niemanden zu schaden.
 
Bitte keine Diskussion über die Sinnhaftigkeit des Werbeverbotes für AO-Praktiken. Danke

Dass UserInnen das Recht hätten, inhaltliche Vorgaben an (ihnen nicht genehme) Themenbereiche, die nicht Off-Topic sind, zu stellen, wäre mir neu.

Aus aktuellem Anlass möchte ich daher unterstreichen, dass im
Zuge der gestrigen Konferenz "Respekt für Sexarbeiter:innen" in vorgelesenen Texten, die von SW verfasst wurden, mehrmals der Wunsch nach einem gesetzlichen Verbot von AO-Praktiken geäussert.

Bestrafen sind nicht SW, sondern verantwortungslose Freier, die von wirtschaftlichen Zwängen von SW profitieren und verantwortungslos immer riskantere Dienstleistungen einfordern. Je mehr Freier auf AO-Dienstleistungen bestehen, desto "verharmloster" und "normalisierter" wird diese "Service" und umso mehr SW könnten sich genötigt fühlen, diese gefährlichen Praktiken anzubieten.

Insofern wäre es begrüssenswert, dass entsprechende Verschärfungen zum Schutz von SW vorgenommen werden und auch Freier vor ihrem eigenen Übermut geschützt werden.

Darüber hinaus wäre es auch ein wichtiges Zeichen gegen die "Was geht das alles eigentlich den Staat an?"-Mentalität gewisser Freier. Die Entrüstung, mit der hier alleine das harmlose Werbeverbot teilweise kommentiert wurde, zeigte die völlig selbstverständliche, arrogante Anspruchshaltung, mit der sexuelle Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, in beklemmender Deutlichkeit.
 
verantwortungslose Freier, die von wirtschaftlichen Zwängen von SW profitieren und verantwortungslos immer riskantere Dienstleistungen einfordern.
Leider wird das immer mehr, um nicht zu sagen Standard. Habe ich aus einigen Gesprächen, bzw. mir gezeigten Chatverläufen von Mädchen erfahren. Gottseidank gibt es viele vernünftige Mädchen die das sofort ablehnen und teilweise die Kunden blockieren, leider gehen aber auch einige aus finanzieller Not auf derartige Angebote ein.
Was mich aber viel mehr schockiert ist, dass Freier sogar versuchen sich einen AO Sex vor Ort zu erzwingen oder unbemerkt das Kondom abstreifen und dann ungeschützt eindringen. Das ist eine Sauerei. 😡😡
 
Könnte eigtl als sexuelle Nötigung durchgehen?
Geht durch. Stealthing.
Die tatsächlichen Verurteilungen scheinen aber selten zu sein.
 
Was mich aber viel mehr schockiert ist, dass Freier sogar versuchen sich einen AO Sex vor Ort zu erzwingen oder unbemerkt das Kondom abstreifen und dann ungeschützt eindringen. Das ist eine Sauerei. 😡😡
Haben mir schon, völlig unabhängig von einander, zwei SWs erzählt.
Der eine hat angeblich eine Mordstritt in die Eier bekommen; auch im anderen Fall kam es nicht zur Penetration.
Extrem depperte Gschichten.
 
nein, das nicht einfach eine ‚sauerei‘, sondern klar ein fall für’s stgb :mad:

Könnte eigtl als sexuelle Nötigung durchgehen?

Mir hat dieser Tage eine Bekannte eine Whatsapp-Nachricht samt Foto und Namen weitergeleitet, in der vor einem Freier mit HIV gewarnt wird…
Die Betonung liegt auf "Könnte". Fakt ist leider, dass die Mädchen nichts machen können und auch Angst haben, weil sie sagen "Was glaubst du wem die Polizei mehr glaubt? Einem österreichischen Mann oder einer ausländischen Prostituierten?"

War selber einmal mit so einem Fall konfrontiert, weil mich ein mir gut bekanntes Mädchen um Hilfe gebeten hat. Nähere Details will ich nicht preisgeben, aber es war aussichtslos. Deshalb wird meistens verzichtet.

