Dienstleistungen Diverses Backgrounddiskussionen über das Gewerbe

Falls jemand Lust verspürt als Investor ins Milieu einzusteigen

So so. Da handelt eine Bank mit Rotlicht-Immobilien. So weit so gut. SW wollen manche Banken(keine Ahnung ob diese auch) aber als Kundinnen nicht haben. So wurde es zumindest im EF schon berichtet.
Ich orte den Anflug einer Prise Heuchelei...
 
Gibt es da eine Liste von diesen Banken, die SW kategorisch ablehnen? Das würde mich interessieren, und wohl auch beim nächsten Bankenwechsel berücksichtigen.
Ist schon ein Zeitl her, dass das zur Sprache kam. Gilt auch für Steuerberater und 'Impressumsfirmen', wenn ich mich recht erinnere. Zur Vatikanbank sollte man eh nicht gehen. Die ist wegen heftigster Geldwäscheunterstützung sehr schlecht angeschrieben.
 
Ist die Cancel Culture nun im Bankensektor angekommen. :) Abgesehen davon, dass ein paar Privatkunden keine Bank in die Knie zwingen können, sollte man den Hintergrund dieses Verhaltens der Banken beleuchten, welches auf EU-Verordnungen basiert. Die Banken zum Sündenbock zu machen, weil sie sich an geltendes Recht halten, ist verfehlt.
 
So so. Da handelt eine Bank mit Rotlicht-Immobilien. So weit so gut. SW wollen manche Banken(keine Ahnung ob diese auch) aber als Kundinnen nicht haben. So wurde es zumindest im EF schon berichtet.
Ich orte den Anflug einer Prise Heuchelei...

Vermittler ist eine IMMOcontract Immobilien Vermittlung GmbH, die lt. Creditreform nichts mit der Volksbank zu tun hat (ich weiß allerdings nicht wer Eigentümer der Immobilien ist)

 
Zuletzt bearbeitet:
Vermittler ist eine MMOcontract Immobilien Vermittlung GmbH, die lt. Creditreform nichts mit der Volksbank zu tun hat (ich weiß allerdings nicht wer Eigentümer der Immobilien ist)

Über ein weites Eigentümergeflecht kommt man im Ergebnis zur Soravia Group von Erwin Soravia als vermutlich wirtschaftlicher Eigentümer.
 
…. sollte man den Hintergrund dieses Verhaltens der Banken beleuchten, welches auf EU-Verordnungen basiert. Die Banken zum Sündenbock zu machen, weil sie sich an geltendes Recht halten, ist verfehlt.

bitte um einen link/hinweis zu der eu-verordnung, die banken taxativ geschäftsbeziehungen mit sw verbietet.

banken haben wie die allermeisten anderen unternehmen keinen kontrahierungszwang, dh können selbst entscheiden, bestimmte geschäftsbeziehungen nicht eingehen zu wollen.
 
bitte um einen link/hinweis zu der eu-verordnung, die banken taxativ geschäftsbeziehungen mit sw verbietet.

banken haben wie die allermeisten anderen unternehmen keinen kontrahierungszwang, dh können selbst entscheiden, bestimmte geschäftsbeziehungen nicht eingehen zu wollen.


Es gibt kein Verbot der Geschäftsbeziehung mit SW, was es aber gibt ist eine Verpflichtung zum Nachweis der Herkunft der Mittel, sollte eine SW zur "kreativen" Buchführung neigen kann das schwierig werden (laufende Bargeldeinzahlungen sind tendenziell nicht ganz easy).

Kontrahierungszwang gibt es, siehe: Eröffnung eines Basiskontos innerhalb der EU - Your Europe. bzw. https://www.fma.gv.at/konto/basiskonto/

Eventuell heikel: Verbraucher, SW sind EPUs und somit UnternehmerInnen, da ist es tatsächlich so, dass es keinen Kontrahierungszwang gibt.

Das Problem: Sobald der Geldwäscheverdacht nicht ausgeräumt werden kann (EU-RL 2015/849) wird es schwierig, wobei ich mir relativ sicher bin, dass das in letzter Konsequenz klärbar ist, die Frage ist nur welche SW sich ggf. den Instanzenzug antut.
 
Es gibt kein Verbot der Geschäftsbeziehung mit SW, was es aber gibt ist eine Verpflichtung zum Nachweis der Herkunft der Mittel, sollte eine SW zur "kreativen" Buchführung neigen kann das schwierig werden (laufende Bargeldeinzahlungen sind tendenziell nicht ganz easy).

Kontrahierungszwang gibt es, siehe: Eröffnung eines Basiskontos innerhalb der EU - Your Europe. bzw. https://www.fma.gv.at/konto/basiskonto/

Eventuell heikel: Verbraucher, SW sind EPUs und somit UnternehmerInnen, da ist es tatsächlich so, dass es keinen Kontrahierungszwang gibt.

Das Problem: Sobald der Geldwäscheverdacht nicht ausgeräumt werden kann (EU-RL 2015/849) wird es schwierig, wobei ich mir relativ sicher bin, dass das in letzter Konsequenz klärbar ist, die Frage ist nur welche SW sich ggf. den Instanzenzug antut.

du hast es perfekt auf den punkt gebracht!
das dahinterstehende problem sind die für banken relevanten aml-erfordernisse, dh der nachweis der geldwäscherelevanten rechtmässigkeit der eingehenden mittel - und genau das ist der haken für wohl mehr als 95% aller in österreich tätigen sw, die (durchaus nachvollziehbar) mit der notwendigen steuerlichen veranlagung inkl registrierkassenpflicht sagen wir mal zu kreativ umgehen.

ein klassisches gehaltskonto kann mangels eingehendes gehaltes nicht eröffnet werden - ein studentinnenkonto wäre eine elegante lösung, aber eine immatrikulation wird sich wohl auch etwas mit dem bisherigen bildungsweg beissen.
bleibt als kontotyp das sogenannte privatkonto und hier sind alle banken - unabhängig von der kundenbranche - notwendigerweise sehr ‚aufmerksam‘ woher die geldmittel kommen …
 
bleibt als kontotyp das sogenannte privatkonto und hier sind alle banken - unabhängig von der kundenbranche - notwendigerweise sehr ‚aufmerksam‘ woher die geldmittel kommen …
Ok, meine Perspektive hat sich mit euren Ausführungen erweitert. Wieder etwas gelernt. Ich dachte in meiner Unwissenheit, dass die Banken aus (pseudo)moralischen Bedenken ablehnen, weil Sexarbeit noch immer stigmatisiert und verpönt ist.

Dann stellt sich mir aber die Frage, ob es das Problem nicht auch in anderen Branchen gibt, wo viel mit Bargeld hantiert wird. Ein Würstelstandbetreiber kann auch ein EPU sein, oder? Oder ein Maroniverkäufer etc. Besteht da nicht auch ein latenter Geldwäscheverdacht? Oder übersehe ich da etwas?
 
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