Bundeseinheitliche Regelung der Prostitution in Österreich !!!

Mitglied #152737

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Männlich Hetero Österreich, Oberösterreich
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Liebe EF - Freunde!



Wie steht Ihr zur bundeseinheitlichen Regelung der Prostitution in Österreich?

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/1494344/Osterreich_Bund-sagt-prinzipiell-Ja-Laender-zuweilen-Nein?direct=1494326&_vl_backlink=/home/panorama/welt/1494326/index.do&selChannel=

In Österreich werden die Sexualdienstleistungen derzeit durch die Länder geregelt. Die Gesundenuntersuchungen finden einmal wöchentlich statt.

Künftig sollen die Sexualdienstleistungen bundeseinheitlich geregelt werden und die Gesundenuntersuchung alle zwei Wochen stattfinden. Ebenso soll es eine bessere soziale Absicherung für Sexarbeiter geben.


Liebe Grüße
Peter
 
Fast alle Gesetze gehören bundeseinheitlich geregelt, da es krank ist bei dieser minimalen Größe und 8,5 Mio. Einwohnern neun Bundesländer zu haben.
 
Fast alle Gesetze gehören bundeseinheitlich geregelt, da es krank ist bei dieser minimalen Größe und 8,5 Mio. Einwohnern neun Bundesländer zu haben.


Lieber MrNJ!
Liebe EF - Freunde!


Ehrlich gesagt würde ich eine bundesheitliche Regelung der Prostitution in Österreich unter folgenden Punkten sehr begrüßen:

1) Persönlich meine ich das ein SDLG (Sexualdienstleistungsgesetz) nicht vom Land aus geregelt werden sollte sondern vom Bund. Die StVO wird ja auch von Bundesseite geregelt. Die Prostitution macht ja nicht bei der Landesgrenze halt. Somit gäbe es keine Diskriminierung einer Oö. zu einer etwa Nö. bzw. Sbg. SW.

2) Generell darf weder ein Landes- oder Bundesgesetz noch ein LH - Betreiber durch Verbote bzw. Regeln und Vorschriften die Sex - Praktiken von Prostituierten bestimmen weil dadurch § 216 des StGB vorliegt. Durch das derzeitige Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. sowie durch einige wenige LH- Betreiber in Oö. wird das Leistungsbild einer Prostituierten bestimmt bzw. beeinflusst wodurch die Vermutung nahe liegt das § 216 StGB vorliegt.


Liebe Grüße
Peter
 
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