Besser war es einmal in einem Wiener LH, da hat die Security eingegriffen und einem Mädchen geholfen, da ging es allerdings um Zechprellerei und die Security hat dem Kerl das Geld abgenommen und ihn dann "entsorgt"
 
Haben mir schon, völlig unabhängig von einander, zwei SWs erzählt.
Der eine hat angeblich eine Mordstritt in die Eier bekommen; auch im anderen Fall kam es nicht zur Penetration.
Extrem depperte Gschichten.
War bei dem Mädchen von dem ich das weiß auch so. Die Penetration konnte verhindert werden, aber er hat sie gewürgt und sogar ins Gesicht geschlagen. Nach einem Tritt in die Eier und lauten Hilfeschreien des Mädchens ist er dann geflüchtet
 
War bei dem Mädchen von dem ich das weiß auch so. Die Penetration konnte verhindert werden, aber er hat sie gewürgt und sogar ins Gesicht geschlagen. Nach einem Tritt in die Eier und lauten Hilfeschreien des Mädchens ist er dann geflüchtet
Ich bin wirklich kein Freund von Gewalt, aber hier sehe ich Notwehr. Der Tritt in die Eier kann gar nicht fest genug sein. Sorry, not sorry.
 
Wieder einmal Lesestoff für Interessierte:
 
Zuletzt bearbeitet:
Geht durch. Stealthing.
Die tatsächlichen Verurteilungen scheinen aber selten zu sein.
Nach 205a ua: „unter Ausnützung einer Zwangslage oder nach vorangegangener Einschüchterung“

Diese Bestimmung dürfte mE nicht durchgehen, wenn man heimlich das Kondom abzieht, ohne Zwangslage oder vorangegangener Einschüchterung.
 
Nach 205a ua: „... (hier fehlt Entscheidendes im Zitat!) ... unter Ausnützung einer Zwangslage oder nach vorangegangener Einschüchterung“

Diese Bestimmung dürfte mE nicht durchgehen, wenn man heimlich das Kondom abzieht, ohne Zwangslage oder vorangegangener Einschüchterung.
Von Dir unvollständig und bedeutungseinschränkend zitiert!
Wer mit einer Person
  • gegen deren Willen,
  • unter Ausnützung einer Zwangslage oder
  • nach vorangegangener Einschüchterung
... usw.

Also drei Möglichkeiten, und Nicht-Wollen ("Ein NEIN ist ein NEIN!") genügt.
Mir ist schon klar, dass die SW meist ein Beweis-/ Glaubwürdigkeitsproblem haben wird. Aber die Frage war, ob es den Tatbestand erfüllt.
 
Wieder einmal Lesestoff für Interessierte:
Danke für die Links. Ich habe Vorwort und Fazit der Studie überflogen und habe überraschend einen unaufgeregten, neutralen und sachlichen Zugang vorgefunden. Das nordische Modell wird durchaus sehr kritisch beleuchtet, Sexarbeit insgesamt als Lebensrealität angesehen und vor allem klar von Menschenhandel und Zwangsprostitution abgegrenzt.
 
Wenn ich zB mit einer SW, die 10-20k/Monat einstreift bei beidseitig guter Laune das Gummi heimlich, also ohne deren Wissen, runterziehe, dann ist der 205a entbehrlich. 🥱
Die Verbindung zur Einkommenshöhe mag sich mir nicht und nicht erschließen. Als Nichtjurist kann ich mich nicht auf eine strikte Paragraphendiskussion einlassen, darum nur nicht streng juristisch: Ist es nicht trotzdem Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, wenn man bei einer SW mit hohem Einkommen das Kondom ohne deren Wissen entfernt? "Gute Laune" hin oder her, denn ich denke als Laie nicht, dass das eine juristische Kategorie ist.
 
Ich sehe das anders als du. Es sind zwei Möglichkeiten ausreichend. Willenselement (arg: gegen deren Willen“) als allgemeine Voraussetzung und dann zwei alternative Tatbestände.
Germanist(inn)en vor!
Ich glaube, für Deine Interpretation dürfte kein Beistrich nach "Willen" stehen. Dieser macht es zu einer Aufzählung dreier Möglichkeiten.
Ich sehe such die sachliche Notwendigkeit des ersten Falles, weil ja nach der Einschüchterung durchaus ein "Wille" (durch den AO Verkehr der Verprügelung durch den Kunden oder Beschützer zu entgehen) konstruiert werden könnte.
Von meiner Seite würde ich diese strafrechtliche Fachdiskussion jetzt gerne schließen. 🔒
 
Zurück
Oben